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Opferentschädigungsgesetz (OEG) brauche Rat

Hallo efeska,

da vermischt du aber zwei Themen. Das eine ist das Strafmaß, das Andere die Opferentschädigung.

Wenn es einen Täter gibt, der länger im Gefängnis bleiben soll, gibt es bereits ein Opfer. Mindestens eins.

Angenommen, ein Täter hat sein Opfer in den Rollstuhl geprügelt. Dann sitzt das Opfer eben den Rest seines Lebens im Rollstuhl und ist auf Hilfe angewiesen. Da kann man dem Opfer doch nicht sagen "du, wir sperren den jetzt länger weg, dann gibt es keine weiteren Opfer mit Querschnittlähmung'.

Für das Opfer/die Opfer, die es bereits gibt, ist das nicht hilfreich. Die müssen behindertengerecht wohnen, Pflegepersonal bezahlen... .

Und das nur, weil jemand gewalttätig war. Der gewalttätige Mensch muss dann selbstverständlich für seine Schuld gerade stehen. Ich denke auch, dass die Strafen oft zu milde sind. Aber das sind zwei sehr unterschiedliche Themen.


@Moonshine

Die Frage verstehe ich nicht

Wenn das schon ein Bescheid war, hast du nur 4 Wochen Zeit, um zu widersprechen. Die Begründung kannst du später liefern, aber widersprechen musst du innerhalb von 4 Wochen.

Lieben Gruß
Fragende
 
Also, ich finde ebenfalls, dass solche Phrasen wie einem Opfer nicht ernst zu nehmen, hier nicht hingehören.
Wenn jemandem schon Opferentschädigung zusteht, dann soll man auch das bekommen, was gerecht ist.
Das Leben ist nach so einem Vorfall immer gezeichnet. Trotz, das jemand verurteilt wird. Der Täter kann einem sein Leben, egal wieviel Strafe er bekommt, nie zurückzahlen und ist eigentlich nur durch die Gesellschaft als Opferentschädigung wenigstens ein bisschen, aber auch nur ein bisschen gelindert, weil man sicher weiss, wenn man Älter wird, hab ich immer noch eine Hilfestellung bei Krankheit und bei einem "nicht weiterkommen" im Leben.
Dieses Recht kann man sich nur sichern in dem man sich von Beginn an um eine gerechte Entschädigung kümmert.
Bei einem möglichen Verschlechterungsantrag ist das häufig schwierig bis unmöglich.
Ratschlag: Erst habe ich mich selbst um Opferentschädigung gekümmert und habe auch nur 40 bekommen. Dann bin ich mit einem Anwalt in Widerspruch gegangen. Hierbei hat sich hgerausgestellt , dass dann sowieso auch die Anwaltskosten von dem Versorgungsamt übernommen werden.
Jetzt habe ich 50 incl. berufliches Betroffensein.
Viel Glück für alle Opfer!!!
Juge
 

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