Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Psychisch kranke Mutter

M

Martin

Gast
Hallo,

ich habe eine psychisch kranke Mutter. Folgende Verhaltenweisen:

  • Sie ist seit jahrzehnten nicht mehr zu einem Arzt gegangen. Alle ihre Zähne sind ausgefallen oder verfault.
  • Soziale Phobie; sitzt ganzen Tag nur vor dem Fernseher. Denkt alle Menschen sind böse und seien gegen Sie.
  • Redet immer nur über die schlimmen Dinge auf der Welt. Gibt Flüchtlingen/Ausländern die Schuld an allem.
  • Hat die Wahnvorstellung, dass eine ehemaligen Nachbarin die ganze Stadt kontrolliert und alle gegen sie gehetzt hat.
  • Sie läuft oft halbnackt in der Wohnung rum. Bei manchen Besuchen hatte sie nur ein Oberteil an, und man konnte ihren Schambereich sehen. Sie sah es nicht als notwendig an, aufgrund von Besuch eine Hose anzuziehen.
Mein Vater hat irgendwann die Kraft verloren und sich mit der Situation abgefunden. Er lebt mit ihr. Sie lässt sich nicht helfen und denkt sie sei normal und alle anderen Menschen gegen sie. Ich habe irgendwann auch aufgegeben und schon lange kein Kontakt mehr mit ihr.

Mein Problem ist, die Vorstellung über das Chaos wenn mein Vater zuerst stirbt. Aus meiner Erfahrung kann ich mir folgende Verhaltensweisen vorstellen:
  • Sie macht nichts beim Tod meines Vater z.B. keine Behördeninformation, Kümmern um die Beerdigung
  • Zur Beerdigung geht sie gar nicht, sondern schließt sich Zuhause ein und schaut fernsehen.
  • Jegliche Möglichkeit auf ein folgendes selbstständiges Leben wird aufgrund Passivität oder Ablehnung jeglicher Hilfe bei den Banken-/Behördengängen behindert
Würde mich nicht wundern, wenn sie aufgrund fehlender Mietzahlungen dann Wohnungskündigung/Räumungsklage durchmacht und dann obdachlos wird?
Was kann man da machen ? Hat jemand vlt Erfahrung mit psychisch Kranken Angehörigen die aufgrund Untätigkeit obdachlos wurden?
Die Option, dass ich sie bei mir aufnehme und mich um sie kümmere ich ausgeschlossen. Ich will sie aber auch nicht nach der Räumung draußen auf der Straße sehen.

Gruß Martin
 
B

Bioniker

Gast
Da kannst du nichts gegen tun, ist der Preis der Freiheit das Menschen so leben dürfen wie sie wollen.
Selbst wenn die sich zu Grunde richten:
Soll jeder die Freiheit haben über sich selbst zu bestimmen, auch wenn er sich dabei selber zugrunde richtet ?
Es ist für mich keineswegs entschieden, wo die Grenzen der Verfügung des Einzelnen über sich selber liegen sollten.
Einerseits heißt es: "Jeder Mensch weiß selber am besten, was für ihn gut ist“.
Andererseits kann es einer Gesellschaft doch wohl nicht gleichgültig sein, was aus ihren Mitgliedern wird?
Die Freiheit des Einzelnen werte ich als höheres Gut als den Egoismus der Gesellschaft....
 
M

Martin20211204

Gast
Ich würde das Thema gerne nochmal hochrollen lassen.
Vielleicht lesen neue leute den Beitrag und haben weitere gute Gedänkengänge.
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Eigentlich kommt nur eine rechtliche Betreuung für deine Mutter in Frage. Die kann formlos und von jedermann beim zuständigen Betreuungsgericht angeregt werden. Dieses Gericht gehört zum örtlichen Amtsgericht mit dazu. Im Vorfeld kann man zur Betreuungsbehörde gehen. Die managen diesen Weg bis zum Gericht und verschaffen sich selbst ein Bild vom Betroffenen.
Wichtig: Die Betreuung muss notwendig sein. Solange dein Vater oder sonstwer die Dinge für deine Mutter regelt wird das Gericht keinen Betreuung anordnen.
Betreuer kann jedermann werden, dass musst du also nicht selbst manchen. Vielerorts gibt es Betreuungsvereine. Die übernehmen das und ein Mitarbeiter ist dann Rechtlicher Betreuer. Deine Mutter kann auch weiterhin selbst Dinge entscheiden. Die Betreuung ist in dem Sinne ein Hilfeangebot. Nur wenn ein gesonderter Einwilligungsvorbehalt beschlossen wird, ist die Zustimmung des Betreuers zwingend erforderlich. Gleiches gilt für das Anhalten der Post. Das darf der Betreuer nur wenn es ausdrücklich angeordnet wird.

Der Betreuer stellt alle Anträge auf Leistungen aller Art, er vertritt die. Mutter gerichtlich und außergerichtlich. Praktisch würde der nach einer Wohnstätte für deine Mutter suchen oder nach ambulanter Betreuung. Also Anträge beim Sozialamt stellen, auch Gesundheitsfürsorge macht der.

Deine Mutter muss der Betreuung zustimmen. Wenn sie sich explizit weigert darf keine Betreuung angeordnet werden. Als Zustimmung kann gelten wenn sie die Sache hinnimmt. Bei Ablehnung gibt's meiner Meinung nach kaum Alternativen. Es wird niemanden geben der sich sonst kümmert.
Ich würde also vl mit deinem Vater zusammen erstmal zur Betreuungsbehörde gehen und die Lage checken. EinbGang zum SPDI schadet auch nicht. Das ist eine Abteilung des Gesundheitsamtes. Die befassen sich mit der offensichtlich vorliegenden psychischen Störung.
 

cucaracha

Urgestein
Wenn sie sich selber nicht mehr versorgen kann..sie ihr eigenes Leben oder das Leben Anderer gefährdet.. dann kann sie gezwungen werden Hilfe anzunehmen...ansonsten nicht.
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Nein sie kann nicht gezwungen werden. Bei Eigen oder Fremdgefährdung kann man nur zwangweise in die Psychiatrie kommen. Und ist nach 3 Tagen wieder draußen. Das Recht sich selbst zu zerstören ist fast grenzenlos. Die Rechtliche Betreuung ist eine reine Hilfe. Wenn der Betreute nicht mehr will teilt er das dem Gericht mit und der Betreuer wird entlassen.
 
D

Die Katze

Gast
  • Sie ist seit jahrzehnten nicht mehr zu einem Arzt gegangen. Alle ihre Zähne sind ausgefallen oder verfault.
  • Soziale Phobie; sitzt ganzen Tag nur vor dem Fernseher. Denkt alle Menschen sind böse und seien gegen Sie.
  • Redet immer nur über die schlimmen Dinge auf der Welt. Gibt Flüchtlingen/Ausländern die Schuld an allem.
  • Hat die Wahnvorstellung, dass eine ehemaligen Nachbarin die ganze Stadt kontrolliert und alle gegen sie gehetzt hat.
  • Sie läuft oft halbnackt in der Wohnung rum. Bei manchen Besuchen hatte sie nur ein Oberteil an, und man konnte ihren Schambereich sehen. Sie sah es nicht als notwendig an, aufgrund von Besuch eine Hose anzuziehen.
Man kann Niemanden aufhalten sich sein Leben zu ruinieren.

Ist sie überhaupt psychisch krank im Sinne einer Diagnose? Man muss nicht zwingend psychisch krank sein, um sich daneben zu benehmen.

Momentan ließt sich das Ganze eher nach Faulheit, mangelndes Schamgefühl und übersteigerte Langeweile ohne wirklichen Leidensdruck, da ihr Partner es auch durchgehen lässt.

Mein Problem ist, die Vorstellung über das Chaos wenn mein Vater zuerst stirbt. Aus meiner Erfahrung kann ich mir folgende Verhaltensweisen vorstellen:
  • Sie macht nichts beim Tod meines Vater z.B. keine Behördeninformation, Kümmern um die Beerdigung
  • Zur Beerdigung geht sie gar nicht, sondern schließt sich Zuhause ein und schaut fernsehen.
  • Jegliche Möglichkeit auf ein folgendes selbstständiges Leben wird aufgrund Passivität oder Ablehnung jeglicher Hilfe bei den Banken-/Behördengängen behindert
Würde mich nicht wundern, wenn sie aufgrund fehlender Mietzahlungen dann Wohnungskündigung/Räumungsklage durchmacht und dann obdachlos wird?
Wäre vielleicht ganz gut, dann würde sie endlich mal den Hintern hochkriegen, wenn sie erst mal auf dem Boden aufschlägt. Manchmal muss es erstmal wehtun, bevor es Klick macht.
 

carrot

Aktives Mitglied
Ihr Mann bzw. der Vater könnte ja schon mal als erste Maßnahme den Fernseher rausschmeißen oder halt so manipulieren, dass der nicht mehr läuft.
Das würde schon mal, der Beschreibung nach, das erst Erwachen bewirken.
 

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
P Wie erklärt man, dass man psychisch krank ist? Familie 3
H Kind hat keine Empathie für kranke Freundin Familie 50
GelbeAkazie Kontaktabbruch Tochter –> Mutter (ich) Familie 234

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben