Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Opferentschädigungsgesetz ?

  • Starter*in Starter*in Gast
  • Datum Start Datum Start
G

Gast

Gast
hallo,
wer kennt sich mit dem Opferentschädigungsgesetz aus ?
Ich war bei einer Beratungsstelle, weil meine Therapie nicht mehr bezahlt wird und die brachten dieses Thema auf. Jetzt habe ich aber gelesen, daß man den Antrag beim Versorgungsamt stellen muß. Im Antrag gibt es einen Punkt, in dem der Name des Täters gennant werden soll !!!! Hilfe !!!!! Und es wird gesagt, daß man "bedürftig" sein muß ???? Ich habe kein Einkommen, keine Ausbildung und bin auch noch schwanger...-aber, ist das bedürftig ????
Ich hoffe auf Tipps; damit ich weiß, ob ich mir den Behörden-/Papierhorror antue
oder ob ich es besser gleich sein lasse...
Vielen Dank !
 
Hallo Gast,
komisch, daß auf diesen Eintrag noch nicht geantwortet wurde. Hoffentlich bist du nicht enttäuscht ... ?!

Spät, aber doch. Hier mein Rat an dich:
wende dich an den Weissen Ring -> http://www.weisser-ring.de/ .

"Der Weiße Ring e. V.
... ist die einzige bundesweite Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer und ihre Familien. Der gemeinnützige Verein tritt auch öffentlich für die Interessen der Betroffenen ein und unterstützt den Vorbeugungsgedanken."

Du hast sicher schlimmes durchgemacht - verzichte jetzt nicht auf dir zustehende Leistungen. Laß dir helfen.
 
Gast meinte:
hallo,
wer kennt sich mit dem Opferentschädigungsgesetz aus ?
Ich war bei einer Beratungsstelle, weil meine Therapie nicht mehr bezahlt wird und die brachten dieses Thema auf. Jetzt habe ich aber gelesen, daß man den Antrag beim Versorgungsamt stellen muß. Im Antrag gibt es einen Punkt, in dem der Name des Täters gennant werden soll !!!! Hilfe !!!!! Und es wird gesagt, daß man "bedürftig" sein muß ???? Ich habe kein Einkommen, keine Ausbildung und bin auch noch schwanger...-aber, ist das bedürftig ????
Ich hoffe auf Tipps; damit ich weiß, ob ich mir den Behörden-/Papierhorror antue
oder ob ich es besser gleich sein lasse...
Vielen Dank !


Meines Wissens wird nach dem Opferentschädigungsgesetz die Anspruchsberechtigung nicht am Einkommen des Opfers gemessen.

Der Täter muss genannt werden, da die Behörde gegen ihn wieder ihre Ansprüche geltend macht.

Hier zum Nachlesen der gesamte Gesetzestext. Sind nur ein paar Paragraphen.

http://bundesrecht.juris.de/oeg/index.html

Heilmaßnahmen werde auch nach diesem Gesetz übernommen.
 
Hallo Gast !

Ich bin selber Gast . Aber das macht nichts , ich habe vor einem Jahr auch einen Antrag beim Versorgungsamt gestellt . Und durch meine ausagen wurde alles anerkannt . Ich rate Dir aber suche dir eine Selbsthilfe_Gruppe die sich mich Gewalttaten auskennt die brauch man um mit dem allen klar zu kommen ach ja Sie begleiten dich auch bei den Behördengängen den so toll ist das auch nicht da du dot nochmal alles was dir passiert ist erzälen mußt mir hat eine Satsionnäre Terapie dabei geholfen Ich war in Bad Oeynhausen Klinik am Osterbach Spezial Klinik für Trauma-Pasienten mit Gewalterfahrung . Frau Dr.Legeler ist da drinne spitze mir hat es viel gebracht, schau mal im internet nach der Klinik nach . Ich wünsche dir viel Erfolg und starke Nerven . Und dencke drann wenn Eisberge an fangen zu schelzen fließt Wasser
 
Hallo,
bei mir hat es 3 Jahre gedauert bis über den Antrag entschieden wurde, da Sie es vom Urteil abhängig gemacht haben. Sie richten die Rente nach dem Einommen.
 
hallo , ich bin Opfer einer Brutalen Gewalttat , Sie sagen haben sehr viel Erfahrung können Sie mir Helfen in Sachen OEG ??
 
Hallo zusammen,
ich glaube, da kann niemand so wirklich helfen. Wichtig ist, dass du Zeugen hast. Mein Prozess läuft schon seid einem Jahr. Ich weiss von Antragstellern, dass die gerichtlichen Verfahren sich über Jahre strecken können.

Hast du die Täter angezeigt ? (evt. nachträglich angezeigt) Dies wäre bestimmt ein Pluspunkt für dich; zumidestens würde es deine Glaubwürdigkeit unterstreichen.

Lieben Gruss Sammy
 
Was ist, wenn das Verfahren eingestellt wurde weil das Opfer das Glaubwürdigkeitsgutachten nicht schaffte??
Es gibt heute ein Gutachten, ein wissenschaftl. und dort wird beschrieben, dass
ich zu 100% die Wahrheit gesagt habe.
Reicht das für eine Entschädigung aus??
 
Ich würde dir blind glauben schenken, denn ansonsten würdest du ja keinen Antrag stellen. Das Versorgungsamt bzw. Landschaftsverband möchte allerdings nie die Schwere der Tat sehen oder aber sieht rein gar nichts, da wichtige Beweise fehlen. Da kann dein psychologisches oder psychiatrisches Gutachten noch für dich sprechen das heisst aber rein gar nichts - dies stimmt auch mich immer wieder wütend !

Deine Frage -

Reicht das für eine Entschädigung aus ?

Dazu kann ich nicht antworten. Bitte frag hier deinen Anwalt. Ich kann dir nur ans Herz legen / halte durch, lass dich nicht unterkriegen !!! Viele, viel Glück !
 
Hallo meine Liebe,


ich kenne mich sehr gut aus mit dem Opferentschädigungsgesetz. Ich selbst wurde Opfer einer Gewalttat und bin dadurch heute nicht im Stande zu 100% zu arbeiten.

Es ist so das du helfen musst die Täter/den Täter ausfindig zu machen bzw das ganze zur Anzeige zu bringen (habe ich auch getan und bei mir waren es 5 Täter).Hab keine Angst das ist ganz wichtig.

Ich würde dir allerdings raten den Antrag bald zu stellen da es ewig lange dauert bis da etwas passiert. Es wird nachgeprüft ob du durch die Tat eingeschränkt bist (ob du in der Zeit nach der Tat wieder wegen Problemen beim Arzt,Therapeuten oder in einer Kur warst). Du musst alle Ärzte dann von der schweigepflicht entbinden damit sie dem Versorgungsamt über dich berichten können.Ich selbst habe den Antrag letztes Jahr im Oktober gestellt und nun am 2.6.06 kommt eine ärtzliche Begutachtung auf mich zu (ob ich ein Recht auf die Opferentschädigungsrente habe).Dies wird auf dich dann auch zukommen.



Liebe Grüsse und alles gute,



hallo isioledy , du hast sehr gute Erfahrung mit dem OEG ?welche Leistungen bekommst du nach dem OEG ? wie hoch ist dein GdS ? kannst du etwas erzählen über dein vorfall , wie bist du durch gekommen? nur so kannst du Helfen an Opfern bitte erzähl hier, würde gerne von dir hören

ich grüsse dich ganz herzlich
 

Anzeige (6)

Thema gelesen (Total: 1) Details

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben