Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Raus aus den Schulden

Marc1611

Neues Mitglied
Hallo alle zusammen,
Ich habe mich hier gerade neu angemeldet und brauche dringend Rat.
Erstmal möchte ich euch was über mich erzählen. Ich bin 27 Jahre alt, lebe mit meiner langjährigen Freundin zusammen in einer 2,5 Zimmer Wohnung und bin Vollzeit und unbefristet beschäftigt.
Nun zu meinen solchen.
ich habe ab dem Zeitpunkt als ich 18 wurde die riesigen Fehler gemacht und habe Schulden angehäuft die ich heute nicht mehr begleichen kann. Unter anderem bei onlinehändlern und großen Telekommunikationskonzernen.
ich weis ehrlich gesagt nicht mehr wo ich alles überall Schulden habe. Aus meiner Schufa Auskunft die ich mir vor ca. Einem Jahr angefordert habe ich bin ich nicht wirklich schlau geworden.
ich würde gerne so schnell es geht aus meinen Schuldenberg raus finden und meine Schufa wieder sauber bekommen.
ich hatte mir überlegt ob eine Privatinsolvenz für mich in Betracht kommt und mich darüber ein bisschen informiert.
ich Vereine ca 2.200€ netto im Monat in meinen Hauptberuf und 450€ im Minijob. Ich besitze außerdem noch ein Auto was noch einen Wert von ca. 4.000€ hat.
sollte ich dies verkaufen vor der Insolvenz bräuchte ich das Geld davon allerdings für meinen Arbeitgeber, bei dem ich noch einen offenes Mitarbeiterdarlehen von 2.600€ Habe. Ich möchte nicht das mein Arbeitgeber bei einer eventuellen Insolvenz leer ausgeht.
rein vom Geld her könnte ich die Schulden auch abbezahlen aber bei der Vielzahl der Gläubiger die Ich habe und von denen ich zu meist auch seit Jahren keine Briefe oder Mahnungen mehr bekomme ist es sehr schwer einen Überblick zu bekommen. Nun zu meinen Fragen.
Sollte die Insolvenz stattfinden, wann wäre ich dann schuldenfrei vorausgesetzt ich zahle die im Internet angegeben 35% der Gesamtschulden + Verfahrenskosten?
Wer wäre mein erster Ansprechpartner um herauszufinden was der beste Weg aus meiner Lage ist?
vorrausgesetzt ist bekomme eine vollständige Liste aller meiner Gläubiger und deren aktuellen Summe zusammen. Ist es dann möglich einen Kredit in der Höhe zu bekommen, so dass ich dann nur noch eine Rate an eine Stelle zahlen kann?
Sollte es doch zu einer Insolvenz kommen, könnte ich sobald ich die schon genannten 35% der Schulden und Verfahrenskosten bezahlt habe sofort eine Restschuldbefreiung beantragen?
welche Möglichkeiten gibt es eine wirklich vollständige Liste aller meiner Gläubiger zu bekommen?
ich weis das sind viele Fragen. Ich wende mich echt in Not an dieses Forum weil, wie man sich denken kann diese schon seit 8 Jahren anhaltende Situation mich auch psychisch echt angeschlagen hat.
ich hoffe das ich hier gute Tipps bekommen kann damit ich eine zweite Chance bekomme und einen Neuanfang starten kann.
freue mich wirklich über jeden Tipp 🙂
 
Man muss eine gewisse Zeit schuldenfrei bleiben, erst dann gibt es die Restschuldbefreiung, wenn man diese mit Einleitung der Privatinsolvenz beantragt hat.
Eine Liste der Gläubiger musst du selbst zusammenstellen. Normalerweise hilft dabei die Stelle, die das Insolvenzverfahren betreut. Typischerweise sind das Schuldnerberatungsstellen, Rechtsanwälte können das auch machen. Aber die verlangen wieder Geld für ihre Dienstleistung.
Ich glaube nicht, dass man eine bestimmte Summe zahlen muss, um das Insolvenzverfahren zu eröffnen. Man muss einfach ein paar Jahre lang von dem was man hat die vorhandenen Schulden abbezahlen. In dieser Zeit ist man vor neuerlichen Vollstreckungsversuchen der Gläubiger geschützt. Man kann für sich selbst nur das Lebensnotwendige behalten., Alles andere fließt in die Tilgung.

Dauer Insolvenzverfahren weiß ich nicht, das ändert sich oft. Geh zu einer staatlichen Schuldnerberatungsstelle. Die versuchen auch, Gläubiger zu einem Vergleich zu bewegen. Es muss überhaupt geprüft werden, ob die Insolvenz der beste Weg ist.
 
Ich habe schon herausgefunden, dass wenn man 35% der Gesamtschulden und die Verfahrenskosten innerhalb der ersten drei Jahre von dem einbehaltenen Geld abzahlt, dass dann die Restschuldbefreiung stattfindet.
min danke für den Hinweis. Die erste Anlaufstelle sollte also eine staatliche Schuldnerberatung sein.
 
Die erste Anlaufstelle sollte also eine staatliche Schuldnerberatung sein.
Ja. Rechtsanwälte sind teuer. Und dann gibt es auch private Anbieter, die rein Profitorientiert sind und das blaue vom Himmel versprechen. Die nehmen eine Provision anteilig zur Schuldensumme, wie ein Makler.

Mitarbeiter einer staatlichen Schuldnerberatungsstelle haben eine Extra Qualifikation. Damit dürfen sie das Insolvenzverfahren beantragen. Die betreuen ziemlich viele Fälle und haben darum mehr praktische Erfahrung als ein Anwalt.
 
Ich weis ehrlich gesagt nicht warum keine Briefe kommen. Bin ganz normal gemeldet war in der Zwischenzeit zwei mal umgezogen aber alles gemeldet.
klar aktuelle Sachen kommen noch aber so die Telekom zum Beispiel die ziemlich zum Anfang entstanden sind nicht mehr.
Ganz ganz grob geschätzt würde ich sagen zwischen 10-20.000€ dürften es wohl sein.
 
Privatinsolvenz setzt voraus, dass man die Schulden in einer bestimmten Zeit nicht tilgen kann. Die Feststellung trifft das Gericht. Wenn das zweifelhaft ist geht es eher um Vergleiche oder die Feststellung, das bestimmte Forderungen verjährt sind oder der Gläubiger verzichtet. Das machen die Beratungsstellen auch alles.
 
Ok das ist ja interessant.
es könnte also auch sein, dass das Gericht feststellt das ein großer Teil der Schulden schon verjährt sind?
stellt das Gericht das denn fest und ordnet auch an, dass die Schulden erlassen und aus der Schufa gelöscht werden müssen?
 
Das Gericht ist nur für die Privatinsolvenz selbst zuständig. Alle strittigen oder offenen Fragen müssen VORHER geklärt sein. Nur dann wird der Antrag angenommen.

Und eine offene Frage ist immer, ob Forderungen verjährt sind. Dafür muss man wissen, wem man etwas schuldet, wieviel und seit wann. Und was seither passiert ist. Nur wenn das bekannt ist, kann Verjährung geprüft werden. Falls ja, schreibt die Beratungsstelle das auf einen Zettel und verweist auf den entsprechenden Paragraphen in Gesetz XYZ.
So wird das bei jeder einzelnen Förderung gemacht. Verjährt ja/nein. Vergleich möglich ja/nein. Gläubiger verzichtet auf die Forderung ja/nein. Von den offenen Forderungen wurde bisher bezahlt XYZ Euro. Der Schuldner hat ein Vermögen von XYZ Euro. Er hat ein Einkommen von so und so viel im Monat. Das wird eine riesige dicke Akte, die dann ans Gericht geht.

So ein Verfahren ist aufwändiger, als man so denken könnte. Deswegen geht es ohne externe Hilfe sowieso nicht.
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben