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Rechte des Treuhänder während der Privatinsolvenz auf Kontoeingänge

OldBesterd

Neues Mitglied
Hi Leute.
Weiss jemand ob der Treuhänder in der Privatinsolvenz bestimmen kann welche Geldeingänge auf meinem P Konto freigegeben werden zur Auszahlung?
 
Hallo OldBesterd,

In der Verbraucher Insolvenz gibt es keinen Treuhänder.

Bitte vgl. 304 ff InsO i. V. allg. Vorschriften der inso! -> Stellvertretung möglich!

Bei Vorliegen eines Pfändungsschutzkontos wird die Pfandungsfreigrenze als Maßstab genommen. Dies ergibt sich aus der ZPO ANHANG (-> beachte neue Novellierungen, das wird von Zeit zu Zeit aktualisiert)

Bei einer verbrauerinsolvenz wird der Betrag, welcher die pfandungsfreigrenze übersteigt zur gleichmäßigen Befriedigung der Gläubiger gemäß schuldenbereinungsplan herangezogen.

Heißt der Überschuss wird als gesamtes prozentual aufgeteilt.

Eine isolierte Gläubigerbefriedigung findet nicht statt.

Der pfändunggeschütze Betrag, wird nicht angetastet.. -> Sinn und Zweck

Viele Grüße
 
Hi Miss-Verständnis,

Vielen dank für deine antwort. Ich habe gelesen das der Verwalter in der privatinsolvenz eben nicht insolvenzverwalter heißt, sondern treuhänder.
Naja ist auch völlig egal wie der heißt,
So wie du es mir schreibst scheint der Treuhänder bei mir dinge zu machen die ihm gar nicht zustehen.
Es geht um folgendes: Ich habe jedes Mal große probleme auf der Bank, wenn geld eingegangen ist, das nicht wie vom verwalter auf der Bank verfügt,mit gehalt oder Lohn gekennzeichnet ist, abzuheben. Beispiel: Ich bekam von meiner Firma zum monatsersten einen Vorschuss. Über diesen konnte ich immer erst nach telefonaten mit der P Abteilung der Bank verfügen da dieser nicht als gehalt gekennzeichnet war sondern eben als Vorschuss. Es handelt sich hier um 1000 euro. Jetzt habe ich eine rückzahlung der Autoversicherung auf dem Konto liegen und eine rückzahlung der kfz-Steuer über zusammen 130 euro. Über dieses geld kann ich seit zwei Monaten nicht verfügen. Auf E-Mail oder anrufe reagiert der Verwalter nicht. Der Freibetrag ist nicht überstiegen!
Wäre schön wenn du einen Tipp für mich hättest.
Schöne pfingsten
 
Hallo oldbesterd,
Dir auch schöne Pfingsten, dies vorab😉


Lies dir bitte mal 850 ff ZPO durch und dann deinen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss.

In welche einkommensarten bzw Vermögenswerte wurde rein gepfändet?

Kontoguthaben und Einkünfte jeglicher Art

Bzgl der Pfändung von Einkommen, $ 850e ZPO.

Dann richtet sich die Pfändung des Gläubigers nämlich nach dieser Vorschrift.

Die gleichzeitige Pfändung von Konto Arbeitseinkommen hat Tücken.

Bei dir scheinen auch Rückzahlungsansprüche aus steuer und Versicherung im Pfändungsumfang enthalten zu sein.

Zumeist wird obligatorisch vom Gläubiger in alles gepfändet.

Heißt bei dir, die Geldbeträge, die sich aus diesen Ansprüchen ergeben, unterliegen der Pfändung und müssen abgeführt werden.
Die Sperrwirkung des p- kontos greift dann nicht, weil nicht in das Geldvermögen gepfändet wird, sondern in den jeweiligen auszahlungsanspruch.

Verstehst du den Unterschied?

So erklärt sich das für mich, allerdings kenne ich die einzelheiten nicht.

Im Zweifelsfall kannst du auch bzgl einzelne vollstreckungsmaßnahmen bei Gericht nachfragen auf Zulässigkeit. Die haben deinen Beschluss dort ja in den akten. Das insolvenzgericht führt aufsicht über das Verfahren. Zumindest theoretisch.

Desweiteren gibt es diverse schutzanträge, die bei gericht zu stellen sind, dahingehend das pfandungsgrenzen verändert werden. Bzw Eingänge künftig nicht oder nicht mehr vollständig mitangerechnet werden. Die Voraussetzungen findest du bei den 850 ff zpo Vorschriften. Dazu kann ich nichts sagen, ob die vorliegen.

Als tipp mal überlegen. Wenn in jegliches gepfändet wird, muss man aufpassen, das nicht folgendes passiert.

Einkommens Anspruch -jegliche- ist gepfändet: lohn, steuerrückzahlungen etc alles was nicht der unpfändbarkeit unterliegt.

Sofern das nicht komplett abgegeben wird, wird der Restbetrag auf dein konto überwiesen/gelassen. Und dort greift dann nochmal die Pfändung auf kontoguthaben soweit über der Pfändunggrenze. Es sind zwei unterschiedliche Pfändungensgegenstände. Aber der "selbe" Betrag.

Ist das halbwegs verständlich?

Ich hab von dem, was ich weiß noch keinen "Fehler des treuhanders gefunden. Schau dir bitte die Beschlüsse im Detail an.

Woher kommt der Treuhänder, wurde er dir gerichtl. Bestellt oder hast du ihn beauftragt.

Sofern einer da ist, muss auch er dir Auskunft geben über das was er macht.
Liebe Grüße
 
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