Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Optiker Nachbesserungsrecht

Formstabile KL haben, verglichen mit weicher KL, eine extrem hohe Eingewöhnungszeit. I.d.R. bleibt ein gewisses Fremdkörpergefühl sogar dauerhaft. Formstabile KL funktionieren anders als weiche.

Die Frage ist, weswegen du überhaupt formstabile bekommen hast statt weiche. Welche Indikationen sprachen bei dir gegen weiche und für formstabile?

Und natürlich muss der Sitz der Linsen nachkontrolliert werden. Nicht immer passen sie von Anfang an perfekt, es müssen Parameter nachgebessert werden. Dafür müsstest du sowieso zu deinem Optiker
 
Trotz Nachbesserung sind die Probleme nicht besser geworden ( eher schlechter).
An das Tragegefühl könnte ich mich eventuell noch gewöhnen.
An das schlechte Sehen nicht.
Wenn ich ein Abo abschließe habe ich 2 Wochen Kündigungsfrist.
Auch habe ich laut Optiker bei Unzufriedenheit ein Rückgaberecht.
Natürlich möchte der Optiker jetzt erst wieder ein Gespräch führen.
Irgendwie habe ich die Befürchtung, dass mir eine Rückgabe sehr schwer gemacht wird.
Formstabile Linsen gelten als gesünder und langzeitverträglicher.
Und führen weniger zu Unverträglichkeiten als weiche Linsen ( bei weichen Linsen sollen Unverträglichkeiten sehr oft vorkommen).
Ich weiß jetzt nicht, ob das wirklich stimmt.
Die Aussagen zum Thema Kontaktlinsen sind ja sehr wiedersprüchlich..
 
Um was für ein Abo geht es jetzt und warum solltest du ein Abo für Linsen abschließen, mit denen du nichts sehen kannst? Da die Sache immer verworrener wird und sich allmählich abzeichnet, dass der Optiker irgendwann mal Geld sehen will und du im Rahmen eines Abos zukünftig regelmäßig mit neuen unbrauchbaren Linsen versorgt wirst, würde ich dir einen Gang zum Anwalt empfehlen.

Normalerweise sind einmal geschlossene Verträge für beide Seiten bindend und beide Seiten kommen da ohne Grund nicht mehr raus. Der Optiker räumt dir aber freiwillig ein Rückgaberecht ein. Er sichert dir also zu, die Linsen innerhalb einer gewissen Frist anstandslos zurückzunehmen, wenn sie dir aus irgendwelchen Gründen nicht gefallen oder du es dir anders überlegst. Da diese Frist mittlerweile abgelaufen sein dürfte, kann man diesen Punkt aber abhaken.

Wertersatz verschuldest du nicht. Erstens könnte der Anspruch des Optikers auf Wertersatz ohnehin nur gegeben sein, wenn die Linsen mangelfrei gewesen wären. Zweitens kann dir der Optiker natürlich keine Linsen, mit denen du nichts sehen kannst, unter Hinweis auf das freiwillige Rückgaberecht andrehen und dann von dir Wertersatz in Höhe des Kaufpreises der Linsen mit dem Argument verlangen, dass er die Linsen keinem anderen mehr verkaufen kann. Das wäre für ihn ein tolles Geschäftsmodell (er könnte dann jedem Kunden einfach irgendwelche nicht angepassten Linsen in die Hand drücken und den vollen Preis als Wertersatz verlangen), funktioniert so aber nicht.

Wenn die Linsen objektiv mangelhaft sind (z.B. falsch angepasst), hat das mit dem Rückgaberecht nichts zu tun. Einen Anspruch auf mangelfreie Linsen hast du so oder so. D.h., dass der Optiker nachbessern muss (aus deiner Sicht, nämlich um den Mangel abzustellen), aber auch nachbessern darf (aus seiner Sicht, nämlich um trotz des zunächst bestehenden Mangels doch noch die Möglichkeit zu haben, an sein Geld zu kommen). Du musst dem Optiker daher die Nachbesserung ermöglichen und kannst jetzt (anders als im Fall der vom Optiker zunächst freiwillig angebotenen Rücknahme) nicht mehr einfach sagen, dass du die Linsen nicht mehr willst und du dein Geld zurückwillst (Grund: bindender Vertrag).

Wie oft du dem Optiker Möglichkeit zur Nachbesserung gewähren musst, ist nirgendwo in Stein gemeißelt, sondern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Wenn sich nach einigen fehlgeschlagenen Versuchen zeigt, dass der Optiker offenbar nicht in der Lage ist, Linsen so anzupassen, dass du sie schmerzfrei tragen kannst und damit idealerweise auch etwas siehst, entfällt irgendwann die Grundlage für weitere Nachbesserungsversuche. Im Extremfall kann man sich darauf berufen, dass dir weitere Nachbesserungsversuche nicht zuzumuten sind. Sicherheitshalber solltest du dem Optiker unter Fristsetzung zum soundsovielten (keine Ahnung, wie lange die Anpassung der Linsen jeweils dauert) letztmalig auffordern, dir mangelfreie Linsen anzupassen, und für den Fall des Fristablaufs bzw. eines weiteren fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchs den Rücktritt vom Vertrag avisieren. Es dürfte auch nicht so schwer sein, den Optiker davon zu überzeugen, da es ja auch für ihn irgendwann ein Minusgeschäft wird, wenn er dir immer weiter Linsen anpassen muss und (wenn überhaupt) nur einmal kassieren kann.

Nach dem letzten fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuch kannst du dann vom Vertrag zurücktreten und Rückabwicklung des Vertrages verlangen. Damit erlöschen dann die gegenseitigen Pflichten aus dem Vertrag. Der Optiker muss dir keine Linsen mehr anpassen und du musst nichts bezahlen.
 
Die Anpassgebühr muss ich bezahlen,
Das ist auch in Ordnung ( Leistung wurde erbracht).
Ich steige beim Thema formstabile Linsen eh nicht durch.
Scheinbar gab es früher ein generelles Rückgaberecht ( vom Hersteller).
Heute müssen Optiker die Linsen scheinbar beim Hersteller kaufen.
Andererseits bieten mache Optiker ( so auch in meinem Fall) ein Rückgaberecht an.
Ob schlechte Sicht ein Mangel ist weiß ich nicht.
Schlechte Sicht kann ja auch subjektiv sein.
Heißt Linsen sitzen gut und Visus ist gut, aber die Sicht ist trotzdem nicht beschwerdefrei.
 

Anzeige (6)

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben