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Privatinsolvenz

G

Gast

Gast
Nun ist es bald soweit, die Insolvenz läuft und ich bin froh wenn endlich alles vorbei ist, da ich immer noch riesengroße Ängste habe. Da Ihr mir schon so kompetent geholfen habt, hier nochmals einige Frage und schonmal DANKE DANKE im voraus:

Was darf eine Anwältin (vom Gericht geschickt), die ein Gutachten bzgl. meiner Insolvenz erstellen muss und mich daher in meiner Wohnung aufsucht?

Darf Sie in Schränke sehen,
darf sie eigenmächtig in andere Räume gehen bzw. hinter Vorhänge sehen?
Muss ich Auskunft geben, falls sie mein DSL Kabel sieht.
Bei welchen Fragen muss ich vorsichtig sein?
Spielt meine Schwerbehinderung (60%) eine Rolle?
Sie will auch meine Kontoauszüge seit der Beantragung der Insolvenz sehen, habe aber nicht alle zusammen, ist das problematisch, was darf sie in den Kontoauszügen n i c h t beanstanden. Geht es dabei nur um Feststellung ob ich Vermögenseinkünfte habe???
Liebe Grüsse an Alle!!!
 

Bro-Off

Mitglied
hallo,

also zunächst mal wird der treuhänder (die anwältin) wahrscheinlich nicht in deine schränke sehen wollen. das gutachten, welches der treuhänder erstellt, dient der feststellung der vermögenswerte und der prüfung, ob eventuell gründe gegen das verfahren bzw. einer beantragten restschuldbefreiung vorliegen. aus diesem grund will sie auch die kto-auszüge sehen. wenn diese nicht vollständig sind, wirst du sie auf jeden fall nachreichen müssen, bspw. durch duplikate der bank. damit will sie zum einen deine einnahmen prüfen, zum anderen dient es der kontrolle, ob du nicht an irgendeiner stelle noch versucht hast, vorhandenes vermögen "zu verjubeln". "beanstanden" wird sie auf den kto-auszügen nichts, aber vielleicht wird sie einige ausgaben genauer hinterfragen, wenn z.b. eine mögliche rückforderung für die insolvenzmasse in frage kommt.
wegen dem dsl-kabel wird sie wohl kaum was sagen, da ihr schlussendlich egal ist, was du mit dem dir zur verfügung stehenden freibetrag machst.
allerdings kann ich dir nur empfehlen, alle angaben, die sie haben will, auch korrekt zu machen. wenn du vorsätzlich falsche angaben machst, die deine vermögensverhältnisse verschleiern, kann es später durchaus zu richtigen problemen führen.
die schwerbehinderung dürfte, wenn überhaupt, nur eine rolle in bezug auf deine möglichen arbeitsplätze in bezug auf dein wohlverhalten in der wohlverhaltensphase haben, es sei denn es gibt irgendwelche gründe, auf grund derer dir ein höherer freibetrag wegen der behinderung zusteht.

ich hoffe, dass hat dir etwas weiter geholfen. du brauchst normaler weise vor dem treuhänder keine angst haben. wenn du irgendwelche fragen hast, dann frag einfach, es auch sind auch nur menschen. lieber einmal mehr gefragt und einmal mehr eine antwort gegeben, als hinterher ärger. du willst ja dieses problem bestimmt irgendwann abschließen können.

viel glück.
 
G

Gast

Gast
hallo,

recht recht herzl. Dank für die kompetente und fachgerechte Antwort!
Du hast mir die letzten Ängste genommen und so lasse ich die Dinge mit ruhigem Gewissen geschehen; ich bin ja immerhin bereits Rentnerin mit 734,-- € Monatseinkommen und 62 Jahren also eigentlich auf dem (endlich bald !!) "geruhsameren Pfad des Lebens" angelangt.

Eine gute Zeit und nochmals DANKE!!!
NIKAMO
 
E

else

Gast
mache dir keine sorgen, ich habe vor kurzem auch insl. gemacht und war alles in ordnung .du bekommst einen termin aufs gericht und die gläubiger treten an.
bei mir war keine person
es wirt alles gut ,denn ich hatte mir auch meine nerven kaputt gemacht.
else
 

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