Hallo efeska,
da vermischt du aber zwei Themen. Das eine ist das Strafmaß, das Andere die Opferentschädigung.
Wenn es einen Täter gibt, der länger im Gefängnis bleiben soll, gibt es bereits ein Opfer. Mindestens eins.
Angenommen, ein Täter hat sein Opfer in den Rollstuhl geprügelt. Dann sitzt das Opfer eben den Rest seines Lebens im Rollstuhl und ist auf Hilfe angewiesen. Da kann man dem Opfer doch nicht sagen "du, wir sperren den jetzt länger weg, dann gibt es keine weiteren Opfer mit Querschnittlähmung'.
Für das Opfer/die Opfer, die es bereits gibt, ist das nicht hilfreich. Die müssen behindertengerecht wohnen, Pflegepersonal bezahlen... .
Und das nur, weil jemand gewalttätig war. Der gewalttätige Mensch muss dann selbstverständlich für seine Schuld gerade stehen. Ich denke auch, dass die Strafen oft zu milde sind. Aber das sind zwei sehr unterschiedliche Themen.
@Moonshine
Wenn das schon ein Bescheid war, hast du nur 4 Wochen Zeit, um zu widersprechen. Die Begründung kannst du später liefern, aber widersprechen musst du innerhalb von 4 Wochen.
Lieben Gruß
Fragende
da vermischt du aber zwei Themen. Das eine ist das Strafmaß, das Andere die Opferentschädigung.
Wenn es einen Täter gibt, der länger im Gefängnis bleiben soll, gibt es bereits ein Opfer. Mindestens eins.
Angenommen, ein Täter hat sein Opfer in den Rollstuhl geprügelt. Dann sitzt das Opfer eben den Rest seines Lebens im Rollstuhl und ist auf Hilfe angewiesen. Da kann man dem Opfer doch nicht sagen "du, wir sperren den jetzt länger weg, dann gibt es keine weiteren Opfer mit Querschnittlähmung'.
Für das Opfer/die Opfer, die es bereits gibt, ist das nicht hilfreich. Die müssen behindertengerecht wohnen, Pflegepersonal bezahlen... .
Und das nur, weil jemand gewalttätig war. Der gewalttätige Mensch muss dann selbstverständlich für seine Schuld gerade stehen. Ich denke auch, dass die Strafen oft zu milde sind. Aber das sind zwei sehr unterschiedliche Themen.
@Moonshine
Die Frage verstehe ich nicht
Wenn das schon ein Bescheid war, hast du nur 4 Wochen Zeit, um zu widersprechen. Die Begründung kannst du später liefern, aber widersprechen musst du innerhalb von 4 Wochen.
Lieben Gruß
Fragende