Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Opferentschädigungsgesetz (OEG)

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Ricke

Neues Mitglied
Hallo,
ich bin Ricke und schon etwas älter (61J). Ich habe einige Kämpfe in meinem Leben geführt und bin gerade dabei mich als Opfer mit dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) auseinander zu setzen.
Das OHG regelt die Entschädigungsleistungen für Personen, die Opfer von Gewalttaten geworden sind. Dieser Personengruppe steht in der Regel als Entschädigungsleistung eine einkommensunabhängige Grundrente zu. Jedoch nicht so für Personen, die vor Inkrafttreten des Gesetzes in 1976 Opfer von Gewalttaten geworden sind. §10a des OHG regelt diese Altfälle gesondert und erkennt diesen lediglich eine einkommensabhängige Entschädigungsleistung zu, welche nur bis zu einem Sozialsatz gezahlt wird.
Nicht nur frage ich mich, mit welcher Begründung eine Entschädigungsleistung einkommensabhängig sein kann. Nach meiner Ansicht werden auch diese frühen Opfer gegenüber jenen, die erst später betroffen waren, grundlos schlechter gestellt. Damit sind in meinen Augen für eine große Gruppe Betroffener, die Rechte nach Artikel 3 des Grundgesetzes, Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz, verletzt.
Meine Frage, gibt es unter Euch Leute, die auch gegen den §10a des OEG kämpfen, oder gerne mit mir diesen Paragraphen kippen würden?
Ich würde mich freuen Gleichgesinnte zu finden.
Liebe Grüße
Ricke
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Anzeige (6)

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben