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Opferentschädigung

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Hallo ich bin opfer vor Jahren habe 10 jahre gekämpft um mein Versorgungzbezüge zu bekommen , hat geklappt Aber nach sovielen Jahren hat ein Gutachter alles bestritten und mir wurde ganze bezüge entzogen aufgehoben , ich habe dazu Stellung genommen aber aus Ängste nicht weiter widerspruch gegangen da ich mit mir mit mein Gesundheit kämpfen musste es wurde vor 2 Jahren alles Leistungen gestrichen eingestellt. kann ich jetzt ein Antrag stellen nach dem OEG ? ich bin nach wie vor in Behandlung alles PTBS , oder ein Antrag nach § 44 SGB überprüfungsantrag ist das sinnvoll als ein neu AntraG ß
 
Gast, bitte gehe doch zu einem Fachanwalt für Sozialrecht und stelle diesem die Fragen. Der Weiße Ring kann dir einen Beratungsschein für einen Anwalt ausstellen - oder, falls du wenig Geld hast, kannst du auch beim Amtsgericht einen Beratungsschein holen. Ich denke, dass dir niemand aus der Ferne etwas vernünftig raten kann, das muss sich ein Fachanwalt ansehen.

Alles Gute!
Meli
 
Gast, ich kann dir wärmstens den VdK am Herzen legen. Erkundige dich in deinem Kreis nach den Öffnungszeiten und nehme bitte umgehend Kontakt mit ihnen auf.

Irgendwie kommen mir deine Worte auch bekannt vor, als hätte ich ein Déjà-vu. Nun gut, seh zu, das du dein Anliegen in Gang setzt. Sag mal, warum hast du denn so viel Zeit verstreichen lassen ? Es gibt nun mal und Gottseidank, Gesetze / Fristen die eingehalten werden müssen. Aus bestehenden Ängsten nicht in Widerspruch zu gehen, sehe ich nicht als aktuellen Grund, für deine späte Entscheidung, den Vorfall noch einmal aufzugreifen, da deine Ängste durch deine vorhandene PTBS weiterhin bestehen. Oder habe ich da was überlesen ?
 
jetzt kommen mir tränen vom Auge ich weiss nicht wie ich hier vortragen soll , unglaublich hat der Gutachter alles weggestrichen die ich lange Zeit gekämpf habe , ja warum ich dir Fristen nicht eingehalten habe , ich war schokiert und mit ein neuen Kampf mit Versorgungsamt konnte ich nicht ich hatte Suzisgedanken war so krank , aber bin Opfer vor Jahren mir wurde erst nach 10 Jahren gewährt hatte 60+10 GdS gesamt 70 mit Berufliche betroffen hatte BSA , Ausgleichrente , Ehegattenzuschlag , später habe ich überlegt widerspruch ist vorbei ABER es gibt die Möglichkeit Rückwirkend ein sogenannte
Überprufungsantrag nach § 44 SGB , da kann ich nochmal das ganze verfahren aufrollen oder? es ist ein Bergweise Akte dem VA vorlegt bestimmt hat das VA in Arschiv gestellt . Einstellung der Bezüge zum 30.04.2012 da hat das Versorgungsamt alles eingestellt. die wollten sogar alles wieder zurück aber haben mir das erlassen ich denke das war der Angst auch warum ich nicht vorgegangen bin dagegen. ich bin Opfer vom 1998 Gericht Urteile gibt es Täter Verurteilt es liegen 3x Gutachten in OEG alles für mich zu mein Gunsten also. ABER der Letzte der in Klinik war er hat alles in seinem Gutachten bestritten ganze Bescheide aufgehoben ich war der Art Schokiert , er war gar nicht Neutral habe sogar Beweis dass er für Versorgungsamt arbeitete er war in einem Veranstaltung wo VA ihn als Gutachter eingeladen hat. also kann nicht neutral sein. auf der Grundlage diese Gutachter hat das VA mir mein ganze Versorgungsbezüge entzogen. JETZT bereue ich mich warum ich nicht zu Anwalt gegangen bin, davor hatte ich bei 3 Anwälte hatte die schnauze voll und Angst und und und wollte nicht nochmal in ein Kamp mich wickeln mit VA. versteht ihr mich bitte ich bin sehr enttäuscht sehr nervös wegen der Trauma bin ich nach wie vor in Behandlung Diagnose: PTBS , Schwere Anpassunsstörung, Depressionen, nach Trauma Überfall diese 70 Gds hat mir sogar im Jahr 2007 das Versorgungs ärztliche dienst gegeben eigene Ärzte vom VA. hatte genau 1700 € monatliche bezüge

jetzt beziehe hartz Iv , ich weine Jeden Tag Mein Akte beim VA tausende Beweise der Tat ist 100 % bewiesen ,

ich bin bezweifelt ein neu Antrag nach dem OEG unmöglich nur wenn Überprufungsantrag
 
Wie viel Jahre zuvor hattest du denn die jeweiligen Bezüge vom Versorgungsamt bekommen ? Was war denn der eigentliche Grund, warum man dir die ganzen Bezüge wieder gestrichen hat (??) Das der letzte Gutachter vom Versorgungsamt selbst bestellt war, ist nicht gut, da sie ja immer in ihrem Interesse handeln, nicht objektiv sind, das Opfer meistens das Nachsehen hat.

Es besteht natürlich noch der Weg über den § 44 SGB, doch kann ich hier nicht beurteilen (weil fehlendes Wissen), ob es in deiner Angelegenheit auch Sinn macht. Dies müsstest du mit dem VdK besprechen.
 
der Gutachjter war nicht neutral eindeutig er sagte dass ich similiere similand dass ich also nur so mache damit OEG zu bekommen so ein dummer gedanke davor waren 4 Gutachter die für mich 70 gds gegeben haben , ich bin sehr bezweifelt was ich da machen soll
 

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