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offnes Verfahren

Knuddel1234

Mitglied
Hallo erstmal, wer kann mir einen Rat geben.
zur Zeit läuft ein Verfahren beim Gericht über das Aufenthaltsrecht von unseren Kindern 11 Jahre die auch seit 2 Monaten bei mir leben. am 31,03 habe ich ein Termin beim Gericht. Nun möchte meine Ex Frau die Kinder am Wochenende sehen, möchte die Jungs auch zu ihr bringen weil sie die seit fast 2 monaten nicht mehr gesehen hat. Heute habe ich ein Schreiben vom Gericht bekommen mit der Stellungnahmen des Jugendamtes, die der Meinung sind das die Kinder bei mir bleiben sollen. Meine Ex möchte die Kinder gerne wieder haben. Sie war 2 Monate zur Kur wegen ihrer Depression, Meine Frage jetzt an euch. Kann ich die Kinder ihr geben ( übers wochende ) ohne angst zuhaben das sie die einfach bei sich behält.

Ich hoffe Ihr könnt mir eine guten Rat geben

Knuddel1234
 
Zuletzt bearbeitet:

Katrin1964

Aktives Mitglied
Es muss ja einen Grund geben, warum du die Kinder hast und das JA der Meinung ist, die kinder sollen bei dir bleiben.
Ich würde dem nicht widersprechen und die Kinder da lassen wo sie bleiben sollen. Wenn du deiner Ex die kinder gibs, kann sich das blatt sofort wenden und dein kampf beginnt von vorne und du wirst unglaubwürdig. Ist meine Meinung.
 

Knuddel1234

Mitglied
Es muss ja einen Grund geben, warum du die Kinder hast und das JA der Meinung ist, die kinder sollen bei dir bleiben.
Ich würde dem nicht widersprechen und die Kinder da lassen wo sie bleiben sollen. Wenn du deiner Ex die kinder gibs, kann sich das blatt sofort wenden und dein kampf beginnt von vorne und du wirst unglaubwürdig. Ist meine Meinung.
Hallo Katrinchen, erstmal danke für deine Antwort, ich meine eigentlich nur das Wochenende zu ihr von Freitag bis Sonntag, die Kinder wollten auch gern mal wieder ihre Mutter sehen, was meinst du ?
 

Katrin1964

Aktives Mitglied
Ich sage nur wenn das JA , NEIN , sagt, halte dich daran. Auch nicht am WE. Du könntest die Kinder wieder schneller los sein, wie dir vielleicht recht ist. Es wird Zeit und Rat kommen, wenn deine
Exfrau wieder stabil genug ist. Die Depressionen sind im Moment vielleicht im Lot, aber noch lange nicht geheilt und deine Exfrau könnte auch ganz schnell mit den Kindern überfordert sein und das kommt dann nicht wirklich gut, weder für die kinder noch für die Ex.
 
G

Gast

Gast
Hallo erstmal, wer kann mir einen Rat geben.
zur Zeit läuft ein Verfahren beim Gericht über das Aufenthaltsrecht von unseren Kindern 11 Jahre die auch seit 2 Monaten bei mir leben. am 31,03 habe ich ein Termin beim Gericht. Nun möchte meine Ex Frau die Kinder am Wochenende sehen, möchte die Jungs auch zu ihr bringen weil sie die seit fast 2 monaten nicht mehr gesehen hat. Heute habe ich ein Schreiben vom Gericht bekommen mit der Stellungnahmen des Jugendamtes, die der Meinung sind das die Kinder bei mir bleiben sollen. Meine Ex möchte die Kinder gerne wieder haben. Sie war 2 Monate zur Kur wegen ihrer Depression, Meine Frage jetzt an euch. Kann ich die Kinder ihr geben ( übers wochende ) ohne angst zuhaben das sie die einfach bei sich behält.

Ich hoffe Ihr könnt mir eine guten Rat geben

Knuddel1234

Hallo Knuddel,

also ich würde das jetzt nicht unbedingt so in diesem Umfang so sehen wie Diva. Ganz unbestritten hat die KM das Recht auf Umgang, gar keine Frage.

Es ist aus deinem Post nicht ersichtlich aus welchem Grund der Antrag auf ABR gestellt wurde. Du schreibst die KM war zwei Monate lang zur Kur wegen Depression, die Kids sind seit dem bei dir, und die KM möchte nun die Kids übers Wochenende haben, und du hast Angst sie würde diese bei sich behalten wollen.

Deine Angst wird wohl nicht unbegründet sein, ansonsten hättest du diese Vermutung auch nicht geäussert.

Deine Kids sind elf, also nicht unbedingt mehr Kleinkinder.

Wie haben deine Kids die Trennung so verkraftet? Wie geht es ihnen? Wie stehen deine Kids einem Wochenende bei der Mama gegenüber? Darüber schreibst du leider gar nichts. Anscheinend habt ihr, also du und die Kids die KM während der zwei Monate wohl nicht besucht, nur so kann deine Aussage gewertet werden, von wegen die Kids hätten die KM fast zwei Monate lang nicht gesehen. Das muss ja irgendwie alles einen Grund haben.

Die Rechte der KM keinesfalls ausser Acht lassen wollend, könnte ich mir vorstellen, zur Annäherung und auch zu deiner Beruhigung wäre es u.U. besser den ersten Kontakt nach so langer Zeit erstmal begleitend stattfinden zu lassen. Sprich ihr trefft euch mit den Kids an einem neutralen Ort, und du bist mit anwesend.

Wenn du dir nach einer gewissen Zeit einen Überblick verschafft hast, könnte man auch mal für zehn min den Raum verlassen, damit die Kids alleine mit der KM sprechen können.

Wenn du dir gar nicht weiter zu helfen weißt, würde ich an deiner Stelle den/die Sachbearbeiterin des Jugendamts anrufen, und dahingehend um Hilfestellung bitten, inwiefern die/der eine Übernachtung gleich über das ganze Wochenende beurteilen würde.

Euch alles Gute
 

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