Das berücksichtige ich mal für die Anwältin. Durchaus möglich, ja.
Ja, mach das.
Jemand aus meiner Familie arbeitet in einer renommierten Kanzlei. Familienrecht ist dort täglich Brot. Du glaubst nicht, wie sehr es auf den Anwalt ankommen kann.
Der Seniorchef hat einen Sorgerechtsstreit durchgefochten, bei dessen Ergebnis man gedacht hat, man fällt vom Glauben ab. Weite Teile dieser Beziehung habe ich selbst live und in Farbe mitbekommen. Vor Gericht wurden Tatsachen so derart verdreht und verzerrt, ein Bild gezeichnet und zwar so subtil, daß sogar der KV selbst gesagter hat streckenweise an sich selbst gezweifelt. Und das Gericht hat es gekauft.
Wenn Du es hören magst, schreibe ich es Dir genauer, aber nicht öffentlich.
Es ist halt so, daß Deine Ex nicht krank genug ist, um das ABR Dir zu übertragen (Du hast ja auch keine guten Voraussetzungen, das Kind zu betreuen). Anders wäre es vielleicht, wenn eine unbehandelte Persönlichkeitsstörung im Raum stehen würde oder es schon einen Suizidversuch gab oder so etwas.
Wie sie sich in der Beziehung zu Dir verhalten, spielt bei Sorgerecht eine untergeordnete Rolle. Eine schlechte Partnerin muß noch lange keine schlechte Mutter sein. Verstehst, wie ich mein?
Da steht eher im Vordergrund, ob sie das Kind gut versorgt, gut betreut, gab es Gewalt dem Kind gegenüber, gab es Beschwerden von der Kita...solche Sachen eben.