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Gelöscht 127229
Gast
Nein. siehe hier:ein Märchen
rechtskanzlei.org
Aus dem Text:
Unterhaltsansprüche bei Vaterschaft können auch von der Mutter geltend gemacht werden, wenn diese das Kind betreut. Kann sie deshalb nicht mehr selbst für ihr Einkommen aufkommen, ist der gesetzliche Vater verpflichtet, ihr Unterhalt zu zahlen. Dies gilt für nicht verheiratete genauso wie für verheiratete Eltern.
Vor Gericht wird der Mutter in der Regel erst ab dem 4. Lebensjahr des Kindes wieder zugemutet, selbst für ihren Unterhalt sorgen zu müssen.