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mibu89
Gast
Hallo Leute,
ich hätte da eine Frage bzgl. dem Anbringen einer Parkkralle. An meiner Schule werden Gebühren für die Parkplätze verlangt. Am ersten Schultag wurde jedem ein Parkplatz zugewiesen mit dem Hinweis, dass dieser am nächsten Tag zu bezahlen wäre.
Da ich bis jetzt noch nicht bezahlt hab, hatte ich heute eine 1. Mahnung an der Scheibe in der ich außerdem darauf hingewiesen wurde, dass widerrechtlich geparkte Fahrzeuge mittels einer Parkkralle festgesetzt werden. Meine Frage ist nun ob die Schule so etwas wirklich darf. Ich hab in einem anderen Forum gelesen, dass das Anbringen einer Parkkralle den Tatbestand der Nötigung erfüllt und es daher unzulässig wäre. Außerdem wurde dort geschrieben, dass auf einem Parkplatz der mit dem blauen Parkplatzschild ausgeschildert ist und auf dem nirgends ein Hinweis auf eine Gebührenpflicht zu finden ist, jeder parken darf wenn ein Parkplatz frei ist.
Hat jemand von euch eine Ahnung ob das Anbringen einer Parkkralle durch die Schule erlaubt ist?
ich hätte da eine Frage bzgl. dem Anbringen einer Parkkralle. An meiner Schule werden Gebühren für die Parkplätze verlangt. Am ersten Schultag wurde jedem ein Parkplatz zugewiesen mit dem Hinweis, dass dieser am nächsten Tag zu bezahlen wäre.
Da ich bis jetzt noch nicht bezahlt hab, hatte ich heute eine 1. Mahnung an der Scheibe in der ich außerdem darauf hingewiesen wurde, dass widerrechtlich geparkte Fahrzeuge mittels einer Parkkralle festgesetzt werden. Meine Frage ist nun ob die Schule so etwas wirklich darf. Ich hab in einem anderen Forum gelesen, dass das Anbringen einer Parkkralle den Tatbestand der Nötigung erfüllt und es daher unzulässig wäre. Außerdem wurde dort geschrieben, dass auf einem Parkplatz der mit dem blauen Parkplatzschild ausgeschildert ist und auf dem nirgends ein Hinweis auf eine Gebührenpflicht zu finden ist, jeder parken darf wenn ein Parkplatz frei ist.
Hat jemand von euch eine Ahnung ob das Anbringen einer Parkkralle durch die Schule erlaubt ist?