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private Insolvenz

S

Sentinel

Gast
folgende Sachlage:

bin seit kurzem verheiratet und strebe jetzt eine private Insolvenz an, weil die Altlasten meiner vor 3 Jahren beendeten Selbstständigkeit diesen Schritt erfordern.

meine Frage:

wird meine Frau in irgendeiner Form in die Verpflichtungen, welche eine private Insolvenz mit sich bringt, involviert? Sprich: wird ihr Gehalt welches sie bezieht zur Verrechnung hinzugezogen?

Sie hat keinerlei Verträge, Kredite, usw. mit unterschrieben die Gegenstamd der Insolvenz sein werden.

Ich bitte um klare Aussagen, wenn möglich mit Urteilscharakter, etc.

Danke im Voraus für die Hilfe.

Gruß Sentinel
 
Zur ersten Frage:
Nein Ihre Frau wird nicht zu Ihrer Insolvenz herangezogen.
Die Insolvenzordnung sieht im persönlichen Bereich nur die Einzelinsolvenz vor.
(§1 InsO)

Zur zweiten Frage:
Das Einkommen ihrer Frau spielt dennoch eine Rolle.
Bei der Berücksichtigung als unterhaltsberechtigte Person, kann Sie unberücksichtigt bleiben, wenn nach BGB keine Bedürftigkeit besteht.
(§§1360,1602BGB)
Sonst gilt §850c ZPO.
 
Wie Sie schon selber sagten "PRIVAT Insolvenz", da Ihre Frau keine Schulden mit unterschrieben hat, kann Sie auch nicht herangezogen werden, es sei denn Ihre Frau war oder ist Gesellschafter Ihrer selbstständigen Tätigkeit gewesen, z.B. GbR Herr und Frau, dann haften beide mit allem.

MfG
 
Hallo,
deine jetzige Frau haftet nicht für deine Altschulden, es sei denn Sie hat in irgenteiner Form die Verträge mit unterzeichnet.
Ab dem Zeitpunkt eurer Heirat haftet ihr gemeinsam für neue Schulden in gleicher Höhe.
Eine Frage hätte ich da noch und zwar hat deine Frau auch Altlasten? Wenn ja ist es vielleicht sinnvoll ebenso in die Insolvenz zu gehen.


LG sexy-hexy
 
Hallo,
deine jetzige Frau haftet nicht für deine Altschulden, es sei denn Sie hat in irgenteiner Form die Verträge mit unterzeichnet.
Ab dem Zeitpunkt eurer Heirat haftet ihr gemeinsam für neue Schulden in gleicher Höhe.


LG sexy-hexy
 

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