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Pfändung

M

miba

Gast
Hallo,

mein bester Freund mit dem ich aufgewachsen bin hat leider arge finanzielle Probleme. Zzt sieht es so aus dass er demnächst mit einer Pfändung in seiner Wohnung rechnen muss, da er ca. 2000€ nicht an das Arbeitsamt zurückzahlen kann.
Nun ist es so das er einen PC besitzt und einen Plasma Fernseher der sicherlich gepfändet werden kann.
Wäre es möglich die Sachen auf mich zu überschreiben damit die 2 Teile nicht gepfändet werden?
Ich meine man hört ja immer mal wieder das auch Autos auf jemand anderen angemeldet werden um die Pfändung zu umgehen.
Und kann es sein das der Gerichtsvollzieher sich auch mit mir in Verbindung setzt? Ich dachte da an ein Schreiben dass die 2 Teile mir gehören und ich meinem Freund diese aufgrund seiner Situation zur Verfügung gestellt habe also vermietet habe oder so.
Allerings möchte ich auch keinen Ärger bekommen.

Für eure Hilfe wäre ich euch wirklich dankbar! Wenn wir uns nicht 30 Jahre lang kennen würden würde ich das wahrscheinlich nicht tun.

Grüße
Michael
 
A

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Re: Pfändung
Hallo miba,

schau mal hier:
Pfändung. Hier findest du vielleicht was du suchst.
Hallo,
Du erwartest nicht allen Erstes,daß Dir hier jemand zu 'ner Straftat rät?

Die Forderung besteht bereits.
Rechtsgeschäfte (Verkauf unterm Wert/Verschenken..) wären ggf.rückwirkend ungültig.Das kommt immer auf den Einzelfall an.

Das "Verstecken" seines Eigentums ist höchst bedenklich...denn:wenn GV erscheint,muß er ja WAHRHEITSGEMÄSS antworten.
IHR BEIDE macht Euch u.U.strafbar (Mithilfe zur Vereitelung einer Vollstreckung..).

Möglich: der GV macht bei Dir Drittschuldnerpfändung.

nagut-- ob der Gläubiger nun weiß,was der Schuldner so besitzt,ist eher unwahrscheinlich. Aber...bekomm ich bei Deiner Frage Bauchschmerzen.

Finde es auch bemerkenswert,daß man sich so rel.teure Sachen leisten kann und dem AA nicht mal ratenweise rückzahlt.
Einen "Normal-gebraucht-FS" wird niemand pfänden.

Besser: Er verkauft Dir mit ASTREINEM Vertrag zu angemessenem Zeitwert beides,ihr macht nen Leihvertrag.
(Oder--er veräußert es im A/V.)
Der Erlös des Verkaufes fließt nachweislich sofort an AA.
Das wäre auch plausibel.

Dem Gläubiger würde ich Ratenzahlung anbieten.
Wenn der GV schon unterwegs ist,gilt auch: selbst kleine Raten/guter Wille stoppen manchmal das weitere Pfänden--das ist
eine Kulanz des Gläubigers.

Bei relativ geringen Schulden angesichts Wohneigentum ,macht jede andere Variante mehr Sinn,ist kostengünstiger für Deinen Freund,als das
Einleiten einer Zwangsversteigerung der Wohnung.

Möglich auch:
Du leihst ihm gegen Verpfändung (mit Übergabe an Dich!) der o.g.Sachen
das Geld.

Gruß!
Micky
 
Ganz so ist es nicht! So lange da keine Pfändung drauf besteht auf die Sachen kann er machen damit was er will!!!!! Er kann es Dir verkaufen , er kann es Dir schenken ! Zumal die Beweisführung mehr wie schwer ist wenn jemand anderes sagt das ist meins was da steht und dein Freund es bestätigt kann niemand was machen auch ein GV nicht. Zumal die Sachen sich zum Pfänden kaum lohnen da sie nix Wert sind !!!! Oder hat er irgendwo einen Porsche stehen ???
 
Ganz so ist es nicht! So lange da keine Pfändung drauf besteht auf die Sachen kann er machen damit was er will!!!!! Er kann es Dir verkaufen , er kann es Dir schenken ! Zumal die Beweisführung mehr wie schwer ist wenn jemand anderes sagt das ist meins was da steht und dein Freund es bestätigt kann niemand was machen auch ein GV nicht. Zumal die Sachen sich zum Pfänden kaum lohnen da sie nix Wert sind !!!! Oder hat er irgendwo einen Porsche stehen ???

Das stimmt schon, aber allerdings ist dann bei einer EV das Gesetz zu beachten:
Gesetz über die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Insolvenzverfahrens (Anfechtungsgesetz - AnfG)
 
Ich wundere mich, vor welchen Karren du dich da spannen läßt. Ist es wirklich ein Freund, der dir das vorschlägt?
Von der rechtlichen Seite mal abgesehen. aber wie steht es mit deinem Gewissen? Eine zu unrecht bezogene Leistung nennt man auch Betrug. Wenn jeder auf diese Weise sich ungerechtfertigt bereichert, wo würde das enden. Vor allem wie würdest du dich fühlen, wenn man dich betrügen würde und dann dieser zu den gleichen Mitteln wie du jetzt in Erwägung ziehen willst greifst.
Ich glaube du tust dir und ihm kein Gefallen. Sonst könnte er ja zu der Überzeugung kommen, das sich Betrug lohnt und das man dafür nicht einstehen muß.
Bernd
 
hat er keinen job? denn brauch er den pc zur jobsuche/bewerbungen schreiben....und so..., somit kann der nicht gefendet werden.

tv neuer teurer plasma? den wollen sie dennn bestimmt hab. lass dir einfach nur den bong und verpackung wiedergeben. ist ja sowieso deiner den du deinen freund nur zur verfügung gestellt hast.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich würde auch dazu raten, der Freundin die pfändbaren Teile zu verkaufen und die Sachen zu mieten. Und zwar sauber mit Vertrag.
Allerdings gilt es auch da Fristen zu beachten. Wenn man weiß das man z.B. überschuldet ist, gilt das nur bis zu der Zeit vor dem ergangenen Mahnbescheid. ( soviel ich weiß - denn sonst wäre es ja einfach )
 

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