Ich kann den Stiefvater schon verstehen. ER lebt seit über 7 Jahren mit dem Kind, dein Mann kennt es doch kaum. Sich da reinzudrängeln und sogar den Ablauf der Kommunion mitbestimmen zu wollen, finde ich unangemessen.
Sie haben eine Familie gegründet, zu der auch die große Tochter gehört. Und natürlich wird sie den Mann, den sie kennt und täglich sieht, "Papa" nennen und dessen Mutter "nonna".
Hör auf, das Kind zu befragen. Du stürzt es in einen Loyalitätskonflikt.
Das Kindeswohl ist ganz klar so definiert, dass es einen Vater und eine Mutter hat - und die sind die leiblichen Verwandten.
Ob einer der Eltern später zwei oder vier neue Väter nacheinander präsentiert ist irrelevant, weil es um die Verwurzelung geht, die die Indentität prägt.
Jegliches nicht - fördern der Beziehung eines Kindes zu einem Elternteil oder eine Manipulation des Kindes dahin gehend, das Eltern austauschbar sind, darf unter dem Stichwort Kindeswohlgefährdung subsumiert werden. Ausser: der entfremdete Elternteil hat sich an dem Kind vergangen.
Das Kind hat einen neuen Vater. Natürlich wird der Mann, der das Kind kaum kennt, nicht mit eingebunden. Die fünf sind eine eigene Familie.
Es hätte erst gar nicht dazu kommen dürfen, dass eine Trennung von einem Elternteil statt findet:
Also du findest das in Ordnung, dass er sich auf eine höhere Position stellt und zeigt, dass der Vater nichts zu sagen hat? Dem Kind metaphorisch vermittelt, dein Vater ist ein Nichts? Mein Mann hat es sich nicht ausgesucht, getrennt vom Kind zu leben.
Mit der Entfremdung des ausgegrenzten Elternteils geht üblichrweise eine Entfremdung zu dessen Familie einher.
Das Kind darf sich dann jedes mal auf neue Großeltern, Onkels, Tanten und Cousinen freuen.
Diese Auffassung mag man haben, sie hat aber mit der geltenden Rechtslage nichts zu tun.
Die geltende Rechtslage ist das, was die Bevölkerung und deren Denken und Fühlen aus macht.
Hier in Deutschland gibt es gar das Besuchsrecht der Großeltern, und die werden von der Abstammung bestimmt.
Ein (vorsätzlich!) entfremdendender Elternteil stellt sich gegen die Rechtsordnung und auf die Stufe eines Straftäters (§171Strafgesetzbuch), der sich an dem Kind vergeht.
Damit hat er jegliche Erziehungskompetenz eingebüßt und ihm gehört das Sorgerecht entzogen.
Dem anderen Elternteil wäre aufzutragen, die Beziehung zum Expartner zu fördern - wenn denn dessen Haltung überhaupt noch geduldet werden darf und der Kontakt somit (noch) als förderlich betrachtet werden kann.