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Probleme mit dem Jugendamt...

R

rockmaus

Gast
hallo zusammen, bin neu hier und hoffe auf diesem weg hilfe bei meinem problem zu finden (ist eigentlich mehr das prob meines mannes).wir haben tierischen stress mit der ex-frau meines mannes und im gewissen sinne auch mit dem jugendamt. es geht um seine tochter. vor ca. 6 wochen wurde vom jugendamt beschlossen das die kleine zu uns muß, da die mutter alles verwahrlosen läßt(also die wohnung und auch die hygienische zustände). das ganze wurde vom jugendamt zwar ans fam-gericht gegeben aber es wurde diese einigung aussergerichtlich getroffen da die ex meines mannes sich(zumindest an diesem tag) einsichtig zeigte und ja hilfe annehmen wollte. seit einer woche aber funktioniert es gar nicht mehr und mein mann bekommt seine tochter auch nicht mehr, obwohl beschlossen wurde das wenn sich seine ex nicht daran hält das ganze wieder vor gericht geht. jetzt hat mein mann den betreuer angerufen und ihm dies mitgeteilt. und da sagt der doch auf einmal er könne nichts mehr tun, mein mann müsse sich für alle weiteren schritte einen anwalt nehmen und einen entsprechenden antrag beim gericht stellen.
das kann doch aber so nicht sein. das jugendamt hat die ganze sache ja vor gericht gebracht!
meine frage ist jetzt was wir noch tun können?! vielleicht hat ja jemand ähnliche erfahrungen gemacht und kann mir weiter helfen. sind so langsam am verzweifeln....:confused::confused:
 

Zitronengelb

Aktives Mitglied
Hallo,
habt ihr einen richterlichen Beschluss (also in schriftlicher Form)? DWenn ja, dann könnt ihr damit zur Polizei gehen. Die werden dann eure Tochter abholen und zu euch bringen.
 

chiron

Mitglied
Sicherlich gibt es eine kompetente unabhängige Sozialberatungsstelle in der Region. Die können Dir helfen. Wenn Du gar nichts findest, Kinderhilfswerk, Pro Familia, SoVD, DPWV, Diakonie.
 

Sisandra

Moderator
Hallo rockmaus,

der Betreuer hat Recht. Die Möglichkeiten des JA sind bei Uneinsichtigkeit der Mutter erschöpft. Die einzige Stelle, die jetzt noch etwas bewegen kann, ist das Familiengericht. Dein Mann sollte sich von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten lassen und dann Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrecht beim Familiengericht stellen. War er denn mit der Mutter des Kindes verheiratet?

LG Sisandra
 
R

rockmaus

Gast
danke für eure tipps. haben mir auch zum teil weitergeholfen. unser problem ist nur diese, das das JA die sache ja ans familiengericht gegeben hat und bei diesem gerichtstermin hat sie sich einsichtig gezeigt und (leider) war der richter gutmütig und hat das ganze jetzt ruhen lassen. und jetzt will das JA auf einmal nicht mehr zuständig sein??
mein mann war mit dieser person verheiratet und er hat bei der scheidung auf das gemeinsame sorgerecht bestanden.
diese person weiß ja das sie gegen die anordnung des JA verstößt (das verfahren ist ja noch nicht beendet lt. gericht) aber sie will es einfach nicht wahrhaben... :mad: :confused:
 
L

Lee

Gast
wenn das verfahren ruht, bedeutet das, dass der richter der mutter und euch die möglichkeit gibt, den beschluss (einigung) umzusetzen...ohne anwalt geht da wirklich gar nichts, denn er kann das verfahren wieder anstrengen ...das jugendamt kann nur im falle einer kindeswohlgefährdung das verfahren beschleunigen lassen, da das wohl des kindes nicht gefährdet sein darf durch einen vorherigen beschluss. sollte es beweisliche hinweise auf akute kindeswohlgefährdung geben, zeigt diese erneut beim jugendamt an und verweist auf das gemeinsame sorgerecht und die möglichkeit, dass das kind bei euch leben kann. dann muss das jugendamt erneut reagieren, die mutter aufsuchen und wird sich dann wieder ans familiengericht wenden.
es kann langwirig sein so eine sache...ich wünsche euch kraft dafür
 
M

Mo44

Gast
Leute,

es geht hier um das Ersuchen der Threaderstellerin und nicht um eure persönlichen Erfahrungen mit dem Jugendamt.

Bleibt beim Thema und sucht keinen Streit mit anderen usern.
 

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