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Prozess vor dem Arbeistgericht verloren :-(

moonlife

Aktives Mitglied
Guten Abend liebes Forum,
vor einigen Monaten schrieb ich hier schon mal über meine berufliche Situation, vielen Dank noch mal für die damalige Unterstützung!
Eine kurze Zusammenfassunhg:
Ich habe eine leichte Halbseitenlähmung und eine Art Halbseitenblindheit.
In Israel habe ein, dem deutschen Sozialpädagogik ähnliches Studium gemacht, das in Deutschland nicht anerkannt ist, auf Grund dessen ich aber acht Jahre lang hier mit teilweise schwerst verhaltensauffälligen Kindern und Jugendlichen gearbeitet habe. Nachdem immer klarer wurde, dass ich mit einem nicht anerkannten Studium niemals den Arbeitgeber wechseln könnte, entschied ich mich noch die Ausbildung zur Erzieherin zu machen. Nach der theoretischen Ausbildung muss man dann ein Anerkennungsjahr machen. Dieses wollte ich bei der Stadt absolvieren. Dort werden Erzieher auch händeringend gesucht. Doch die lehnten mich "basierend auf den Ergebnissen des amtsärztlichen Gutachtens" ab. Diese Ergebnisse sind meine Behinderung......und größtenteils falsch. (Z.B. steht da, ich könne nicht über zehn Kilo tragen (ich bin mit einem 20 Kilo Rucksack durch Spanien getourt).)
Mit viel Glück und Verspätung ergatterte ich noch eine andere Anerkennungsjahrstelle, wo ich bis heute ohne Schwierigkeiten wegen meiner Behinderung arbeite. Da ich mich diskriminiert fühlte, entschied ich mich zu klagen -und verlor den Prozess letzten Mittwoch.
Die Begründung: Es liegen nicht hinreichend Beweise vor, dass die Stadt gegen das AGG verstoßen habe. Man hat mir ja nicht wegen meiner Behinderung abgesagt, sondern wegen den ergebnissen der amtsärztlichen Untersuchung und davon abgesehen könne man nicht von der Stadt erwarten, dass sie das Gutachten korrekt lese, vielleicht hätte ich ja ein viel schlimmere Beeinträchtigung, die mich daran hindern würde, den Erziehungsdienst korrekt auszuführen.
Tja.....
Ja, ich bin behindert und das geht nun mal nicht ohne Einschränkungen vor, nur schränken die mich nicht beim Erziehungsdienst ein. Und selbst wenn, ich meine,die Stadt schreibt sich auf die Fahne ach so unheimlich behindertenfreundlich zu sein, alles fake.
Das kann man doch immer sagen, sobald eine Behinderung vorliegt......der Mann im Rollstuhl, der EDV Kaufmann ist, kann nicht von ganz oben die Aktenordner runter holen, das gehört aber zum Stellenprofil, also hui, das geht dann nicht, erfüllt Profil nicht, kein Verstoß gegen das AGG.
Nun überlege ich folgende Möglichkeiten:
Berufung: Unwahrscheinlich, habe ich nicht genügend Geld und auch keine Nerven mehr.
Das Gutachten anfechten, hat mir einer der Nebenrichter geraten: Hm.......wackelige Sache, kommt drauf an, wie sehr sich derjenige mit meiner Behinderungsform auskennt und ob er daran glaubt, dass man die Einschränkungen kompensieren kann.
Presse: Deazu rät mir meine Familie und viele Freunde. Damit könnte ich vielleicht für mich am ehesten ein gefühl von Gerechtigkeit erlangen, wenn die Stadt angeprangert wird. Könnte aber auch gegen mich kippen, oder?
Gar nichts tun. Hab schon genügend Zeit und Nerven in die Sache investiert.
Was würdet ihr tun? Hat hier jemand schon Erfahrung mit der Presse gesammelt?
Würde mich sehr über Feedback freuen,
LG
moonlife
 
Hm, wenn du doch jetzt eine Anerkennungsstelle hast, würde ich es lassen. Was willst du mit dem Prozess erreichen, selbst wenn du gewinnen solltest?
 
Die Richter urteilen nach Fakten. Wenn die Stadt sich auf das Gutachten beruft, hat der Neben-Richter schon den richtigen Rat gegeben.

In manchen Fällen rentiert sich nicht was man an Kosten für Gerechtigkeit investiert, und verrechnet sich kaum für das was man als Schadenersatz erhält. Man macht Verluste in Geld, Zeit und Nerven!

Vllt. helfen gemeinnützige Vereine, Stiftungen oder Moderatoren von Radiosendern weiter Netzwerke zu finden die auf dem Gebiet bewandert sind.

lg.
 
Warum hats du dir das überhaupt angetan?
Du hast ja ohnehin eine andere Stelle gefunden, so hast nur einen Haufen Zeit und Geld zum Fesnter raus geschmissen.

Schliess damit ab und blicke in die Zukunft!
 
Danke, für eure Antworten!

Hm, wenn du doch jetzt eine Anerkennungsstelle hast, würde ich es lassen. Was willst du mit dem Prozess erreichen, selbst wenn du gewinnen solltest?
Sollte ich mich für eine Berufung entscheiden, geht es mir mehr um ein Gefühl von Gerechtigkeit, Fairness.....wobei Recht und Gerechtigkeit nicht zwingend das Gleiche sind.....
Zum anderen war ich etwas unzufrieden mit meiner Anwältin, was auch mein fehler war. Sie ist Fachanwältin für Sozialrecht, nicht für Arbeitsrecht. ich hätte mir etwas mehr von ihr gewünscht. Im Vorfeld hat sie einen sehr kompetenten Eindruck auf mich gemacht, vor Gericht hab ich sie eher "schwächelnd" erlebt. Aber dazu müsste ich mich noch konkreter informieren, z.B. was noch möglich gewesen wäre.


In manchen Fällen rentiert sich nicht was man an Kosten für Gerechtigkeit investiert, und verrechnet sich kaum für das was man als Schadenersatz erhält. Man macht Verluste in Geld, Zeit und Nerven!
Ja, stimmt. Mir ging es auch weniger ums Geld, ich wäre auch mit einem symbolischen Euro zufrieden gewesen ;-) . Mehr geht es mir um die Tatsache, dass ich vermeintlich nicht ins Stellenprofil passe. Mir wurde immer noch nicht plausibel erklärt, warum das so ist.

Vllt. helfen gemeinnützige Vereine, Stiftungen oder Moderatoren von Radiosendern weiter Netzwerke zu finden die auf dem Gebiet bewandert sind.
Ja, ich suche immer noch nach der richtigen "lobby". Als ich damals die Absage erhielt bin ich von Pontius zu Pilatus gerannt, keiner konnte mir richtig helfen. Die Gewerkschaft hat mich auflaufen lassen, die Behindertenbeaufftragten konbnten mir nicht helfen, einer sagte sogar zu mir " Gehen Sie halt in Frührente!", diverse Vereine fühlten sich nicht zuständig. Bei Radiomoderatoren hab ich es noch nicht versucht ;-).

LG
moon
 
also, wenn ich´s richtig verstehe, dann ist deine berufliche situation (trotz des für dich unbefriedigenden ausgangs der klage) gesichert.

das heisst im hiblick auf DIESES ziel wäre ein weiterführen des gerichtsstreits NICHT dienlich oder hilfreich.

bleibt noch der andere aspekt, der der gerechtigkeit. wobei würde es dir denn helfen, "gerechtigkeit" zu erlangen? welchen unterschied würde es für dich machen?
wie findest du es denn, dass es hier "ungerecht" zugeht?
 
Warum hats du dir das überhaupt angetan?
Du hast ja ohnehin eine andere Stelle gefunden, so hast nur einen Haufen Zeit und Geld zum Fesnter raus geschmissen.

Schliess damit ab und blicke in die Zukunft!

Auch wenn ich gerade eine Anerkennungsstelle habe, was ist danach? Theoretisch kann mich jetzt jeder Träger ablehnen, schließlich könnte ich das Stellenprofil nicht erfüllen.
Ich wollte es einfach wissen, wie ein Gericht entscheidet. Gut, das weiß ich ja nun. Daher ist ja auch eine meiner Optionen gar nichts mehr zu tun und darauf hoffen, dass ich trotzdem irgendwo angestellt werde.
ich habe es für mich getan, für das Gefühl gekämpft zu haben.
Und weil ich dachte, ich hätte das AGG hinter mir.
Weil ich mich diskriminiert fühlte.
Weil es sich so unfair anfühlt.
Weil mir immer noch nicht klar ist, warum ich vermeintlich die Aufsichtspflicht nichtausüben könne, wenn ich es doch schon seit über zehn Jahre tue.
Weil mir ein Behindertenbeauftragter des Personalrates sagte, ich solle EU Rente beantragen.
Weil ich versucht habe mit Zuständigen zu reden und ich überall abgewimmelt wurde und man erst ins Gespräch kam, nachdem ich eine Anwältin einschaltete.
Weil die Stadt erst kürzlich mit der EU einen Vertrag unterschgrieb, laut dem sie Behinderte besonders integrieren soll und entsprechende Fördergelder dafür erhält.
und, und, und.....
LG
moon
 
also, wenn ich´s richtig verstehe, dann ist deine berufliche situation (trotz des für dich unbefriedigenden ausgangs der klage) gesichert.

das heisst im hiblick auf DIESES ziel wäre ein weiterführen des gerichtsstreits NICHT dienlich oder hilfreich.

Nein, ich habe momentan nur eine Stelle fürs Anerkennungsjahr, ab dem 1.10.12 brauche ich eine neue Stelle. Letztlich bedeutet die Klageabweisung für mich, dass mich jeder potentielle Arbeitgeber in Zukunft ablehnen darf, wenn er es nur richtig formuliert, bzw. sagt, dass ich mit meinen Einschränkungen nicht ins Stellenprofil passe.

Die Frage nach dem Gefühl der Gerechtigkeit hb ich hoffentlich weiter oben hinreichend beantwortet.

LG
moon
 
Letztlich bedeutet die Klageabweisung für mich, dass mich jeder potentielle Arbeitgeber in Zukunft ablehnen darf, wenn er es nur richtig formuliert, bzw. sagt, dass ich mit meinen Einschränkungen nicht ins Stellenprofil passe.

Wenn ich es richtig verstehe, verlangst du aber im Umkehrschluss, dass dich jeder Arbeitgeber, bei dem du dich bewirbst, auch einstellt. Du kannst nicht mit der Brechstange einen Job fordern, sondern musst es schon jedem Betrieb selbst ueberlassen, wen er einstellt.

Auch die Stadt kann sich nicht Behinderte in uebermaessiger Anzahl leisten, denn es besteht ein erhoehter Kuendigungsschutz, den man gewissermassen auch Unkuendbarkeit nennen kann. Entsprechende Folgekosten bei schlechter gesundheitlicher Prognose kann sich bei leerem Stadtsaeckel auch nicht mehr jede Gemeinde in mehr als der geforderten Behindertenquote leisten.

Was du tun solltest? Deine Engergie in die Berufsanerkennung stecken und dich nach einem festen Job umsehen.

Es ist nicht spezifisch fuer Deutschland, dass bestimmte Berufe eine Berufsanerkennung verlangen, sondern dies gilt weltweit. Dass du dafuer 8 jahre gebraucht hast, wundert mich dann doch sehr. Das kann man wesentlich schneller haben.
 
Eine Sozialrechtlerin hat nicht das Wissen wie ein Arbeitsrechtler. Die macht eher eine gute Figur vor dem Sozialgericht und nicht vorm Arbeitsgericht.

Ich würde sagen bist nicht Opfer von der Stadt eher Opfer vom Amtsarzt der dir Steine in den Weg gelegt hat, und Hand in Hand mit der Stadt zusammen arbeitest. Die Stadt ist nicht dein Feind, das ist der Amtsarzt, und er hat dich diskriminiert!

Auch wenn DE die Behindertenkonvention unterzeichnet und ratifiziert wurde, heißt noch lange nicht das innerhalb des Landes die Umsetzung erfolgt. Die brauchen erst einmal eine Bildung in Menschenrecht.

lg.
 

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