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Pfändungstabelle

C

casey70

Gast
Hallo

wir haben haben eine Pfändung auf dem konto .... nun gibt es ende de Monats Weihnachtsgeld ich schätze wir bekommen mit lohn um die 2900 €
Jeder wird nun sagen davon könnt ihr die pfändung doch bezahle.... nun leider nicht da ein teil davon für unser Heizöl weg geht.
ich weiß das für uns 1970 + 500 € WG netto frei sind also ca 2400 € nun mein frage.....
ist alles was drüber ist voll pfändbar oder wie in der Tabelle nur anteilg nur anteilig....?

ich versuche mich schon mit dem gläubiger gütlich zu einigen doch bis jetzt habe ich keine antwort

Danle LG
 
H

Hundebesitzer

Gast
Hallo
Leider geht es noch mehreren Leuten so Du hast fast keine Handhabe nur über das Amtsgericht und das dauert bis dahin ist es Gepfändet.
Sieh zu das Du es aus der welt schaffst wirst sonst nicht Glücklich auch Dein Arbeitgeber ist darüber nicht erfreut wenn er es rauskriegt
 

paps1959

Aktives Mitglied
So wie das Geld eingeht, oder wenn der genaue Betrag vorab bekannt ist, zum Vollstreckungsgericht gehen.
Die Situation darstellen (Belege nicht vergessen) und die Freigabe des unpfändbaren + einmaligen Betrages + Heizöl beantragen.
Wenn derzeit Pfändung auf dem Konto liegt, liegt es im Ermessen des Vollstreckungsgerichtes welcher Betrag freizugeben ist.
In aller Regel wird sich an der Pfändungstabelle orientiert und dies der Bank als Dauerbeschluß mitgeteilt.

Informieren Sie zeitnah die Bank, dass ein entsprechender Beschluß beantragt wurde, wenn sie diesen nicht gleich vom Gericht mitbekommen.
 

Immobilienhelfer

Aktives Mitglied
Hallo

wir haben haben eine Pfändung auf dem konto .... nun gibt es ende de Monats Weihnachtsgeld ich schätze wir bekommen mit lohn um die 2900 €
Jeder wird nun sagen davon könnt ihr die pfändung doch bezahle.... nun leider nicht da ein teil davon für unser Heizöl weg geht.
ich weiß das für uns 1970 + 500 € WG netto frei sind also ca 2400 € nun mein frage.....
ist alles was drüber ist voll pfändbar oder wie in der Tabelle nur anteilg nur anteilig....?

ich versuche mich schon mit dem gläubiger gütlich zu einigen doch bis jetzt habe ich keine antwort

Danle LG
Das gericht wird sich an der Pfändungstabelle orientieren. Fall schildern vielleicht erhöhen die, ist aber Ermessenssache.
Noch besser:
Mit dem Chef reden und entweder Weihnachtsgeld bar auszahlen lassen oder Kto wechseln.
Desweiteren:
Gütliche Einigungen sollten vorbereitet sein sonst kommen so Dinge wie Pfändungen.
 
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