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Opferentschädigungsgesetz (Mehrkosten)

S

schuggeboy

Gast
Hallo, wer kann mir weiterhelfen?

Als Opfer einer Gewalttat erhalte ich rückwirkend Opferentschädigungsrente.

Jetzt kann ich weiterhin einen Antrag auf Übernahme von - durch die Straftat entstandenen - Kosten stellen.

Bei den mir entstandenen Kosten handelt es sich z. T. um Ausgaben, welche in der Vergangenheit entstanden und von mir belegbar sind. Weiterhin werde ich jedoch Kosten auch in der Zukunft haben: Eine Therapie wird zwar bezahlt, doch wie sieht es z. B. mit den Fahrtkosten zur Therapie und dem mir entstehenden Verdienstausfall aus? Kann ich den Antrag stellen
a) mit bislang entstandenen Kosten?
b) mit Kosten, die (durch die noch über einen längeren Zeitpunkt fortdauernde Therapie) erst noch entstehen werden? Können diese Kosten dem Antrag "nachgereicht" werden?

Ferner hat die Gewalttat in meiner Wohnung stattgefunden aus der ich einfach "raus muss", nur gibt es in der Preisklasse keine vergleichbare Wohnung. Wird mir
a) der dadurch notwendige Umzug generell bezahlt? Ohne das Gewaltverbrechen würde ich dort wohnen bleiben.
b) finanziell durch den Bezug einer teureren (angemessenen) Wohnung geholfen?

Wie ist all dieses in dem Antrag anzugeben und wie sehen eigentlich generell die Chancen aus, dass der Antrag bewilligt wird?

Grüße

schuggeboy
 
Zuletzt bearbeitet:
Zum OEG kann Dir der Weiße Ring detailiert Auskunft geben. Soweit ich weiß, kann man rückwirkend keine Kosten geltend machen, weiß es aber nicht genau.
 
hi schuggeboy

Also rückwirkend krigt man da so wie ich weiß nix.
Es zählt ab antragstellung sobald man den antrag für das OEG gestellt hat ab da an zählt es so bald es durch geht ist die vorraussetzung natürlich.
So bald der Antrag raus ist prüfen die alles und ggf. Schicken die ein auch noch zu einem arzt.
Aber wie die changsen aussehen durch zukommen weiß ich leider auch noch nicht da ich selber noch auf antwort warte und leider auch kein kenne weiter der auch son antrag stellte.
Aber genaues darüber weiß der weiße ring oder ne andere beratungsstelle am besten.

Ich hoffe ich konnt dir etwas weiter helfen und ich wünsch dir alles erdenklich gute.
MFG letzter funken
 
erst einmal danke für die Antworten.

Rückwirkend habe ich schon etwas bekommen, ich habe den Antrag auf OE-Rente direkt nach dem Vorfall gestellt und nach der Bearbeitung (ca. 1 Jahr) rückwirkend erhalten. Nun geht es jedoch darum, wonach ich gefragt habe, nämlich nach dem Antrag die KOSTEN, welche ich hatte, betreffend...
Dort kann ich die "Sonder-Ausgaben" geltend machen, nur wie, das weiß ich nicht (einfach mal meine Frage genau lesen und auf die Frage antworten, nicht irgendwelche Vermutungen äußern).
Anders gefragt: Wer hat Erfahrungen in solchen Sachen gesammelt?
 
Hallo,
also ich bekomme OEG-Rente.....aber auf deine Fragen hab ich nicht wirklich eine Antwort. Ich habe all solche Fragen ,dem Amt für Familie und Soziales gestellt.
Den Weißen Ring kannsrt du voll vergessen, hab dort keine gute Hilfe bekommen....dafür von der deutschen Opferhilfe in Frankfurt....und das , obwohl ich nicht aus Frankfurt bin.
Hoffe, du bekommst deine Antworten.
M.
 

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