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Polizei oder Anwalt?

Momo_91

Neues Mitglied
Hi,

Wie es ausschaut, bin ich um Geld betrogen worden.
Ich musste Anfang des Jahres meinen Hund weggeben (warum ist ein anderes Thema), und habe ihn an ein junges Mädel, etwa in meinem Alter (26) verkauft.
Sie hatte mir die Hälfte des Betrages gleich bar gegeben, die andere Hälfte wollte sie mir Ende des Monats bei Geldeingang überweisen, ich war naiv und habe ihr vertraut. Das war im Januar.
Im Laufe des Februars hatte sie „immer wieder Probleme mit der Bank“, weshalb sie mir angeblich nichts überweisen konnte.
Nun hatte ich ihr meine Paypal Adresse gegeben, sie wollte das Geld über das Konto ihrer Eltern überweisen. Wie wir alle wissen wäre das Geld dann quasi sofort da.
Aber bis jetzt ist auch dort kein Geld eingetroffen.

Ich denke mit der Wartezeit von Januar bis jetzt, war ich mehr als nur kulant. Jetzt denke ich aber darüber nach, Schritte einzuleiten, um mein Geld zu bekommen.

Nur weiß ich nicht genau welche?
Polizei oder Anwalt? Aber ich glaube einen Anwalt könnte ich mir eh nicht leisten.. habt ihr einen Rat..?

Danke schon mal!
 

bird on the wire

Aktives Mitglied
Wie ist die Beweislage?
Gibt es einen schriftlichen Vertrag?
Ist die Bezahlung in 2 Raten und der genaue Fäligkeitstermin der 2 Raten darin festgelegt?
Gibt es Regelungen für den Fall des Zahlungsverzuges?
 

Momo_91

Neues Mitglied
Wie ist die Beweislage?
Gibt es einen schriftlichen Vertrag?
Ist die Bezahlung in 2 Raten und der genaue Fäligkeitstermin der 2 Raten darin festgelegt?
Gibt es Regelungen für den Fall des Zahlungsverzuges?
Naiv/dumm wie ich war, habe ich nichts schriftliches aufgesetzt. Hab ihr vertraut. Es gibt lediglich den Nachrichtenverlauf zwischen ihr und mit in Kleinanzeigen und what’s app.
 

bird on the wire

Aktives Mitglied
Also im Moment würde ich weder zu Anwalt noch Polizei raten. Ich sehe auch noch keine Anhaltspunkte für eine Straftat. Außerdem bringt Dir eine Strafverfolgung erstmal nicht Dein Geld. Es geht in erster Linie um den privatrechtlichen Zahlungsverzug.

Zunächst würde ich alle Vereinbarungen, die es schriftlich gibt, ausdrucken und sichern.

Dann würde ich einen Brief per Einschreiben mit Rückschein schicken, in dem ich Vereinbarungen aufführe und die Schuldnerin auffordere, den Restbetrag in einer Summe bis zum zu zahlen. In dem Brief würde ich androhen, ansonsten einen Rechtsanwalt einzuschalten und das gerichtliche Mahnverfahren gegen sie einzuleiten, was für sie als Schuldnerin mit vielen Unannehmlichkeiten verbunden ist und erhebliche zusätzliche für sie jetzt noch vermeidbare Kosten mit sich bringt.
 

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