bird on the wire
Aktives Mitglied
Bei objektivem Unrecht im rechtlichen Sinn, prüfe ich, ob ich das Unrecht beweisen kann und ob das erlittene Unrecht mir Wert ist, meine Anprüche durchzusetzen. Ob ich z.B. einen Schadensersatzanpruch geltend mache oder eine Straftat zur Anzeige bringe.
Neben der Beweisfrage wäge ich den Aufwand ab, den die Verfolgung meines Anspruchs für mich bedeutet. Und bei Straftatbeständen die Konsequenzen, wenn ich das zur Anzeige bringe.
Ich kann auch sehr schnell erkennen, wenn ich zwar Recht habe, aber es mangels Beweis nicht durchsetzen kann und deshalb "kein Recht bekomme". Ich kann das auch ganz gut akzeptieren, daß nur beweisbare Ansprüche durchsetzbar sind, weil ich das Rechtsstaatsprinzip sehr schätze. Ich kann es daher auch bei eigener Betroffenheit akzeptieren, daß meine Aussage nicht mehr Wert hat als die Aussage meines Gegenüber oder daß eine "fast 100ig sichere Vermutung" nicht weiterhilft. Dann bin ich vielleicht im Recht, aber bekomme mein Recht nicht.
Anders gelagert ist das bei dem nicht rechtlich zu lösenden emotionalen Gefühl unrichtig behandelt zu werden, z.B. in der Familie. Das Gefühl, es werde einem Liebe vorenthalten oder man werde nicht ernstgenommen oder nicht wahrgenommen oder ungleich behandelt.
Da schmerzt das Gefühl Unrecht zu empfinden sehr. Ich löse das für mich, indem ich mich nicht im Recht fühle und den anderen im Unrecht. Ich versuche mir immer bewußt zu bleiben, daß ich das nur aus meiner subjektiven Betroffenheit heraus wahrnehme, der andere aber eine ganz andere Sicht haben kann. Und beide Wahrheiten wahr sein können. Gerade in der Familie gibt es so viel Vorgeschichte und Verstrickung, da kenne ich kaum Situationen, die sich mit einem einfachen "der hat Recht" und "die hat Unrecht" auflösen lassen.
Neben der Beweisfrage wäge ich den Aufwand ab, den die Verfolgung meines Anspruchs für mich bedeutet. Und bei Straftatbeständen die Konsequenzen, wenn ich das zur Anzeige bringe.
Ich kann auch sehr schnell erkennen, wenn ich zwar Recht habe, aber es mangels Beweis nicht durchsetzen kann und deshalb "kein Recht bekomme". Ich kann das auch ganz gut akzeptieren, daß nur beweisbare Ansprüche durchsetzbar sind, weil ich das Rechtsstaatsprinzip sehr schätze. Ich kann es daher auch bei eigener Betroffenheit akzeptieren, daß meine Aussage nicht mehr Wert hat als die Aussage meines Gegenüber oder daß eine "fast 100ig sichere Vermutung" nicht weiterhilft. Dann bin ich vielleicht im Recht, aber bekomme mein Recht nicht.
Anders gelagert ist das bei dem nicht rechtlich zu lösenden emotionalen Gefühl unrichtig behandelt zu werden, z.B. in der Familie. Das Gefühl, es werde einem Liebe vorenthalten oder man werde nicht ernstgenommen oder nicht wahrgenommen oder ungleich behandelt.
Da schmerzt das Gefühl Unrecht zu empfinden sehr. Ich löse das für mich, indem ich mich nicht im Recht fühle und den anderen im Unrecht. Ich versuche mir immer bewußt zu bleiben, daß ich das nur aus meiner subjektiven Betroffenheit heraus wahrnehme, der andere aber eine ganz andere Sicht haben kann. Und beide Wahrheiten wahr sein können. Gerade in der Familie gibt es so viel Vorgeschichte und Verstrickung, da kenne ich kaum Situationen, die sich mit einem einfachen "der hat Recht" und "die hat Unrecht" auflösen lassen.