Hallo oldbesterd,
Dir auch schöne Pfingsten, dies vorab😉
Lies dir bitte mal 850 ff ZPO durch und dann deinen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss.
In welche einkommensarten bzw Vermögenswerte wurde rein gepfändet?
Kontoguthaben und Einkünfte jeglicher Art
Bzgl der Pfändung von Einkommen, $ 850e ZPO.
Dann richtet sich die Pfändung des Gläubigers nämlich nach dieser Vorschrift.
Die gleichzeitige Pfändung von Konto Arbeitseinkommen hat Tücken.
Bei dir scheinen auch Rückzahlungsansprüche aus steuer und Versicherung im Pfändungsumfang enthalten zu sein.
Zumeist wird obligatorisch vom Gläubiger in alles gepfändet.
Heißt bei dir, die Geldbeträge, die sich aus diesen Ansprüchen ergeben, unterliegen der Pfändung und müssen abgeführt werden.
Die Sperrwirkung des p- kontos greift dann nicht, weil nicht in das Geldvermögen gepfändet wird, sondern in den jeweiligen auszahlungsanspruch.
Verstehst du den Unterschied?
So erklärt sich das für mich, allerdings kenne ich die einzelheiten nicht.
Im Zweifelsfall kannst du auch bzgl einzelne vollstreckungsmaßnahmen bei Gericht nachfragen auf Zulässigkeit. Die haben deinen Beschluss dort ja in den akten. Das insolvenzgericht führt aufsicht über das Verfahren. Zumindest theoretisch.
Desweiteren gibt es diverse schutzanträge, die bei gericht zu stellen sind, dahingehend das pfandungsgrenzen verändert werden. Bzw Eingänge künftig nicht oder nicht mehr vollständig mitangerechnet werden. Die Voraussetzungen findest du bei den 850 ff zpo Vorschriften. Dazu kann ich nichts sagen, ob die vorliegen.
Als tipp mal überlegen. Wenn in jegliches gepfändet wird, muss man aufpassen, das nicht folgendes passiert.
Einkommens Anspruch -jegliche- ist gepfändet: lohn, steuerrückzahlungen etc alles was nicht der unpfändbarkeit unterliegt.
Sofern das nicht komplett abgegeben wird, wird der Restbetrag auf dein konto überwiesen/gelassen. Und dort greift dann nochmal die Pfändung auf kontoguthaben soweit über der Pfändunggrenze. Es sind zwei unterschiedliche Pfändungensgegenstände. Aber der "selbe" Betrag.
Ist das halbwegs verständlich?
Ich hab von dem, was ich weiß noch keinen "Fehler des treuhanders gefunden. Schau dir bitte die Beschlüsse im Detail an.
Woher kommt der Treuhänder, wurde er dir gerichtl. Bestellt oder hast du ihn beauftragt.
Sofern einer da ist, muss auch er dir Auskunft geben über das was er macht.
Liebe Grüße