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Pflegevollmacht von Kind an Mutter???

G

Gast

Gast
Hallo zusammen,

mal direkt zum Thema: Meine Mutter kam neulich auf mich zu (sie ist Witwe, hatte dann einige Lebensabschnittsgefährten, mit dem aktuellen ist sie seit gut 1 Jahr zusammen, das klappt ganz gut) und meinte, ICH müsste eine Art Vollmacht ausstellen, dass, wenn sie einmal pflegebedürftig würde, ihr jetziger Lebensgefährte sie pflegen DÜRFE. Auf meine Frage hin, warum ich denn sowas ausstellen müsste, meinte er, ja ich könnte doch was dagegen haben, und um dem vorzubeugen, müsste ich sowas ausfüllen.???? Klingt unlogisch, wenn ich was dagegen hätte, würde ich ja einen Teufel tun, als solch eine Vollmacht auszustellen. Es war allerdings in einer blöden Umgebung (die Beerdigung meines Onkels) und von daher die Situation in dem Moment zu ungeeignet, um eine Diskussion anzufangen.

Hat jemand von so etwas schonmal gehört? Es gibt doch im Rahmen von Patientenverfügungen sog. Pflegevollmachten, aber die sind doch vom Betroffenen selber auszufüllen und nicht vom Kind, oder??
Ich weiß, ich werde auch nochmals mit ihr drüber reden (müssen), wollte mich nur vorher schlau machen :).

Danke für eine Antwort schonmal!!
 
M

Miro

Gast
Hallo,

deine Mutter wird wohl eine Sicherheit wollen, dass die Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung oder Plegevollmacht, die ihren Lebensgefährten als Pflegenden oder Betreuer bestimmt, nicht einfach durch eine Art Misstrauensvotum durch die Tochter ausgehebelt werden kann, in dem du das Vertrauen und die Zustimmung gegenüber dem Lebensgefährten und ihr quasi mittels einer Vollmacht aussprichst, denke ich zumindest.

Gar nicht so falsch unbedingt, wenn sie das nicht möchte, denn meines Wissens läuft jede Betreuung beispielsweise primär über die Familie.

Dann weiß man doch schon, woran man ist...;)
 
G

Gast petra185

Gast
Hallo! Pfelgevollmacht nur notariell- ich hatte eine unterschriebene Vollmacht meiner Mutter, mit der srößt man sehr schnell an sein Grenzen! Diese genügt um Diakonischen Dienst zu sdteuern/ bbeauftragen, Bankgeschäft regeln wie Kontovollmacht, wohl mit viel Schwierigkeiten, wie ich nun selbst erfahren mußte, als es schlag auf Fall dazu kam, daß meine Mutter eben nicht mehr konnte! - und dann auch nur, (weil meien Mutter nicht mit selbst erscheinen konnte), drückte die Bank- Filialleiterin beide Augen zu!!
Ich mußte nun den Notar ins KKH kommen lassen umd eine Generealvollmacht + Pflegeverfügung, dort dann unterschreiben lassen, von meiner Mutter.
Kosten ca. 30- 50 Euro.
Aber anders funktioniert es für den Ernstfall nicht!
cih wünsche viel Kraft
Fruß
Petra

Hallo zusammen,

mal direkt zum Thema: Meine Mutter kam neulich auf mich zu (sie ist Witwe, hatte dann einige Lebensabschnittsgefährten, mit dem aktuellen ist sie seit gut 1 Jahr zusammen, das klappt ganz gut) und meinte, ICH müsste eine Art Vollmacht ausstellen, dass, wenn sie einmal pflegebedürftig würde, ihr jetziger Lebensgefährte sie pflegen DÜRFE. Auf meine Frage hin, warum ich denn sowas ausstellen müsste, meinte er, ja ich könnte doch was dagegen haben, und um dem vorzubeugen, müsste ich sowas ausfüllen.???? Klingt unlogisch, wenn ich was dagegen hätte, würde ich ja einen Teufel tun, als solch eine Vollmacht auszustellen. Es war allerdings in einer blöden Umgebung (die Beerdigung meines Onkels) und von daher die Situation in dem Moment zu ungeeignet, um eine Diskussion anzufangen.

Hat jemand von so etwas schonmal gehört? Es gibt doch im Rahmen von Patientenverfügungen sog. Pflegevollmachten, aber die sind doch vom Betroffenen selber auszufüllen und nicht vom Kind, oder??
Ich weiß, ich werde auch nochmals mit ihr drüber reden (müssen), wollte mich nur vorher schlau machen :).

Danke für eine Antwort schonmal!!
 

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