bocksrogger
Aktives Mitglied
Nein das ist Falsch.Während der Probezeit kann jedes Arbeitsverhältnis ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
Eine Kündigung von Schwangeren (auch in der Probezeit) ist grundsätzlich unzulässig. Ebenso eine Kündigung von Schwerbehinderten oder ihnen gleichbestellten Personen