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Probleme mit dem Jugendamt

Ich lass doch nicht die Kinder bei der Person, die dafür verantwortlich ist.
Die Nachbarin ist eine "sonstige geeignete Person" im Sinne des Par. 42 sgb 8. Auch solche Personen können Kinder während einer Inobhutnahme beherbergen und versorgen. Das JA zahlt im Gegenzug die Lebenshaltungskosten der Kinder.

Oder es war gar keine Inobhutnahme, sondern sah nur so aus. Dann wäre das auf dem Papier eine einvernehmliche Lösung gewesen. Eltern können das in so einer Situation oft nicht richtig erfassen.
 
In manchen Fällen sind solch eine Inobhutnahmen und Verbote vom Jugendamt begründet und sinnvoll .

Und in anderen Fällen reagiert ein Jugendamt willkürlich mit komplett überflüssigen Maßnahmen und schadet mit der Inobhutnahme und Verboten massiv das Kindeswohl.

Um eine Meinung zu diesem Fall zu haben
müsste man den Fall genauer kennen.
 
Ich denke, wann immer das JA am Start ist, muss man sich einen guten Anwalt suchen und sich in jedem detail mit dem Anwalt absprechen: Nichts in Eigenregie machen und sich total an das halten, was der Anwalt empfielt.
ich überblicke die Schilderung jetzt auch nicht so genau, aber ich würde raten: Dein Lebensgefährte soll auf jedne Flal nicht in Kontakt mit den Kindern kommen. Die Gefahr, dass das Jugendamt die Kinder wegnimmt ist zu groß und ebenso ist die Gefahr zu groß, dass doch von deinem Lebensgefährten eine Gefahr für die Kinder ausgeht (irgendwas scheint ja da tatsächlich zumindest in Vergangenheit passiert sein)
Das heißt ja nicht, dass DU keinen Kontakt zu ihm haben kannst, aber die Kinder sollten ihn nicht sehen, zumindest so lange nicht, bis alles vollkommen geklärt ist und das JA sein OK gibt.
Ich würde da definitiv kein Risiko eingehen.
 
Ja, die Schilderung ist etwas chaotisch. Bist du da ziemlich überfahren worden ?
Habe ich das richtig gelesen ? Du wirst anwaltlich vertreten ?
Das wäre von grossem Vorteil - Anwälte wissen auch, wann sie gegen handelnde Personen selbst Strafanzeigen stellen können.
 

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