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Rauswurf bei den Eltern

ellenamailcalcio

Neues Mitglied
Hallo,
Ich bin 20 Jahre alt und habe letztes jahr mein Abitur absolviert.
Kurz danach zog ich zu hause aus, da ich eine ausbildung als gesundheits und Krankenpflegerin ab oktober begonnen hab.
In meinem neuen einzimmer appartment habe ich mir dann beim kochen die ober hälfte des zeigefingers abgetrennt aufgrund dieser längeren Krankheit wurde mir dann nahe gelegt, die Ausbildung selber zu beenden bevor das Hospital den Schritt gehen müsste.
Nach diesem Schritt sah ich mich dann gezwungen erneut bei meinen Eltern einzuziehen, ich unterstütze meine mutter im Haushalt und hab mir einen Job auf 450 euro Basis gesucht.
Ebenso habe ich mich auch bereits zum 1.9 um eine Ausbildung bemüht und den vertrag schon unterschrieben.

Mit meinem Vater läuft es seit meinem 10-12 Lebensjahr schon nicht berrauschend er ist cholerisch und lässt niemand anderen zu wort kommen hinzukommt das er und ich 2 sturköpfe sind und sonst charakterlich sehrgleich.
Nun kam es zum eklar da es meinem Vater nicht passt das ich rauche etc...
Er hat mir heute das ultimatum gestellt mit Sack und Pack bis in 2 Wochen auszuziehen

Meine Frage nun: a) Darf er dass?
b) Wie ist das Finazielle geregelt , ist er zuzüglich zu dem kindergeld unterhaltspflichtig? kennt sich da wer aus?
c) Gibt es Stellen an die ich mich zu unterstützung wenden kann? Ich falle ja nicht mehr unter das regime des Jugendamtes mit 20 Jahren?
 
G

Guterfrager866

Gast
guten tag...
ja deine eltern sind berechtigt dich rauszuschmeißen da du über 18 bist.
sobald du dich in schul-studium oder ausbildungsverhältnis befindest sind deine eltern bis zum abschluss dieser ausbildung unterhaltspflichtig! (erst ab ausbildungsbeginn).
dies ist einklagbar, bringt aber nur böses blut also bespreche dies vorher mit deinen eltern.
wenn du zur zeit nur 450 euro verdienst wird dir dass nicht reichen.
d.h. du musst mit hartz IV aufstocken oder zumindest versuchen wohngeld zu beantragen (was ebenfalls höchstwahrscheinlich nicht reichen wird). kindergeld gibt es in der ausbildung ebenfalls bis zum 25. lebensjahr.

rede mit deinen eltern und mit deinem vater...mache auf jeden fall klar dass du im falle des falles unterhaltsansprüche hast! lasse dich nicht provozieren und billig abwatschen! respektiere aber bittte gleichzeitiig den fakt dass es immernoch deine eltern sind, sonst eskaliert es nur unnötig.

du kannst zu beratungsstellen gehen...einfach mal googeln, das jugendamt ist nicht mehr zuständig.


übrigens war es rechtlich nicht klug dass du in der klinik gekündigt hast...durch diesen ausbildungsabbruch könnten dir vor gericht möglicherweise deine unterhaltsansprüche verloren gehen, da du deine erstausbildung abgebrochen hast...ist aber relativ unwahrscheinlich und ich bin kein jurist!
 

Dachs572

Mitglied
Hallo,
Viele Fragen auf einmal. Und bei mir selbst ist dieser Lebensabschnitt schon etwas her.
Mal sehen woran ich mich noch erinnern kann. Zuerst einmal sind deine Eltern noch verpflichtet dich zu unterstützen bis du entweder 25 oder 27 Jahre alt bist, das genaue Alter weiss ich nicht so genau. Wäre bei dir aber noch einige Zeit.

Grundsätzlich war es früher so, dass deine Eltern dich unterstützen mussten, bis du eine Berufsausbildung abgeschlossen hattest, bei mehr als einer gab es dann schon Probleme. Wie das jetzt ist wenn du aufhören musstest, und, ob du dieses Aufhören, dir zu deinen Ungunsten anrechnenen lassen must, weiss ich nicht.

Ich denke aber einmal, dass man es dir positiv anrechnen wird, weil du schon zum September einen neuen Ausbildungsplatz gefunden und den dazugehörigen Vertrag schon unterschrieben hast.

So sofern du nicht mehr vom Jugendamt betreut wirst, must du dich unter umständen beim Sozialamt um finanzieller Unterstützung bemühen, die werden erstmal in Vorleistung treten und Geld zahlen. Es aber dann, da deine Eltern noch Unterhaltspflichtig sind und wohl auch noch Kindergeld bekommen, dieses Geld von Ihnen zurück verlangen

Gleiches gilt wohl auch wenn dein Vater dich raussetzt, das darf er wahrscheinlich, und wenn er dir eine Frist setzt must du dich unter Umständen nach einer neuen bezahlbaren Bleibe umsehen. Vielleicht in der Nähe deiner Ausbildungsstätte? Wobei das im Grunde auch Teil der Unterstützung über das Sozialamt ist, da kommen neben Geld zum Leben auch die Übernahme der angemessenen Mietkosten hinzu.

MfG ersteinmal Dachs
 
G

Guterfrager866

Gast
Hallo,
Viele Fragen auf einmal. Und bei mir selbst ist dieser Lebensabschnitt schon etwas her.
Mal sehen woran ich mich noch erinnern kann. Zuerst einmal sind deine Eltern noch verpflichtet dich zu unterstützen bis du entweder 25 oder 27 Jahre alt bist, das genaue Alter weiss ich nicht so genau. Wäre bei dir aber noch einige Zeit.

Grundsätzlich war es früher so, dass deine Eltern dich unterstützen mussten, bis du eine Berufsausbildung abgeschlossen hattest, bei mehr als einer gab es dann schon Probleme. Wie das jetzt ist wenn du aufhören musstest, und, ob du dieses Aufhören, dir zu deinen Ungunsten anrechnenen lassen must, weiss ich nicht.

Ich denke aber einmal, dass man es dir positiv anrechnen wird, weil du schon zum September einen neuen Ausbildungsplatz gefunden und den dazugehörigen Vertrag schon unterschrieben hast.

So sofern du nicht mehr vom Jugendamt betreut wirst, must du dich unter umständen beim Sozialamt um finanzieller Unterstützung bemühen, die werden erstmal in Vorleistung treten und Geld zahlen. Es aber dann, da deine Eltern noch Unterhaltspflichtig sind und wohl auch noch Kindergeld bekommen, dieses Geld von Ihnen zurück verlangen

Gleiches gilt wohl auch wenn dein Vater dich raussetzt, das darf er wahrscheinlich, und wenn er dir eine Frist setzt must du dich unter Umständen nach einer neuen bezahlbaren Bleibe umsehen. Vielleicht in der Nähe deiner Ausbildungsstätte? Wobei das im Grunde auch Teil der Unterstützung über das Sozialamt ist, da kommen neben Geld zum Leben auch die Übernahme der angemessenen Mietkosten hinzu.

MfG ersteinmal Dachs


sorry aber sozialamt war vor-vor-gestern...seit der agenda 2010 ist eher ddas arbeitsamt bzw das jobcenter zuständig! er/sie ist ja arbeitsfähig!
 

weidebirke

Urgestein
Rauswurf ist möglich, da über 18

ab Aufnahme Ausbildung auch unterhaltspflichtig und kindergeldberechtigt, bei der berechnung des Unterhaltes hilft bis zum 21. Lj. das Jugendamt

Lies mal in anderen Threads hier (Suche-Funktion), das Thema gab es gerade in den letzten Tagen schon öfter
 

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