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privatinsolvenz

svilsi

Neues Mitglied
Hallo, hat jemand Erfahrungen mit privatinsolvenz? Ich gab gehört das die gläubiger einen manchmal wegen betrug anzeigen um eine schuldenbefreiung zu verhindern? hat das schon jemand erlebt. danke für die antworten.
 

Hajooo

Sehr aktives Mitglied
Ich gab gehört das die gläubiger einen manchmal wegen betrug anzeigen um eine Schuldenbefreiung zu verhindern?
Hallo,

"hören" tue ich zu vielen Dingen so einiges, wenn der Tag lang ist. ;):(

Genaueres wirst du in einer Schuldnerberatung erfahren
oder
bei einem Rechtsanwalt.

Falls du ein geringes Einkommen hast, bekommst bei deinem zuständigen Gericht einen Beratungsschein zur kostenlosen Rechtsberatung.

Evtl. helfen diverse Rechtsforen:
Forum - 123recht.net
www.recht.de - Forum Deutsches Recht - Foren

Gruß Hajooo
 
Zuletzt bearbeitet:

svilsi

Neues Mitglied
Hallo, hat jemand Erfahrungen mit privatinsolvenz? Ich gab gehört das die gläubiger einen manchmal wegen betrug anzeigen um eine schuldenbefreiung zu verhindern? hat das schon jemand erlebt. danke für die antworten.
Hallo,

"hören" tut ich zu vielen Dingen so einiges, wenn der Tag lang ist. ;):(

Genaueres wirst du in einer Schuldnerberatung erfahren
oder
bei einem Rechtsanwalt.

Falls du ein geringes Einkommen hast, bekommst bei deinem zuständigen Gericht einen Beratungsschein zur kostenlosen Rechtsberatung.

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Gruß Hajooo
ja danke das wird wohl das beste sein, ich hab nur Angst ich fange die insolvenz an und mache es noch schlimmer, als es eh schon ist.
 
Forum Schulderberatung: Forum Schuldnerberatung

Ich glaube, genau dieses forum wird dir am besten weiter helfen!!

Das wichtigste bei einer Inso ist, dass du wirklich alle als Gläubiger angegeben hast und dass du an niemandem, absolut niemandem ohne Okay deines Treuhänders auch nur einen Cent zahlst. Sonst ist das Gläubigerbegünstigung und das ist gar nicht gut. Aber ich denke, in diesem Schuldner-Forum wird dir zu deinen Fragen gut geholfen.
 

Nordrheiner

Sehr aktives Mitglied
Hallo, Silvi,

Privatinsolvenz ist an sich eine gute Sache. Alle Altschulden werden nach Ablauf von ca. 6 Jahren getilgt und Du hast ab Beginn der Insolvenz auch Gläubigerschutz. Du kannst also nicht mehr von Gläubigern gepfändet werden. Alle Regelungen mit den Alt-Gläubigern übernimmt der Insolvenzverwalter.

Du musst Dich in der gesamten Insolvenzzeit an die Spielregeln halten. Hierzu kannst Du Dich einerseits beim Insolvenzverwalter erkundigen, andererseits gibt es genügend Literatur zu diesem Thema. Zu den Spielregeln gehört, - dass Du Adresswechsel zeitnah anzeigst (gegenüber dem Insolvenzgericht und gegenüber dem Insolvenzverwalter)
- dass Du Deine Vermögens- und Einkommensverhältnisse offenlegst
- dass Du Veränderungen Deiner Einkommensverhältnisse gegenüber dem Insolvenzverwalter anzeigst.

Das sind eigentlich die wichtigsten Spielregeln.

Hinweis: Wenn Du eine Arbeitsstelle hast oder eine neue Arbeitsstelle antrittst, ist der Insolvenzverwalter zu informieren. Und nur er darf den Teil des Einkommens pfänden, der laut Pfändungstabelle auch pfändbar ist. Die Pfändungstabelle kannst Du im Internet googeln und runterladen. Wenn Du etwas erbst, erhält der Insolvenzverwalter 50% der Erbmasse.

Bedenke nur: Der Insolvenzverwalter gibt sicher gerne Auskunft über Deine Pflichten. Aber er ist trotzdem nie Dein Freund. Er muß in zeitlichen Abständen - besonders am Ende der Insolvenzzeit - einen Bericht für das Insolvenzgericht verfassen. Achte darauf, dass er diesen Schlußbericht zeitnah erstellt, weil sich ansonsten die Befreiung von der Restschuld entsprechend hinauszögert. Lasse Dir immer eine Kopie seines Berichtes zusenden. Prüfe den Bericht, so kannst Du erkennen, ob er zu Deinen Ungunsten evt. einen Fehler beinhält. Entdeckst Du einen Fehler zu Deinen Ungunsten, kannst und solltest Du dies dem Insolvenzgericht mitteilen.

Am Ende der Insolvenzzeit informiert das Insolvenzgericht die Gläubiger über die bevorstehende Entscheidung, Dich von den Restschulden zu befreien. Dabei fragt das Insolvenzgericht, ob Gläubiger Einwände gegen eine Restschuldbefreiung vorbringen wollen. Diese Einwände werden Dir gegenüber offengelegt, so dass Du Dich gegen unberechtigte Vorwürfe wehren kannst. Auch müssen Gläubiger, die Einwände gegen die Restschuldbefreiung vorbringen, diese auch begründen und belegen. Diese Gründe und diese Belege werden vom Gericht - unabhängig von Deiner Prüfung - geprüft.

Sonderfall:
Wenn Du z.B. eine Bestellung aufgegeben und Ware erhalten und nicht bezahlt hast, wenn Du wegen so einem Vorfall wegen Betruges verurteilt wirst, dann ist das ein Grund, die Restschuldbefreiung am Ende der Insolvenzzeit zu versagen.
Der Normalfall "ich kann meine Rechnungen nicht mehr bezahlen" ist völlig anders als "ich bin zahlungsunfähig und will nochmal Lieferanten etc. abzocken und gebe trotz besserem Wissen böswillig Bestellungen auf und schädige mut- und böswillig Privatleute und Unternehmen".

Also hab keine Angst. Kaum ein Gläubiger freut sich über Deine Restschuldbefreiung. Es ist nachvollziehbar, dass es immer wieder Gläubiger gibt, die richtig sauer sind. Aber solange Du Dich an die Spielregeln hältst und niemanden betrügst, brauchst Du Dir keine Sorgen machen.

LG, Nordrheiner
 

svilsi

Neues Mitglied
Hallo und lieben dank,

das mit den Bestellungen ist halt ansichtssache, aber am ende sind bis dahin 6 Jahre vergangen in denen man Ruhe hat und keine Angst haben muss. oder sehe ich das falsch?
Für mich hat sich damals mein leben von heut auf morgen verändert, plötzlich konnte ich nichts mehr bezahlen, keine miete mehr Usw. ich bin völlig abgesackt. Und jetzt versuche ich mein leben wieder auf die Beine zustellen, doch ständig kommt irgendeine hiobsbotschaft die mich zurück wirft. Gestern stand wieder der gerichtsvollzieher vor der Tür, wegen Müllgebühren ! obwohl ich eine eidesstattliche Versicherung abgegeben habe!
weiß jemand ob man Müllgebühren auch über die insolvenz bekommt?
 

Nordrheiner

Sehr aktives Mitglied
Hallo und lieben dank,

das mit den Bestellungen ist halt ansichtssache, aber am ende sind bis dahin 6 Jahre vergangen in denen man Ruhe hat und keine Angst haben muss. oder sehe ich das falsch?
Für mich hat sich damals mein leben von heut auf morgen verändert, plötzlich konnte ich nichts mehr bezahlen, keine miete mehr Usw. ich bin völlig abgesackt. Und jetzt versuche ich mein leben wieder auf die Beine zustellen, doch ständig kommt irgendeine hiobsbotschaft die mich zurück wirft. Gestern stand wieder der gerichtsvollzieher vor der Tür, wegen Müllgebühren ! obwohl ich eine eidesstattliche Versicherung abgegeben habe!
weiß jemand ob man Müllgebühren auch über die insolvenz bekommt?
Hallo, Svilsi,

meiner Ansicht nach siehst Du es richtig. In den gut 6 Jahren hast Du Ruhe vor allen Gerichtsvollziehern und vor allen Gläubigern. Dies betrifft aber nur die Schulden, die sich bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgetürmt haben.

In der Insolvenzphase kann es zumindest am Anfang passieren, dass sich ein Gerichtsvollzieher bei Dir meldet. Solche Gespräche sind aber ganz schnell beendet, sobald Du mitteilst, dass Du Dich in der Insolvenz befindest und das insolvenzgerichtliche Aktenzeichen angibst. Nach meiner Kenntnis hat jeder Gerichtsvollzieher keinerlei Handhabe mehr gegen den Schuldner, sobald das Insolvenzverfahren eröffnet ist. Wenn ich mich nicht irre, beginnt der Schutz vor den Gerichtsvollziehern und vor den Gläubigern bereits mit Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Eigentlich, so denke ich, müsste es bei der eidesstattlichen Versicherung ähnlich laufen. Wenn Du einmal einen sogenannten OE (Offenbarungseid) abgelegt hast, wird dieser nach meiner Kenntnis in einem öffentlichen Register eingetragen. Die rechtliche Wirkungsdauer eines OE beträgt nach meiner Kenntnis 3 Jahre und wird i.d.R. immer und immer wieder verlängert (bis zu 30 Jahren Gesamtlaufzeit) bzw. ist neu abzulegen. Es kann sein, dass - anders als beim Insolvenzverfahren - jeder Gerichtsvollzieher für die Forderung, die er vertritt, einen eigenen OE haben möchte, damit er das Recht auf Pfändung (nach Ablauf der 3 Jahre) nicht verliert. Aber darüber bin ich nicht genau informiert.

Jedoch ist es zumindest denkbar, dass Du in der Insolvenzphase neue Schulden verursachst. Diese Neu-Schulden werden durch das bereits laufende Insolvenzverfahren nicht geregelt (nach meiner Kenntnis).

Und ja, nach meiner Kenntnis werden auch Schulden gegenüber der Kommune z.B. auf Grund von unbezahlten Müllgebühren durch die Insolvenz geregelt. Das einzige, was nicht durch die Insolvenz geregelt wird, sind Ordnungswidrigkeiten, die mit einer Geldstrafe belegt sind. Als Beispiel: Knöllchen der Polizei. Ebenso Bußgelder ...

Das Leben in der Insolvenzphase ist nicht so ganz einfach. Wichtig ist aus meiner Sicht, dass Du neue Schulden vermeidest. So ist z.B. an Umzug in eine preiswertere Wohnung zu denken. Hilfe zum Lebensunterhalt solltest Du beim Sozialamt beantragen.

Es soll Menschen geben, die sich in der Insolvenzphase befinden und sich auf Grund ihrer finanziellen Knappheit z.B. bei einem Freund Geld leihen. Das verstehe ich. Das ist auch nicht verboten. Es wäre in meinen Augen nur ein "dummer" Fehler, die Insolvenz zu verschweigen und bei dem Freund den Eindruck zu erwecken, man könne das geliehene Geld "bald" zurückzahlen. Wenn die Rückzahlung nicht möglich ist, liegt der Verdacht eines Kreditbetruges nahe. Leiht der Freund Geld - obwohl er über die Insolvenz (wirtschaftliche Lage) informiert ist - liegt nach meiner Kenntnis keine betrügerische Absicht vor.

An dieser Stelle will ich Dir ganz besonders Mut zusprechen. Obwohl sich die Gläubiger zu Recht ärgern, weil sie es sind, die bei Insolvenz meistens auf den Großteil ihrer Forderung sitzen bleiben, so stehen doch die Schuldner unter einem riesigen psychischen Druck. Egal ob Insolvenz oder Offenbarungseid - eine finanzielle Krise ist auch eine riesige psychische Belastung. Daher rate ich Dir, dass Du besonders auf Deine Gesundheit achtest.

Noch ein letzter Tipp: Ein Insolvenzverfahren kostet Geld. Wenn Du die Kosten des Insolvenzverfahrens nicht bezahlen kannst, dann beantrage gleichzeitig auch die Übernahme der Gerichtskosten. Es gibt also 2 Anträge: 1) für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und 2) für die Übernahme der Gerichtskosten.

Viel Erfolg und alles Gute,
Nordrheiner
 
Neue Gesetze für Offenbarungseid seit Anfang letzten oder sogar schon vorletzten Jahres!

Es gibt dazu neue Regelungen: das heißt jetzt Vermögensauskunft und der gilt nur noch für zwei Jahre. Habe gerade bei Wikipedia mal nachgeguckt, die neuen Regelungen gelten schon seit 2013 !


Jeder mit einem berechtigten Interesse darf das zentrale Verzeichnis abfragen, wo alle gespeichert sind. Und nein, man muss nicht für jede einzelne Forderung eine neue Vermögensauskunft abgeben! Allerdings kann der Gerichtsvollzieher trotzdem beauftragt werden, zu gucken, ob er die Forderung vielleicht doch beitreiben kann. Aber mit dem Hinweis auf eine bereits abgegebene VA und dem Inso-verfahren dürfte der sich schnell wieder verziehen.

Ich weiß allerdings nicht was du meinst mit: Müllgebühren über die Inso kriegen?? Du könntest evtl Schulden für diese Gebühren mit zur Inso anmelden, hier hilft dein Inso Verwalter weiter.

Ich möchte dir den link für das Schulden Forum ans Herz legen, in meinem vorigen Beitrag einfach anklicken. Als meine Schwester in die Inso ging, habe ich dort wertvolle Tipps bekommen.
 

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