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Radelnder Gebäudereiniger .....???

Eisherz

Sehr aktives Mitglied
Mein Sohn hat gerade ausgelernt und was für ein Glück, er wurde auch übernommen. Er hat noch keinen Führerschein, weil erst im Juni eine ärztliche Untersuchung erfolgen kann, ob er dazu zugelassen wird (er ist Epileptiker). Seine Firma macht jetzt Ballett, er soll sich privat einen Fahrradanhänger kaufen, denn schließlich würden andere ihren Führerschein machen, und wenn er arbeiten wolle, dann solle er auch etwas investieren. Nicht zu vergessen, er hat einen 30-h-Job mit 6,20 Euro die Stunde Brutto.
Mit dem Fahrradanhänger soll er Staubsauger, Wischeimer, Möppe usw. usf. transportieren, von Objekt zu Objekt. Ich weiß gar nicht, wieviel Kilo das sind, vielleicht braucht er ja dazu auch einen kleinen Autoanhänger (!! ....??). Ist das überhaupt so zulässig?
Wo kann ich etwas darüber finden, ob die Firma im Recht ist und ob er das so tun muss. Hab schon versucht, im Arbeitsrecht rumzusurfen. Aber vielleicht weiß ja jemand von Euch was. Danke sagt Eisherz
 
hallo,

gebäudereiniger brauchen eigentlich einen führerschein, daher war ich erstaunt, dass dein sohn trotzdem einen job hat. in diesem bereich wird bei einem "führerscheinlosen" nämlich so gut wie automatisch abgewimmelt, wenn ein bewerber "ohne" kommt.

ganz klar, es ist ein entgegenkommen des arbeitgebers, dass er objekte betreut, die mit dem fahrrad zu erreichen sind. mit sicherheit werden auch objekte außerhalb des "fahrradradius" existieren.

und die putzmittel werden sicherlich nicht so schwer sein, dass es mit einem fahrradanhänger (die idee ist doch gut) nicht gut klar kommt.

bei ebay kriegst du schon ganz günstig einen anhänger.

bis er einen führerschein bekommt, ist das doch eine gute übergangslösung.

er kann sich ja mal woanders bewerben. doch da wird es ohne führerschein im gewerblichen bereich mau aussehen.
 
Ich denke auch das es ein Endgegenkommen es Arbeitsgebers ist. Den ein "schlechter" Chef würde in rausschmeisen. Also als Übergangslösung ist das doch möglich... meiner Meinung nach.
 
Nun ich bin da geteilter Ansicht, zum einen gut für Deinen Sohn, daß er den
Job hat, andererseits kann es auch sein, daß der Chef über den "Fahradanhänger" recht "glücklich"ist, dann spart er das Kilometergeld???? Im übrigen kann er nicht verlangen, daß Dein Sohn sich einen Anhänger zulegt, denn es war ja bei Abschluß des Arbeitsvertrages bekannt, daß er weder Führerschein noch Anhänger besitzt. Hier gilt es abzuwägen. Da unter Umständen auch die Kündigung erfolgen kann.
Caro
 
Danke Caro für Deine Antwort, das ist nämlich auch genau der Punkt. Als mein Sohn die Lehre begann, da war er gerade 16 Jahre alt, also konnte er ja noch gar keinen Führerschein haben. Und er wurde wegen seiner eingeschränkten Gesundheit (die Behinderung ist prozentual nicht so hoch eingestuft) auch gerade in diesem Betrieb angenommen. Vermittelt wurde er über das Sozialpädiatrische Zentrum in Zusammenwirken mit dem Ausbildungsring, d. h. dem Betrieb entstand 0,00 Euro Kosten für die Ausbildung. Nun hat er sich während der Lehrzeit prima entwickelt und die Lehre als bester Lehrling im ganzen Kammerbezirk mit 1 abgeschlossen. Da er sehr gute Arbeit leistet, wurde er auch übernommen. Das mit dem Stundenlohn hatte ich geschrieben, weil es noch unter Tarif ist und er am Ende des Monats knapp 700,00 Euro hat, zu wenig, um damit große Sprünge zu machen. Über die vielen Stunden, die alle dort leisten und nicht bezahlt kriegen, will ich gar nicht reden. Aber das würde zu weit führen und ist auch schon wieder ein ganz anderes Thema.
Auch wenn es bei ebay solche Anhänger gibt, - haben wir übrigens auch schon geguckt - sie müssen auch verschließbar sein, denn er kann ihn ja nicht in jedes Objekt mit hineinnehmen. Und wir wohnen in einer großen Wohnscheibe, wir haben keinen Keller, sondern auf dem Flur eine Box von der Größe ca. 2 x 3 m, und im Fahrrad-Gemeinschaftskeller kann er ihn auch nicht unterstellen, da verschwindet der spätestens am 3. Tag.
Dass er erst noch eine ärztliche Bescheinigung für den Führerschein braucht, kann man verstehen bei Epilepsie. - Bisher klappte das auch alles bestens mit dem Arbeiten und dem Transport der Geräte und Reinigungsmittel von Ort zu Ort, aber nun hat der Betrieb in kürzester Zeit zwei Mitarbeiter entlassen, dafür weit kostengünstigere Pauschalkräfte angestellt. Und nun klappt es mit der Logistik nicht mehr so richtig, es soll auch noch ein Auto weggegeben werden. Daher kam man darauf, dass er sich einen Fahrradanhänger zulegen soll. Der Transport an sich damit wäre auch nicht so einfach, denn alles müsste auch verkehrssicher angebunden werden, und mach das mal mit einem schweren Nasssauger, einem Trockensauger, Einscheibengeräte, Reinigungsflaschen und, und, und .... Des Weiteren kommt noch dazu, dass die Objekte nicht nur hier in unserer Stadt sind, sondern es müsste kreuz und quer von einem Ende zum anderen Ende fahren. Und am gleichen Tag sind Objekte im Plan, die ca. 40 km weit weg im nächsten Ort wieder sind. Theoretisch geht das gar nicht, das erste Objekt hat er z. B. um 05:30 Uhr am Stadtrand, das nächste um 09:00 Uhr im Nachbarort, das darauffolgende wieder in unserer Stadt .... usw. usf.
Daher rührte eigentlich meine Frage, ob er sich dann privat so einen Anhänger zulegen muss. - Ich weiß selbst, wie wichtig ein Führerschein heutzutage ist, um mobil zu sein, aber es gibt auch noch andere Menschen, die können auch aus gesundheitlichen Gründen keinen machen. Es entsteht hier eher der Eindruck, dass man statt seiner auch lieber noch eine Pauschalkraft mehr hätte.
Trotzdem danke für die Posts. Lg Eisherz
 
Hallo Eisherz, eine Frage fahren denn die kollegen von deinen Sohn mit privaten oder Firmen PKW zu den Putzstellen?

Also ich habe hier eher das Gefühl das man deinen Sohn los werden will und
sehe das überhaupt nicht so, das er für seine Arbeit investieren muss.
Wie soll er das alles im Winter bewältigen.
Vielleicht trete ich jetzt in ein Fettnapf aber egal. In der ausbildung war dein Sohn eine billige Arbeitskraft und wurde auch gestützt. Nun muss aber der Arbeitgeber für sämliche kosten aufkommen. Nun stell dir mal vor dein Sohn wird auch noch krank, das kann sich der Arbeitgeber garnicht leisten.
So sieht es leider heute aus. Mit sozial hat das hier nichts mehr zu tun, für mich ist das klares Mobbing.
Belehrt wenn ich das falsch sehe.
Smallmum
 
Ich danke Dir auch Smallmum für Deine Meinung, Du schreibst das, wie es sich hier nämlich darstellt. Genau so sieht es auch aus. Sie haben ihn als Lehrling genommen, weil alles vom Europäischen Sozialfonds gefördert wurde und nicht ein Cent an Kosten entstand. - Wie viele Leute werden so ausgenutzt, nur so lange eingestellt, wie für sie Fördergelder bezahlt werden ...
Krank, das ist ein Fremdwort für meinen Sohn, er war in den knapp 4 Jahren (einschl. Lehre) 3 mal krank. Und sie haben gewusst bei der Einstellung, dass er eine Behinderung hat. Aber damit geht er schon gar nicht hausieren.
An die Winterzeit haben wir noch gar nicht gedacht.
Aber im Betrieb traut sich keiner was zu sagen, da wird der Urlaub kurzfristig gestrichen, bei Überstunden traut sich keiner was zu sagen, selbst an freien Tagen kommen (einschl. mein Sohn) die Leute und helfen stundenweise den anderen, weil die Objektzeiten immer mehr gekürzt werden, dass es schon gar nicht mehr machbar ist, die erforderliche Leistung zu erbringen. Aber so ist es heutzutage in vielen Branchen.
Nun, wir werden gemeinsam beratschlagen, wie wir vorgehen. Kleiner Scherz: wäre er Musiker geworden und dann auch noch Flötist, dann könnte er sein Arbeitsgerät in der Jackentasche transportieren ... Liebe Grüße Eisherz
 
Hallo Eisherz,

kleiner Tip am Rande, macht Euch doch mal beim Versorgungs- und Arbeitsamt
kundig. Da die Entlassung von Behinderten nicht ganz so einfach ist!!!! (Es sei denn das Arbeitsverhältnis war von vornherein befristet, dann muß der AG keine Verlängerung bzw. Übernahme in ein unbefristetes AV machen. Aber dies ist hier j anscheinend nicht der Fall.) Und das war ja beim AG aktenkundig, denn sie erhielten ja sogar auf die Behinderung die 100%Förderung. Ist vielleicht auch ein Grund für die Übernahme, oftmals sind Nachbeschäfti- gungsfristen an die Förderung gebunden. Sicher will der Betrieb
Lohnkosten sparen über Pauschalkräfte. Aber da laßt Euch mal nicht so schnell unterbuttern!
LG Caro

@smallmum Gebäudereiniger gehören zur "Kategorie" Arbeiter, bei Arbeitern hat
der Betrieb eine Lohnfortzahlungsumlage an die Krankenkasse zu entrichten, da bekommt er im Krankheitsfall 80% der Bruttolohnkosten erstattet. (nur zur Info)
 

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