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problem mit der ex

G

Gast

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Hallo.

Ich habe vor ca. 2 wochen meine ex freundin verlassen.
Die beziehung hat mich nur belastet.
Außerdem habe ich mich neu verliebt. Das hat meine ex nun auch mitbekommen. Da ich jetzt mit meiner neuen zusammen bin.
Problem:
Ich habe noch jede menge sachen bei meiner ex in der wohnung. Außerdem schuldet sie mir um.die.50€.
Sie will die sacben nicht rausgeben. Das geld auch nicht.
Habe sie schon mehrfach gebeten das ich vorbeikomme und alles hole.
Aber sie stellt sich quer.
Sie meinte vorhin sie hätte alles weggeschmissen.
Wenn ich sie anschreibe und frage wann ich malan mein zeug komme, kommt meist nur irgendeine abweisende beleidigende antwort.
Ich bin langsam echt sauer über ihr verhalten.
Hab ich irgendeine chance meine klamotten und an das geld zu kommen ?
Danke.
 
G

Gast

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Hallo.

Ich habe vor ca. 2 wochen meine ex freundin verlassen.
Die beziehung hat mich nur belastet.
Außerdem habe ich mich neu verliebt. Das hat meine ex nun auch mitbekommen. Da ich jetzt mit meiner neuen zusammen bin.
Problem:
Ich habe noch jede menge sachen bei meiner ex in der wohnung. Außerdem schuldet sie mir um.die.50€.
Sie will die sacben nicht rausgeben. Das geld auch nicht.
Habe sie schon mehrfach gebeten das ich vorbeikomme und alles hole.
Aber sie stellt sich quer.
Sie meinte vorhin sie hätte alles weggeschmissen.
Wenn ich sie anschreibe und frage wann ich malan mein zeug komme, kommt meist nur irgendeine abweisende beleidigende antwort.
Ich bin langsam echt sauer über ihr verhalten.
Hab ich irgendeine chance meine klamotten und an das geld zu kommen ?
Danke.
Hi,

wenn sie Dir Deine Sachen nicht freiwillig raus gibt, dann gehe zur Rechtsberatung, das ist teilweise sogar kostenlos oder kostet nur einen geringen Betrag von 10 €. Dort sitzen Anwälte, die Deine Freundin in Deinem Namen auffordern die Sachen rauszugeben. Wenn das nicht fruchtet, kannst Du es übers Gericht laufen lassen. Ich glaube da kannst Du eine einstweilige Verfügung zur Herausgabe Deiner Klamotten bekommen.

Die 50 € wirst wohl abschminken können, wenn Du keinen "Schuldschein" oder ähnliches vorweisen kannst.
 

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