Hallo und lieben dank,
das mit den Bestellungen ist halt ansichtssache, aber am ende sind bis dahin 6 Jahre vergangen in denen man Ruhe hat und keine Angst haben muss. oder sehe ich das falsch?
Für mich hat sich damals mein leben von heut auf morgen verändert, plötzlich konnte ich nichts mehr bezahlen, keine miete mehr Usw. ich bin völlig abgesackt. Und jetzt versuche ich mein leben wieder auf die Beine zustellen, doch ständig kommt irgendeine hiobsbotschaft die mich zurück wirft. Gestern stand wieder der gerichtsvollzieher vor der Tür, wegen Müllgebühren ! obwohl ich eine eidesstattliche Versicherung abgegeben habe!
weiß jemand ob man Müllgebühren auch über die insolvenz bekommt?
Hallo, Svilsi,
meiner Ansicht nach siehst Du es richtig. In den gut 6 Jahren hast Du Ruhe vor allen Gerichtsvollziehern und vor allen Gläubigern. Dies betrifft aber nur die Schulden, die sich bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgetürmt haben.
In der Insolvenzphase kann es zumindest am Anfang passieren, dass sich ein Gerichtsvollzieher bei Dir meldet. Solche Gespräche sind aber ganz schnell beendet, sobald Du mitteilst, dass Du Dich in der Insolvenz befindest und das insolvenzgerichtliche Aktenzeichen angibst. Nach meiner Kenntnis hat jeder Gerichtsvollzieher keinerlei Handhabe mehr gegen den Schuldner, sobald das Insolvenzverfahren eröffnet ist. Wenn ich mich nicht irre, beginnt der Schutz vor den Gerichtsvollziehern und vor den Gläubigern bereits mit Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Eigentlich, so denke ich, müsste es bei der eidesstattlichen Versicherung ähnlich laufen. Wenn Du einmal einen sogenannten OE (Offenbarungseid) abgelegt hast, wird dieser nach meiner Kenntnis in einem öffentlichen Register eingetragen. Die rechtliche Wirkungsdauer eines OE beträgt nach meiner Kenntnis 3 Jahre und wird i.d.R. immer und immer wieder verlängert (bis zu 30 Jahren Gesamtlaufzeit) bzw. ist neu abzulegen. Es kann sein, dass - anders als beim Insolvenzverfahren - jeder Gerichtsvollzieher für die Forderung, die er vertritt, einen eigenen OE haben möchte, damit er das Recht auf Pfändung (nach Ablauf der 3 Jahre) nicht verliert. Aber darüber bin ich nicht genau informiert.
Jedoch ist es zumindest denkbar, dass Du in der Insolvenzphase neue Schulden verursachst. Diese Neu-Schulden werden durch das bereits laufende Insolvenzverfahren
nicht geregelt (nach meiner Kenntnis).
Und ja, nach meiner Kenntnis werden auch Schulden gegenüber der Kommune z.B. auf Grund von unbezahlten Müllgebühren durch die Insolvenz geregelt. Das einzige, was nicht durch die Insolvenz geregelt wird, sind Ordnungswidrigkeiten, die mit einer Geldstrafe belegt sind. Als Beispiel: Knöllchen der Polizei. Ebenso Bußgelder ...
Das Leben in der Insolvenzphase ist nicht so ganz einfach. Wichtig ist aus meiner Sicht, dass Du neue Schulden vermeidest. So ist z.B. an Umzug in eine preiswertere Wohnung zu denken. Hilfe zum Lebensunterhalt solltest Du beim Sozialamt beantragen.
Es soll Menschen geben, die sich in der Insolvenzphase befinden und sich auf Grund ihrer finanziellen Knappheit z.B. bei einem Freund Geld leihen. Das verstehe ich. Das ist auch nicht verboten. Es wäre in meinen Augen nur ein "dummer" Fehler, die Insolvenz zu verschweigen und bei dem Freund den Eindruck zu erwecken, man könne das geliehene Geld "bald" zurückzahlen. Wenn die Rückzahlung nicht möglich ist, liegt der Verdacht eines Kreditbetruges nahe. Leiht der Freund Geld - obwohl er über die Insolvenz (wirtschaftliche Lage) informiert ist - liegt nach meiner Kenntnis keine betrügerische Absicht vor.
An dieser Stelle will ich Dir ganz besonders Mut zusprechen. Obwohl sich die Gläubiger zu Recht ärgern, weil sie es sind, die bei Insolvenz meistens auf den Großteil ihrer Forderung sitzen bleiben, so stehen doch die Schuldner unter einem riesigen psychischen Druck. Egal ob Insolvenz oder Offenbarungseid - eine finanzielle Krise ist auch eine riesige psychische Belastung. Daher rate ich Dir, dass Du besonders auf Deine Gesundheit achtest.
Noch ein letzter Tipp: Ein Insolvenzverfahren kostet Geld. Wenn Du die Kosten des Insolvenzverfahrens nicht bezahlen kannst, dann beantrage
gleichzeitig auch die Übernahme der Gerichtskosten. Es gibt also 2 Anträge: 1) für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und 2) für die Übernahme der Gerichtskosten.
Viel Erfolg und alles Gute,
Nordrheiner