S
schuggeboy
Gast
Hallo, wer kann mir weiterhelfen?
Als Opfer einer Gewalttat erhalte ich rückwirkend Opferentschädigungsrente.
Jetzt kann ich weiterhin einen Antrag auf Übernahme von - durch die Straftat entstandenen - Kosten stellen.
Bei den mir entstandenen Kosten handelt es sich z. T. um Ausgaben, welche in der Vergangenheit entstanden und von mir belegbar sind. Weiterhin werde ich jedoch Kosten auch in der Zukunft haben: Eine Therapie wird zwar bezahlt, doch wie sieht es z. B. mit den Fahrtkosten zur Therapie und dem mir entstehenden Verdienstausfall aus? Kann ich den Antrag stellen
a) mit bislang entstandenen Kosten?
b) mit Kosten, die (durch die noch über einen längeren Zeitpunkt fortdauernde Therapie) erst noch entstehen werden? Können diese Kosten dem Antrag "nachgereicht" werden?
Ferner hat die Gewalttat in meiner Wohnung stattgefunden aus der ich einfach "raus muss", nur gibt es in der Preisklasse keine vergleichbare Wohnung. Wird mir
a) der dadurch notwendige Umzug generell bezahlt? Ohne das Gewaltverbrechen würde ich dort wohnen bleiben.
b) finanziell durch den Bezug einer teureren (angemessenen) Wohnung geholfen?
Wie ist all dieses in dem Antrag anzugeben und wie sehen eigentlich generell die Chancen aus, dass der Antrag bewilligt wird?
Grüße
schuggeboy
Als Opfer einer Gewalttat erhalte ich rückwirkend Opferentschädigungsrente.
Jetzt kann ich weiterhin einen Antrag auf Übernahme von - durch die Straftat entstandenen - Kosten stellen.
Bei den mir entstandenen Kosten handelt es sich z. T. um Ausgaben, welche in der Vergangenheit entstanden und von mir belegbar sind. Weiterhin werde ich jedoch Kosten auch in der Zukunft haben: Eine Therapie wird zwar bezahlt, doch wie sieht es z. B. mit den Fahrtkosten zur Therapie und dem mir entstehenden Verdienstausfall aus? Kann ich den Antrag stellen
a) mit bislang entstandenen Kosten?
b) mit Kosten, die (durch die noch über einen längeren Zeitpunkt fortdauernde Therapie) erst noch entstehen werden? Können diese Kosten dem Antrag "nachgereicht" werden?
Ferner hat die Gewalttat in meiner Wohnung stattgefunden aus der ich einfach "raus muss", nur gibt es in der Preisklasse keine vergleichbare Wohnung. Wird mir
a) der dadurch notwendige Umzug generell bezahlt? Ohne das Gewaltverbrechen würde ich dort wohnen bleiben.
b) finanziell durch den Bezug einer teureren (angemessenen) Wohnung geholfen?
Wie ist all dieses in dem Antrag anzugeben und wie sehen eigentlich generell die Chancen aus, dass der Antrag bewilligt wird?
Grüße
schuggeboy
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