waltynarp
Mitglied
Ich denke auch das die von dir angesprochene Kündigungsfrist von 4 Wochen nur dann gilt wenn du von dir aus kündigst. Für den umgekehrten Fall, also die Kündigung seitens des Arbeitgebers gelten dann grundsätzlich die gesetzlichen Vorschriften (wobei Abweichungen zugunsten des Arbeitnehmers natürlich möglich sind - diese sind dann im Regelfall in deinem Arbeitsvertrag festgehalten).
Deshalb brauchst du dir also erstmal keine Sorgen zu machen. Wenn du unglücklich auf deiner Stelle bist ist es eigentlich gut das du nur eine Frist von 4 Wochen zur Kündigung hast, denn dann findest du eher eine neue Stelle!
Ich an deiner Stelle würde aber erst mal abwarten ob sich noch etwas ergibt, bzw. wie es denn jetzt nun tatsächlich weitergeht. Danach kannst du dann immer noch entscheiden da du ja relativ flexibel bist. 😉 Für alles weitere, oder falls es zu einer Kündigung durch den Arbeitgeber kommen sollte, kann ich dir eine wirklich gute Seite empfehlen auf der einem in solchen Fragen sicher weitergeholfen wird. (https://rechtsberater.de/anwaltshotline/)
Gruß und alles Gute,
der walty
Deshalb brauchst du dir also erstmal keine Sorgen zu machen. Wenn du unglücklich auf deiner Stelle bist ist es eigentlich gut das du nur eine Frist von 4 Wochen zur Kündigung hast, denn dann findest du eher eine neue Stelle!
Ich an deiner Stelle würde aber erst mal abwarten ob sich noch etwas ergibt, bzw. wie es denn jetzt nun tatsächlich weitergeht. Danach kannst du dann immer noch entscheiden da du ja relativ flexibel bist. 😉 Für alles weitere, oder falls es zu einer Kündigung durch den Arbeitgeber kommen sollte, kann ich dir eine wirklich gute Seite empfehlen auf der einem in solchen Fragen sicher weitergeholfen wird. (https://rechtsberater.de/anwaltshotline/)
Gruß und alles Gute,
der walty