Vermisst
Aktives Mitglied
Und du leider auch nicht, weil die religiöse Erziehung in das Sorgerecht fällt, wenn de datt nicht hast, kannste auch nicht taufen lassen.
Das würde ich so nicht sagen, es kommt darauf an, welche Teile des
SR sie nicht has?
Ich hatte z.B. nie die relig. Erziehung aberkannt bekommen.
Hab grad nachgeschaut.
Also es muss erst mal geklärt werden, welche Rechte sie/du hast??
Bei mir wurde das schriftlich dargelegt, welche Rechte ich entzogen bekam....was man nicht entzogen bekam, hat man, so ist das!