Um was für ein Abo geht es jetzt und warum solltest du ein Abo für Linsen abschließen, mit denen du nichts sehen kannst? Da die Sache immer verworrener wird und sich allmählich abzeichnet, dass der Optiker irgendwann mal Geld sehen will und du im Rahmen eines Abos zukünftig regelmäßig mit neuen unbrauchbaren Linsen versorgt wirst, würde ich dir einen Gang zum Anwalt empfehlen.
Normalerweise sind einmal geschlossene Verträge für beide Seiten bindend und beide Seiten kommen da ohne Grund nicht mehr raus. Der Optiker räumt dir aber freiwillig ein Rückgaberecht ein. Er sichert dir also zu, die Linsen innerhalb einer gewissen Frist anstandslos zurückzunehmen, wenn sie dir aus irgendwelchen Gründen nicht gefallen oder du es dir anders überlegst. Da diese Frist mittlerweile abgelaufen sein dürfte, kann man diesen Punkt aber abhaken.
Wertersatz verschuldest du nicht. Erstens könnte der Anspruch des Optikers auf Wertersatz ohnehin nur gegeben sein, wenn die Linsen mangelfrei gewesen wären. Zweitens kann dir der Optiker natürlich keine Linsen, mit denen du nichts sehen kannst, unter Hinweis auf das freiwillige Rückgaberecht andrehen und dann von dir Wertersatz in Höhe des Kaufpreises der Linsen mit dem Argument verlangen, dass er die Linsen keinem anderen mehr verkaufen kann. Das wäre für ihn ein tolles Geschäftsmodell (er könnte dann jedem Kunden einfach irgendwelche nicht angepassten Linsen in die Hand drücken und den vollen Preis als Wertersatz verlangen), funktioniert so aber nicht.
Wenn die Linsen objektiv mangelhaft sind (z.B. falsch angepasst), hat das mit dem Rückgaberecht nichts zu tun. Einen Anspruch auf mangelfreie Linsen hast du so oder so. D.h., dass der Optiker nachbessern muss (aus deiner Sicht, nämlich um den Mangel abzustellen), aber auch nachbessern darf (aus seiner Sicht, nämlich um trotz des zunächst bestehenden Mangels doch noch die Möglichkeit zu haben, an sein Geld zu kommen). Du musst dem Optiker daher die Nachbesserung ermöglichen und kannst jetzt (anders als im Fall der vom Optiker zunächst freiwillig angebotenen Rücknahme) nicht mehr einfach sagen, dass du die Linsen nicht mehr willst und du dein Geld zurückwillst (Grund: bindender Vertrag).
Wie oft du dem Optiker Möglichkeit zur Nachbesserung gewähren musst, ist nirgendwo in Stein gemeißelt, sondern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Wenn sich nach einigen fehlgeschlagenen Versuchen zeigt, dass der Optiker offenbar nicht in der Lage ist, Linsen so anzupassen, dass du sie schmerzfrei tragen kannst und damit idealerweise auch etwas siehst, entfällt irgendwann die Grundlage für weitere Nachbesserungsversuche. Im Extremfall kann man sich darauf berufen, dass dir weitere Nachbesserungsversuche nicht zuzumuten sind. Sicherheitshalber solltest du dem Optiker unter Fristsetzung zum soundsovielten (keine Ahnung, wie lange die Anpassung der Linsen jeweils dauert) letztmalig auffordern, dir mangelfreie Linsen anzupassen, und für den Fall des Fristablaufs bzw. eines weiteren fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchs den Rücktritt vom Vertrag avisieren. Es dürfte auch nicht so schwer sein, den Optiker davon zu überzeugen, da es ja auch für ihn irgendwann ein Minusgeschäft wird, wenn er dir immer weiter Linsen anpassen muss und (wenn überhaupt) nur einmal kassieren kann.
Nach dem letzten fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuch kannst du dann vom Vertrag zurücktreten und Rückabwicklung des Vertrages verlangen. Damit erlöschen dann die gegenseitigen Pflichten aus dem Vertrag. Der Optiker muss dir keine Linsen mehr anpassen und du musst nichts bezahlen.