Persil
Aktives Mitglied
Hallo Vermisst, weisst du auch, ob die leiblichen Kindeseltern, nach Antragstellung diesen Betrag zunächst erst mal voraus zahlen müssen und erst nach der Rückkehr auf Rechnungsvorlage das Geld erstattet wird?
Zumindest hatte ich das mal vor einigen Jahren bei einer Mutter so erlebt, die einen Besuchskontakt mit fester Zusage der Kostenübernahme durch das Jugendamt hatte und nicht anreisen konnte wegen fehlender finanzieller eigenen Mittel.
Kann es manchmal auch sein, dass die Handhabung sich da von Bundesland zu Bundesland oder von Jugendamt zu Jugendamt unterscheidet?
Im Netz kann ich über die Zahlungsmodalitäten des "wann" nicht so rechtes finden.
Danke!
LG Persil
Zumindest hatte ich das mal vor einigen Jahren bei einer Mutter so erlebt, die einen Besuchskontakt mit fester Zusage der Kostenübernahme durch das Jugendamt hatte und nicht anreisen konnte wegen fehlender finanzieller eigenen Mittel.
Kann es manchmal auch sein, dass die Handhabung sich da von Bundesland zu Bundesland oder von Jugendamt zu Jugendamt unterscheidet?
Im Netz kann ich über die Zahlungsmodalitäten des "wann" nicht so rechtes finden.
Danke!
LG Persil