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Paten für Pflegekind

Und du leider auch nicht, weil die religiöse Erziehung in das Sorgerecht fällt, wenn de datt nicht hast, kannste auch nicht taufen lassen.

Das würde ich so nicht sagen, es kommt darauf an, welche Teile des
SR sie nicht has?
Ich hatte z.B. nie die relig. Erziehung aberkannt bekommen.
Hab grad nachgeschaut.

Also es muss erst mal geklärt werden, welche Rechte sie/du hast??
Bei mir wurde das schriftlich dargelegt, welche Rechte ich entzogen bekam....was man nicht entzogen bekam, hat man, so ist das!
 
Ich werde morgen/heute mal nachfragen, dann haben wir die Antwort.

Wenn da steht das Sorgerecht ist beim Júgendamt, dann ging ich davon aus, dass es das Sorgerecht rundherum ist, aber ich kann mich auch irren, deswegen frage ich einfach nach 🙂)

Wäre mal interessant, zu wissen, ob gesetzlich geregelt ist, dass man in einem Beschluß detailliert die Rechte beschreiben muss, was dem Ergänzungspfleger (Jugendamt) übertragen worden ist?
 
Vielen Dank Diva, das wusste ich auch nicht, dass
das von Haus aus das relig. den Eltern verbleibt.
Nun damit habe ich wieder einen "Beweis", dass mich das Jugendamt angelogen hat.:mad:
Wobei da ja auch steht, wenn es dem Kindeswohl laut denen nicht dient, dann kann auch das entzogen werden.😉
Das Wort "Kindeswohl" ist für mich das Wort des Jahres!🙂
Das kann man ziehen und wenden wie man will......
 

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