Dann haftet auch DHL. Jedenfalls muss der Lieferant nachweisen, dass der Käufer das Paket bekommen hat.
Wenn der Käufer nicht unterschrieben hat, kann er das nicht.
Dann muss er eine Ersatzlieferung senden.
Und einen Abliefernachweis kann man trotzdem allemal anfordern.
Besser früher, wie später.
Ne, du musst nachweisen das du es nicht bekommen hast:
Der Händler kann zumeist nur den Weg der Ware bis zur Übergabe an den Transportdienstleister nachvollziehen, wobei selbst dies nicht immer lückenlos möglich ist.
Erhält der Händler vom Transportdienstleister einen Nachweis darüber, dass die Ware ausgeliefert wurde und behauptet der Kunde gegenüber dem Händler gleichwohl, die Ware nicht oder nicht vollständig erhalten zu haben, kann der Händler dem Kunden im Falle eines Rechtsstreits seine Beweismittel entgegen halten.
Der Kunde müsste dann wiederum substantiiert darlegen und ggf. beweisen, dass er die Ware tatsächlich nicht erhalten hat.
Gelingt ihm dies nicht, könnte ein Gericht dem Vortrag des Händlers im Zweifel mehr Glaubwürdigkeit beimessen und im Sinne des Händlers entscheiden.
Dies kann ihm im Falle eines Rechtstreits mit dem Kunden zwar einen Beweisvorteil verschaffen, einen hundertprozentigen Schutz vor Missbrauchsfällen gibt es aber nicht.
Der gesetzliche Grundsatz beim Versendungskauf ist, dass die Gefahr mit Abgabe der Sache an den Transporteur auf den Kunden übergeht. So heißt es in § 446 BGB.
Das bedeutet: Geht die Ware unterwegs verloren, muss der Kunde trotzdem bezahlen.
Denn der Verkäufer hat seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt.
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