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Privatinsolvenz ja oder nein?

Ich habe keine Ahnung von Privatinsolvenz - soviel vorangestellt.

Mir ist aber klar, dass das mit sehr, sehr viel Stress verbunden ist, dem Du vermutlich nicht gewachsen bist.

Dein Ehemann scheint auch kein wirklicher Partner zu sein. Auch Stress... und noch dazu überflüssiger Stress.

Er hat ja Recht. Es sind Deine Schulden. Ihr seid aber ein Paar! Ein Paar!
Gemeinsam... In guten wie in schlechten Tagen...

Und es gibt Gründe für Deine Schulden. Ich gehe mal davon aus, dass Du Deine Verbindlichkeiten gerne begleichen würdest.

Bist Du in therapeutischer Behandlung? Wenn nein, warum nicht?
 
A

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Re: Privatinsolvenz ja oder nein?
Es gäbe natürlich noch Möglichkeiten, die aber nicht gerade so supi sind liebe TE. Du könntest was in den Medien machen was aber eine zeitlang viel Aufwand benötigt. Entweder eine Diskussion warum Flüchtlingen Milliarden an Steuergeldern gegeben wird und die eigenen Leute wenn sie krank sind so im Stich gelassen werden. Oder ein Verwandter deines Vertrauens stellt einen Spendenaufruf ins Internet. Da gibt es so eine bestimmte Seite wo das sehr leicht geht. Leider weiß ich nicht den Namen. Da habe ich im Fernsehen schon gesehen wie Obdachlose am ende ein paar 100k Euro/Dollar Vermögen hatten weil viele gespendet haben. Du musst es einfach nur gut rüberbringen deine Krankheit und das die Schulden nicht mit Absicht oder durch Dummheit verursacht wurden. Es ist deine Entscheidung. Du wirst dich zwar outen aber vielleicht mit Glück soviel Geld haben um deine ganzen Schulden zu bezahlen und vielleicht sogar noch viel mehr.
 
Wie hoch schätzt ihr die Chance auf eine aussergerichtliche einigung mit der KFW wenn ich z.B 3000 oder 4000 anbiete um von der Restschuld befreit zu werden?

Liebe Hope,

für einen Antrag bei Gericht auf Eröffnung Deines Privatinsolvenzverfahrens braucht man keinen Anwalt oder eine Schuldnerberatung - es sei denn, Du kommst mit den Formularen nicht zurecht. Die Unterlagen musst Du sowieso zusammensuchen. Kein Anwalt kommt zu Dir nach Hause und wühlt in Deinen Unterlagen.

Wenn Du Dich mit Papierkram nicht so gut auskennst, dann ist es hilfreich, wenn Du jemanden hast, der Dir hilft, so dass Du alles richtig ausfüllst und nichts vergisst. 4 Augen sehen mehr als 2. Der Antrag auf Stundung der Gerichtskosten will auch vernünftig formuliert werden. Traust Du Dir das zu?

KFW
Natürlich kannst Du eine aussergerichtliche Einigung mit der KfW versuchen. Jedoch würde ich mir keine allzu großen Hoffnungen machen, denn es ist damit zu rechnen, dass die KfW den gerichtlichen Weg vorzieht und ausprobieren will, ob sie so mehr Geld bekommen kann.

Jedoch kannst Du versuchen, nachdem das Insolvenzverfahren eröffnet ist oder nachdem Du den OE abgelegt hast, eine Einigung mit den Gläubigern zu erreichen. Bist Du in der Insolvenz, dann brauchst Du für alle Gläubiger eine Einigung. Einigst Du Dich mit allen Gläubigern, endet die Insolvenz früher. Aber Du solltest die Gerichtskosten nicht vergessen!

LG, Nordrheiner
 
[...]
Selbstverständlich benötigt man bei einer PI eine Schuldnerberatungsstelle bzw. einen Anwalt. Bei der Regelinsolvenz ist das nicht erforderlich.

Hier benötigen viele Hilfesteller selber Hilfe, daher Hilfeforum.
 
für diese summer würde ich nicht privatinsolvenz beabtragen.
und nur weil man es beantragt, bedeutet es nicht man hat plötzlich ruhe.
versuche mit den zu reden und kleine ratenzahlung zuvereinbaren.
natürlich sind das deine schulden, aber er könnte dich begleiten.
 
[...]
Selbstverständlich benötigt man bei einer PI eine Schuldnerberatungsstelle bzw. einen Anwalt. Bei der Regelinsolvenz ist das nicht erforderlich.

Hier benötigen viele Hilfesteller selber Hilfe, daher Hilfeforum.

Stimmt... es ist die Regelinsolvenz von der Privatinsolvenz zu unterscheiden.

Als Voraussetzung für die Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens ist der Versuch einer aussergerichtlichen Einigung nachzuweisen. Hierfür ist den Gläubigern ein Plan zu unterbreiten, wie sich der Schuldner vorstellt, die Schulden zu tilgen. Die aussergerichtliche Einigung kann durchaus schief gehen. Das negative Ergebnis ist dem Gericht nachzuweisen. Ein Anwalt ist berechtigt, eine Bescheinigung über das negative Ergebnis auszustellen.

Der Einfachheit halber nehmen viele private Schuldner direkt einen Anwalt zur Hilfe, der einen Schuldenbereinigungsplan fachmännisch aufstellt, die Korrespondenz mit den Gläubigern führt und auch fachmännisch den Antrag auf Eröffnung der Privatinsolvenz begleitet.

Ein Bekannter hat dies alles ohne Anwalt durchgeführt und es hat gut funktioniert. Allerdings hat er auch eine kaufm. Ausbildung, die ihm das gesamte Prozedere ohne Anwalt ermöglichte.
 
...

Ein Bekannter hat dies alles ohne Anwalt durchgeführt und es hat gut funktioniert. Allerdings hat er auch eine kaufm. Ausbildung, die ihm das gesamte Prozedere ohne Anwalt ermöglichte.

Nochmal, dann hat er ein Regelinsovlenzverfahren gehabt.

Als Privatperson (ohne ehemals Selbstständig gewesen zu sein, unübersichtliche Vermögensverhältnisse zu haben, oder noch Selbstständig) funktioniert das NICHT !

Der außergerichtliche Einigungsversuch ist unerlässlich.

@TE, wie hier schon erwähnt wurde, google nach einem Schuldenberatungsforum und/oder mache einen Termin bei einer Schuldnerberatung (welche einen außergerichtlichen Einigungsversuch durchführen kann, da staatlich anerkannt)

Hier bekommst du keine korrekten Aussagen, oder nur Halbwahrheiten 🙂
 
Nochmal, dann hat er ein Regelinsovlenzverfahren gehabt.

Als Privatperson (ohne ehemals Selbstständig gewesen zu sein, unübersichtliche Vermögensverhältnisse zu haben, oder noch Selbstständig) funktioniert das NICHT !

Der außergerichtliche Einigungsversuch ist unerlässlich.

@TE, wie hier schon erwähnt wurde, google nach einem Schuldenberatungsforum und/oder mache einen Termin bei einer Schuldnerberatung (welche einen außergerichtlichen Einigungsversuch durchführen kann, da staatlich anerkannt)

Hier bekommst du keine korrekten Aussagen, oder nur Halbwahrheiten 🙂

Nein, mein Bekannter war weder mal selbstständig noch hat er ein Regelinsolvenzverfahren eingeleitet. Und dem Antrag auf Eröffnung und Durchführung eines Verfahrens der Privatinsolvenz wurde durchgeführt. Er hat lediglich darauf geachtet, dass alle Nachweise (auch ohne Anwalt) erbracht wurden, die ein Gericht auch fordert. Das Einzige, was ich nicht weiß, ist - ob er den Nachweis, dass eine Einigung mit den Gläubigern scheiterte, selbst führte oder dazu sich eine Bestätigung von einem Anwalt holte.
 
Nein, mein Bekannter war weder mal selbstständig noch hat er ein Regelinsolvenzverfahren eingeleitet. Und dem Antrag auf Eröffnung und Durchführung eines Verfahrens der Privatinsolvenz wurde durchgeführt. Er hat lediglich darauf geachtet, dass alle Nachweise (auch ohne Anwalt) erbracht wurden, die ein Gericht auch fordert. Das Einzige, was ich nicht weiß, ist - ob er den Nachweis, dass eine Einigung mit den Gläubigern scheiterte, selbst führte oder dazu sich eine Bestätigung von einem Anwalt holte.

Sorry, dann hat er dir einen Bären aufgebunden. Es gibt hierfür bestimmte Regeln, die kann man nicht einfach umgehen.

.....Wenn eine Einigung nicht gelingt, benötigen Sie zur Einleitung des gerichtlichen Verfahrens eine Bescheinigung von einer sog. geeigneten Person oder Stelle, dass der außergerichtliche Einigungsversuch gescheitert ist

Geeignete Personen sind Rechtsanwälte oder -anwältinnen, Notare und Steuerberaterinnen und Steuerberater. Geeignete Stellen sind Schuldnerberatungsstellen, die nach den Ausführungsgesetzen der Bundesländer als Insolvenzberatungsstellen anerkannt sind.......

Wohlgemerkt, dies gilt für das Verbraucherinsolvenzverfahren. Regelinsolvenz ist anders. Aber um diese beantragen zu können müssen Voraussetzungen erfüllt sein, welche ich jetzt nicht nochmals wiederhole 😉
 
Also ich sehe da mal wieder ein ganz anderes Problem, nehmen wir mal an Du suchst Dir einen Schuldnerberater oder gehst aufgrund Deiner psychischen Verfassung in eine private Betreuung bei einem caritativen Verein, so bist Du ja noch verheiratet.

Nehmen wir mal an , Du hast kein Einkommen, aber Dein Mann, dann ist Dein Mann bei Auflösung der Ehe, unter Umständen zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet, aber die in der Ehe gemachten Schulden , bei Deinem Krankheitsbild wird Dir niemand eine Böswilligkeit unterstellen , sind soviel ich weiß, gemeinsame Schulden.

Von daher könnte es gut möglich sein, das Du noch mehr Schulden ahst ( weil Dein Mann u.U. auch welche hat ) oder Du persönlich weniger hast, weil Deinem Mann ein Schuldenanteil zufällt.

Dazu schreibst Du aber nichts , ob Gütertrennung existiert, ein u.U.ungültiger Ehevertrag , etc.

Ich kann Dir auch nur den Tip geben, einen Schuldnerberater aufzusuchen und einen Arzt, Du scheinst suizidgefährdet zu sein und psychisch sehr labil zu sein, was im Grunde ja viel eher behandelt werden sollte , als Scheidung und Schulden.
Ärzte unterliegen einer Schweigepflicht, daher ist es sicher auch für Dich möglich zumindest grob zu umreißen, welche Dinge Dir derart auf die Seele drücken.
Ich kann Dir allerdings nur den Rat geben Dich für das Leben zu entscheiden, wohlmöglich kommst Du viel schneller und besser aus der Sache raus , als Du es bisher denkst.

Hole Dir professionelle Hilfe es ist nicht so , daß Du alleine bist und es ist auch nicht so, das Du keine Prozeßkostenhilfe bekommst und das das Urteil Deines Mannes " das sind ja Deine Schulden " des Rechtes letzte Wahrheit ist, wenn Du mittellos bist.

Von daher hier ist nur ein Laienforum und ich finde Du gehörst in professionelle Hilfe, die Dir die Last von den Schultern nimmt ohne einen Cent dazustehen, sondern sich darum bemühen sollte, eine psychische Stabilität, wie auch eine für Dich annehmbare finanzielle Grundlage, schnellstmöglich umzusetzen.

In Deinem Fall scheinen sehr viele Faktoren eine Rolle zu spielen, die hier alle nicht berücksichtig werden.

Ich kann Dir nur dazu raten ein Beratungsgespräch bei einem caritativen Verein zu besuchen um ggf. darüber nachzudenken eine freiwillige Betreuung einzugehen, aus der Du jederzeit wieder austeigen kannst, dann hättest Du aber jemanden an der Seite , der sich um die ganzen Papiere etc. kümmert und Dir den richtigen Weg weist. Genauso rate ich Dir dringend zu einem Besuch bei einem Arzt , dem Du Deine psychische Verfassung schilderst und ich rate Dir zu einem termin bei einem Schuldnerberater, den Du sehr wahrscheinlich aufgrund der Dringlichkeit Deiner Sachlage schneller bekommst, wenn Du durch einen Betreuer und den dahinter stehenden Verein eine Lobby hast. Oftmals arbeiten bei solchen Vereinen auch Schuldnerberater ehrenamtlich, aber nicht nur die tun das , sondern auch Ärzte und Anwälte, nur mal zur Info.
 

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