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Pflichtanteil Erbe

Gabi369

Mitglied
Ich habe den Kontakt zu meinen sogenannten Eltern abgebrochen, da diese nur den Lügen ihres Sohnes glauben. Kleines Beispiel: Samstag war seine 22 jährige Tochter bei uns, er ruft an und möchte das sie keinen Umgang zu diesen Leuten (er meinte mich und meinen Mann) hat. Der Grund ist, das ihn jemand bei seinem Chef angeschwärzt hat, das er unter Morphin Taxi fährt. Der Chef hat zu ihm gesagt, das ich es gewesen sei. Ich habe zu diesem Zeitpunkt mehrere unabhängige Zeugen, die bestätigen wo ich die ganze Zeit gewesen bin. Die Alten glauben mir nicht, Anzeige von ihm läuft gegen mich. Die ganze Sache hat mir jetzt den Rest gegeben: Eben Anruf von seiner Mutter, ob ich zu hause bin wenn ja möchte ich doch nach unten kommen (Befehlston!). Ich habe auf diese ganze Sch.... keine Lust mehr, habe gesagt, das kein Kontakt mehr erwünscht ist. 10 Minuten später klingelt es, die Alten stehen vor der Tür, kommen hoch und machen mich zur Sau ihr würde es so schlecht gehen und ich habe die Schuld. Nach denen habe immer ich die Schuld und kein anderer.
Wie sieht es jetzt aus mit dem Pflichtanteil vom Erbe (2 Häuser je 200.000 Euro wert und Geld)? Kann ich den Anteil schon jetzt fordern oder muß ich warten bis ihr Sohn alles unter den Hammer gebracht hat? Wir sind drei Kinder.
 

bird on the wire

Aktives Mitglied
Deine Eltern leben.

Kein Mensch kann heute sagen, wie hoch Dein Pflichtteilsanspruch im Todesfall der Eltern sein wird.

Deine Eltern müssen nur viele Jahre pflegebedürftig sein vor ihrem Tod. Dann werden sie ihr Vermögen zur Finanzierung der Pflege einsetzen müssen, so daß im Todesfall nichts mehr zu erben übrig bleibt.

Aus gutem Grund ist daher der Pflichtteil erst nach dem Tod des Erblassers fällig.

Möglich wäre nach meiner Kenntnis höchstens, daß Du Dich vorab mit den Eltern einigst und gegen eine Abfindung auf Deinen Pfllichtteil nach deren Tod verzichtest. Aber ich vermute mal, daß die Voraussetzungen für eine gütliche Einigung bei der Familienatmosphäre nicht gegeben sind.
 

Ondina

Sehr aktives Mitglied
Soweit ich informiert bin, steht dir der Pflichtteil zu,( außer in ganz harten Fällen kannst du für Erbunwürdig erklärt werden)) da ist nix mit unter den Hammer bringen. Was am Ende übrig bleibt, steht natürlich auf einen ganz anderen Blatt. Ansonsten würde ich versuchen den Kontakt auf ein Mindestmaß zu reduzieren, wenn die Familienkonstellation so ist wie du sie schilderst.
 

Gabi369

Mitglied
Das ist mehr auch klar. Nur der Sohn hat schon sein halbes Erbe (Wohnung) bekommen. Der andere Bruder wird mit keinem Wort mehr erwähnt was ich auch nicht gut finde. Die Häuser sind schon an uns Kinder überschrieben mit Niesbrauch.
 
H

Heike 69

Gast
Das ist mehr auch klar. Nur der Sohn hat schon sein halbes Erbe (Wohnung) bekommen. Der andere Bruder wird mit keinem Wort mehr erwähnt was ich auch nicht gut finde. Die Häuser sind schon an uns Kinder überschrieben mit Niesbrauch.
Dann dürft ihr Kinder die Häuser bewohnen und bewirtschaften oder vermieten aber nicht verkaufen?
Gibt dann ein Vorerben/ Nacherbentestament?

Vor dem Tod der Eltern gibt's jedoch nichts!
 

Ondina

Sehr aktives Mitglied
Ich denke du solltest dich einmal mit einem Anwalt für Mietrecht darüber beraten, der kann dir sicher und präzieser Auskünfte darüber geben. Das Erbrecht in D. ist ein sehr kompliziertes.

Quatsch Mietrecht, wie komm ich denn darauf. :confused: Erbrecht meine ich natürlich.
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gast

Gast
Erstmal muss einer sterben, damit Du erben kannst.

Sollte Dein Vater o. Mutter sterben, erbt Deine Mutter o. Vater 50%. Und Du musst Dir mit Deinen Geschwistern die anderen 50% zu gleichen Teilen teilen.

Gehen wir jetzt von den Häusern aus, die insgesamt 400.000 Euro Wert sind und zu diesem Preis verkauft werden, dann bekommt Deine Mutter 200.000 Euro und Du 66.666 Euro. Da geht dann nochmal die Erbschaftssteuer ab (20%).

Wenn Deine Eltern fies sind, verschenken Sie jeweils ein Haus noch zu Lebzeiten an Deine Geschwister. Die sind dann aus der Erbmasse raus.

Wenn sie vielleicht noch 100.000 Euro Erspartes haben, geht im Falle des Todes von Mutter oder Vater wiederum 50.000 Euro an den Ehepartner und jeweils 16.666 Euro an die Kinder, wobei Deine Geschwister ja noch die Häuser hätten.
Da man davon ausgehen muss, dass ein Elternteil gepflegt werden muss, würde ich aber nicht davon ausgehen, dass da viel Bares im Haus ist.

Wenn Deine Eltern also wollen, bekommst Du gar nichts.
 
B

bekk

Gast
Bevor der / die Erblasser nicht gestorben sind, besteht zum Glueck weder Anspruch auf eine Schenkung, vorzeitiges Auszahlen des Pflichtteils noch auf das gesamte zu erwartende Erbe. Um das bestaetigt zu bekommen, braucht man keinen Anwalt einschalten.

Eltern koennen mit ihrem Vermoegen machen, was sie wollen, es allen Kindern zu gleichen teilen zukommen lassen, es verprassen, es aber auch nur einem einzigen Kind zu Lebzeiten schenken. Sind nach der Schenkung 10 Jahre vergangen, geht jedes weitere Kind leer aus. Dann ist auch kein Pflichtteil mehr zu holen.

Das ist mehr auch klar. Nur der Sohn hat schon sein halbes Erbe (Wohnung) bekommen.
Das koennen und duerfen die Eltern so regeln wie sie es fuer richtig halten.
 

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