Gemini
Sehr aktives Mitglied
Hallo Lisamari,
ein Unterhaltsanspruch ist nur durchsetzbar, wenn er tituliert ist. Das heißt, um höheren Unterhalt einfordern zu können, muss deine Schwester einen vollstreckbarer Titel vorliegen haben, z.B. in Form eines Beschlusses, eines Urteils oder einer notariellen Urkunde.
Du musst im Grunde nichts machen. Sie müsste zum Notar oder JA gehen. Aber da wird sich nichts für sie ändern. Das Pflegegeld ist auf jeden Fall sicher.
Von dieser Krankheit habe ich noch nichts gehört. Tut mir sehr leid für deine Schwester, dass sie so ein schweres Schicksal hat.
Schön, dass sie sich auf dich verlassen kann.
Viele Grüße
Gemini
ein Unterhaltsanspruch ist nur durchsetzbar, wenn er tituliert ist. Das heißt, um höheren Unterhalt einfordern zu können, muss deine Schwester einen vollstreckbarer Titel vorliegen haben, z.B. in Form eines Beschlusses, eines Urteils oder einer notariellen Urkunde.
Du musst im Grunde nichts machen. Sie müsste zum Notar oder JA gehen. Aber da wird sich nichts für sie ändern. Das Pflegegeld ist auf jeden Fall sicher.
Von dieser Krankheit habe ich noch nichts gehört. Tut mir sehr leid für deine Schwester, dass sie so ein schweres Schicksal hat.
Schön, dass sie sich auf dich verlassen kann.
Viele Grüße
Gemini