Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Der Arzt überweist meist an den Psychiater, hier bekommt man nicht mal eben Termine und eine psyschologe ist meist „ nur“ Therapeut, darf also weder au Bescheinigung noch Rezepte ausstellen.
 
Der Arzt überweist meist an den Psychiater, hier bekommt man nicht mal eben Termine und eine psyschologe ist meist „ nur“ Therapeut, darf also weder au Bescheinigung noch Rezepte ausstellen.
Stimmt schon. Aber es war ja auch ein ganzes Jahr Zeit dazu, das man verstreichen lassen hat.

@TE

Arbeitest Du irgendwas? Oder überhaupt nicht?

Im Zweifel müsstest Du gegen das Jobcenter vor Gericht ziehen.

Oder aber Dein Freund rückt doch noch seine Unterlagen heraus. Letztlich trifft es ihn ja auch, wenn Du nicht mehr bezahlen und er die Wohnung nicht mehr halten kann und sich eine neue suchen muss.

Dann wäre vielleicht der einfachere Weg sich doch einen Ruck zu geben und in den sauren Apfel zu beißen und die Unterlagen dem JC zur Verfügung zu stellen.
 
Ich sehe das so: das Jobcenter handelt rechtlich korrekt. Ihr seid ein Paar, wie ich das verstanden habe, wohnt seit über einem Jahr zusammen und bildet daher eine Bedarfsgemeinschaft. Und keine WG.

Dein Freund wollte sich mit der schriftlich festgelegten Kostenteilung absichern. Nach Massgabe des Jobcenter muss er sein Einkommen angeben, damit geprüft wird, ob er für dich aufkommen kann und sie bei dir dann das Hartz IV kuerzen können.

Es geht dem Jobcenter nur darum, Kosten zu sparen.

Ihr habt jetzt mehrere Möglichkeiten:

Du ziehst aus in eine passende kleine Wohnung und dein Anspruch auf Hartz IV bleibt bestehen.

Dein Freund gibt an was er verdient und es wird mit deinem Hartz verrechnet.

Du lässt dich dauerhaft erwerbsunfähig schreiben oder suchst eine Arbeit, dass ihr die Wohnung halten könnt.
 
Ich glaube nicht, dass eine Scheintrennung die Probleme lösen würde. Wenn ein Paar sich zufällig in dem Moment trennt wo das JC aufgrund der Eheähnlichen Gemeinschaft die Leistungen kürzen will, steigen die einem aufs Dach. Genau das haben sie ja auch angekündigt.
Rikax3 meinte:
Die Damen deuteten mir schon an, dass ich gar kein Geld mehr erhalten werde und er selbst, wenn ich ausziehen möchte und wir weiterhin "befreundet" sind, für mich aufkommen muss, weil wir eine Bedarfsgemeinschaft sind.

Ich würde mit dem Freund reden, ob er dich zumindest solange unterhält bis du jetzt einen Job findest und dann suchst du Tag und Nacht nach jedem du im Umkreis von 1h Anfahrtzeit finden kannst! Da hängt jetzt echt viel dran.
 
Man muss sich doch nur den § 7 SGB II ansehen. Da ist das genau definiert.

Und warum spricht die TE vom Freund und nicht vom Vermieter?

Sind doch alles Indizien für eine Bedarfsgemeinschaft. Als schlauer Mensch hätte ich auch vorher solche Vereinbarungen getroffen, um eine Leistungspflicht des Amtes zu generieren. Aber das geht nicht auf Dauer gut.

Und wenn ich mir so die anderen Threads anschaue, kann ich nicht erkennen, dass keine Bedarfsgemeinschaft vorliegt, sondern eine Beziehung, die halt auch nicht so einfach ist, um es mal so zu formulieren.

Aber das JC ist nicht dafür da, dass es für alles gerade zu stehen hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie ich das verstanden habe, möchte der Freund keinesfalls für die te aufkommen. Dann wäre eine Trennung und Auszug die logische Konsequenz, wenn sie keinen Job findet.
 
Hallo;

Also,wenn dein Freund sein Einkommen zeigen würde,mit der schriftlichen Bestätigung das er nicht gewillt ist,für deine Lebenskosten aufzukommen,wäre es schon sehr viel Einfacher,für alle.

Wo ist sein Problem,dir zu Helfen,in dem er sein Einkommen vorlegt ???..und wenn er das schon nicht macht,brauchst du wenigsten ein Untermietvertrag!! Dann würde auch keiner sein Einkommen sehen wollen.
Da muss er nur die Mietkosten /Zimmer/Nebenkosten bestätigen und ausrechnen,wie ihr es schon Haarklein macht.

Ich meine ,was ist das denn für Freund wenn Ihm deine Probleme so am A**** vorbei gehen?..und nur an seine Kosten denkt,aber nicht mal Hilft? ..und würde Dich sogar raus schmeißen?
ER braucht zwar kein Harz 4 ,aber DU..und finde sein Verhalten sehr EGOistisch,das er dich damit so in Schwierigkeiten bringt.Ohne Worte.

Du scheinst mehr wie eine Untermieterin zu sein,mit der man noch Spaß haben kann,und hast nicht mal einen UNTERMIETVERTRAG ??!!..obwohl du jeden Monat deine Zahlungen leistest ? Er kann dich so jederzeit raus schmeißen.Ja.Komisch das du das so mit machst.

Da kommt auch das Problem her,irgendwie passt es nicht unter einem Hut.
Nur weil ihr ein Paar sein,ist er nicht Verpflichtet finanziell für dich zu Sorgen. In einer Ehe ähnlichen Bedarfsgemeinschaft würdest du ca 40.- Euro weniger bekommen,wie ein allein Lebender,aber dafür brauchst du auch ein Vertag,wenn es die Arge übernehmen soll.

Du wirst da gemeldet sein,aber ohne Untermietvertrag ? Oder hast du eine andere Meldeadresse?Man muss doch seinen neuen Mietvertrag vorweisen.

Also, Arbeiten + Untermietvertrag vorzeigen .Kannst auch sagen ihr habt euch getrennt wegen den ganzen Ärger.
..und,wenn du nicht Arbeiten kannst,brauchst du ein Gutachten,von deiner Rentenversicherung oder dem Kreis.
Am besten nicht von Jobcenter,da hättest wohl kaum eine Chance.Es braucht bestimmt ein halbes Jahr.Wenn du Krank bist und Arbeitsuntauglich ,kann dein Hausarzt Dich so lange Krank schreiben.Deine Therapeutin müsste Schweigepflicht entbunden werden,damit Sie das schriftlich bestätigen kann.

Wenn du aber die Schiene so,unbedingt weiter fahren willst,und meinst das IHR im Recht seid,kannst du das ganze vom Sozialgericht/deine Region innerhalb von 5 Tagen prüfen lassen.

Du kannst da anrufen und die Lage schildern warum du eine Prüfung brauchst.Sie sagen dir was du für Unterlagen brauchst und es wird vom Sozialgericht gegen geprüft.
Aber die brauchen auch DEINEN Mietvertrag! Warum hast du keinen?
Ich selber denke die Fehler liegt bei euch,ihr habt es von Anfang an nur zu seiner Zufriedenheit aufgezogen,an dich wurde gar nicht gedacht.
Du hast keinerlei Sicherheit,Rechte und Unterstützung von Ihm,trotz deiner Zahlungen.
Darüber würde ich an deiner stelle mal nach denken,dann klappt es auch mit der Arge.

 
Zuletzt bearbeitet:
Ist das der Freund, über den du schon 2016 schriebst? Oder habe ich was überlesen? Dann würde es mich nämlich überhaupt nicht wundern, dass der dich nicht unterstützen möchte, auch wenn er es könnte. Er klang in den Beitragen sehr lieblos.

Mir fällt auch auf, dass du deine Threads sehr schnell verlässt, wenn du nicht das als Antwort bekommst, was du gerne hören würdest. Hier im Forum sind viele Menschen, die haben ähnliche Erfahrungen gemacht mit Arbeitslosigkeit und man kann aus der Ferne das manchmal einfach besser einschätzen.

Ihr seid im konkreten Fall mit dem Jobcenter naiv an die Sache rangegangen und gerade du hast es einfach zu stark schleifen lassen. Niemand wirft dir vor, dass du krank bist. Man hätte sich aber in dem Jahr überlegen sollen, wie das weiter laufen soll, wenn euch das Jobcenter schon diese Frist einräumt. Das Jobcenter handelt humorlos und nach den Gesetzen. Die wollen euch nichts. Die wollen Geld sparen.

Kläre das mit deinem Freund, wie ihr das mit dem weiteren Zusammenleben handhaben möchtet. Aber wenn das tatsächlich der Freund ist, für den du weggezogen bist, deine Möbel verkauft hat, der lieblos zu dir ist, dich psychisch fertig macht, würde ich mir an deiner Stelle wirklich überlegen, ob ich mit ihm noch zusammen leben möchte.
 
Ganz ehrlich: ich an deiner Stelle würde von meinem Freund verlangen, dass er entweder sein Einkommen beim Jobcenter hinterlegt (mit dem von Schokoschnute benannten Hinweis, dass er dich nicht verhalten will) oder mich aber tatsächlich trennen. Weil, sorry,aber was willst du mit einem Freund, der dich wenn alle Stricke reißen vor die Tür setzt? Gerade für solch schwere Zeiten hat man doch einen Partner. Was willst du mit so einem Schönwetterfreund?

Ich kann deinen Frust echt gut verstehen. Ich leide auch an einer labilen Psyche und konnte meine Arbeitslosigkeit nur durch Jammerei vor dem Prüfungsausschuss nochmals um 2 Monate nach hinten schieben (Abschlussarbeit verlängert). Da ich während dieser keine Zeit für Jobsuche habe, werde ich danach auch erst mal arbeitslos sein. Mir wurde das mit der Bedarfsgemeinschaft auch gesagt und in Anbetracht der Tatsache, dass wir schon seit 2 Jahren zusammen wohnen und er auf noch längeren gemeinsamen Fotos mit drauf ist, können wir nur schwerlich behaupten, keine dauerhafte Beziehung zu haben.
Und auch er will (Datenschutz ist ihm wichtig) seine Unterlagen nicht beim JC sehen. Wäre bei uns auch unsinnig, denn wenn die seinen Verdienst sehen, würde ich ohnehin nichts mehr kriegen. Er ist von der Aussicht, mich womöglich bald zumindest kurzzeitig verhalten zu müssen, natürlich nicht begeistert und ich werde wohl um jeden € zum Einkaufen bitten müssen, aber er würde mich niemals vor die Türe setzen...

Könnten denn deine Eltern dir kurzzeitig finanziell entgegenkommen? Bzw. bestünde die Möglichkeit, dass du erst mal wieder zu denen zurückziehst?
 

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
J Probleme mit Geld Finanzen 29
K Finanzielle Probleme Finanzen 11
S Finanzielle Probleme Finanzen 28

Ähnliche Themen

Thema gelesen (Total: 2) Details

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben