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Paket nicht da

Hallo shadesofbeige,

schau mal hier: Paket nicht da. Hier findest du vielleicht was du suchst.

Kleine Sendungen werden bei uns vom Briefträger ausgeliefert.
Bekam da zuletzt ein Päckchen von dem.
Da wird auch durch Corona nix mehr unterschrieben das machen auch die DHL Fahrer selber.
 
Interessant wäre doch zu wissen, welchen Wert die Sendung hatte.
Im Paketzentrum Frankfurt wird "vorsortiert", also Waren mit geringen Wert werden abgabenfrei gestellt und bekommen einen grünen Aufkleber. Von dort geht die Sendung an den Empfänger. Hat der Absender den Wert auf der Sendung korrekt angegeben und liegt sie über der Freigrenze, so kann -wenn alles richtig läuft- das Paket nur zum örtlich zuständigen Postzollamt gegangen sein. Der Beförderer würde dann dort bei Eingang der Sendung parallel eine Benachrichtigung an den Empfänger schicken mit der Bitte, sich an der Zollstelle zwecks Abgabenerhebung zu melden.
Du könntest Zollstellen für Postabfertigungen anrufen, die für Deinen Ort zuständig sind, ob sie eine Sendung für Dich bekommen haben.
 
Interessant wäre doch zu wissen, welchen Wert die Sendung hatte.
Im Paketzentrum Frankfurt wird "vorsortiert", also Waren mit geringen Wert werden abgabenfrei gestellt und bekommen einen grünen Aufkleber. Von dort geht die Sendung an den Empfänger. Hat der Absender den Wert auf der Sendung korrekt angegeben und liegt sie über der Freigrenze, so kann -wenn alles richtig läuft- das Paket nur zum örtlich zuständigen Postzollamt gegangen sein. Der Beförderer würde dann dort bei Eingang der Sendung parallel eine Benachrichtigung an den Empfänger schicken mit der Bitte, sich an der Zollstelle zwecks Abgabenerhebung zu melden.
Du könntest Zollstellen für Postabfertigungen anrufen, die für Deinen Ort zuständig sind, ob sie eine Sendung für Dich bekommen haben.
Mit Porto hat es 55 Euro gekostet. Beim Zoll war bisher nichts.
 
Wenn es beim Zoll hängengeblieben ist, bekommt man von der örtlichen Zollstelle eine Mitteilung wann und wo man sein Paket abholen kann. Das kann schon mal ein wenig länger dauern. Mit 55 Euro liegt das Paket über den Freibetrag.
 
Wenn es beim Zoll hängengeblieben ist, bekommt man von der örtlichen Zollstelle eine Mitteilung wann und wo man sein Paket abholen kann. Das kann schon mal ein wenig länger dauern. Mit 55 Euro liegt das Paket über den Freibetrag.
Der Freibetrag iHv 22 Euro meint den gezahlten Wert ohne Versandkosten ( Porto).
Jenseits der 150 Euro fallen - je nach Zollsatz - Zölle an. Auf den Wert und die Zölle wird dann EUSt (aktuell 16%) erhoben.
Man bekommt die Mitteilung NICHT vom Zoll. Sondern vom Paketdienst. Der Zoll versendet keine Mitteilungen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann haftet auch DHL. Jedenfalls muss der Lieferant nachweisen, dass der Käufer das Paket bekommen hat.
Wenn der Käufer nicht unterschrieben hat, kann er das nicht.
Dann muss er eine Ersatzlieferung senden.
Und einen Abliefernachweis kann man trotzdem allemal anfordern.
Besser früher, wie später.
Ne, du musst nachweisen das du es nicht bekommen hast:
Der Händler kann zumeist nur den Weg der Ware bis zur Übergabe an den Transportdienstleister nachvollziehen, wobei selbst dies nicht immer lückenlos möglich ist.
Erhält der Händler vom Transportdienstleister einen Nachweis darüber, dass die Ware ausgeliefert wurde und behauptet der Kunde gegenüber dem Händler gleichwohl, die Ware nicht oder nicht vollständig erhalten zu haben, kann der Händler dem Kunden im Falle eines Rechtsstreits seine Beweismittel entgegen halten.
Der Kunde müsste dann wiederum substantiiert darlegen und ggf. beweisen, dass er die Ware tatsächlich nicht erhalten hat.
Gelingt ihm dies nicht, könnte ein Gericht dem Vortrag des Händlers im Zweifel mehr Glaubwürdigkeit beimessen und im Sinne des Händlers entscheiden.
Dies kann ihm im Falle eines Rechtstreits mit dem Kunden zwar einen Beweisvorteil verschaffen, einen hundertprozentigen Schutz vor Missbrauchsfällen gibt es aber nicht.
Der gesetzliche Grundsatz beim Versendungskauf ist, dass die Gefahr mit Abgabe der Sache an den Transporteur auf den Kunden übergeht. So heißt es in § 446 BGB.
Das bedeutet: Geht die Ware unterwegs verloren, muss der Kunde trotzdem bezahlen.
Denn der Verkäufer hat seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt.
 

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