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OEG - wie sind eigentlich eure Erfahrungen mit Gutachtern ?

  • Starter*in Starter*in Hilfesuchende A
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H

Hilfesuchende A

Gast
Ich lese hier zwischendurch mit, gebe hin und wieder auch ein Statement ab.

Heute kam mir die Frage auf -
wie sind eigentlich eure Erfahrungen mit Gutachtern ? Haben sie im anschliessenden Gutachten immer die Wahrheit wiedergeben oder Tatsachen verdreht bzw. komplett weggelassen. Wurdet ihr im Gespräch ernst genommen ?

Ich habe immer das Gefühl, das ein Gutachter - Psychiater, trotz Zusatzqualifikation Psychotherapie kein fundiertes Wissen traumatisierter Menschen mitbringen, dementsprechend auch die Gutachten oberflächlich ausfallen.

Zum anderen habe ich das Gefühl, das sie gar nicht das gewisse Feingefühl besitzen im Umgang mit Traumatisierten.

Grüsse
Hilfesuchende
 
Natürlich verdrehen sie die Tatsachen, stellen einen als möglichst schlechten Menschen hin (versuchen "Antipathie" zu wecken beim Richter), lügen wie gedruckt und geben Aussagen falsch wieder. Hat man zb "ein" gesagt, steht im Gutachten "kein". Bei "ja" steht "nein", ein "nicht" wird hier und da eingefügt oder weggelassen, was die Aussage natürlich komplett ins Gegenteil verkehrt. Und dann beweis mal was du wirklich gesagt hast....

Das gilt für die gerichtsbestellten Gutachter. Und das machen die nicht, weil sie kein Fingerspitzengefühl hätten oder keine Fachkenntnisse. Das ist Berechnung. Gutachter sind Prostituierte, die ihre Gutachten so schreiben, dass sie möglichst viele neue Aufträge bekommen. Die bekommen sie dann, wenn sie möglichst negativ über den Probanden schreiben, denn das spart dem Staat viel Geld.
Die haben nix gegen dich, die wollen nur Geld verdienen.

Was man dagegen tun kann? Nichtverwandte und Verschwägerte Zeugen mitnehmen (möglichst neutral, wie Anwalt, Weißer Ring etc), und möglichst jede Aussage mit Beweisen belegen können. Außerdem das Gutachten anschließend lesen und kommentieren, möglichst mit Seitenzahl und wiederum Belegen. Der Protest muß sachlich sein und ist zwar viel Arbeit, es geht aber darum, daß es gerichtsbekannt wird, daß du das Gutachten nicht hinnimmst und warum genau. Ansonsten wird davon ausgegangen daß das schon alles so stimmt.
 
Hallo,
danke für deinen ausführlichen Beitrag. Das was du geschildert hast sind genau meine Vermutungen.
Wir müssen uns bewusst sein, dass es immer ein harter Kampf sein wird, hindurch alle Instanzen, die wir gehen müssen.

Und hier frage ich mich -
warum traumatisiert man Opfer ein erneutes Mal (?)

Die Prüfung der Glaubwürdigkeit ist die eine Sache, aber Verdrehungen der Tatsachen eine andere. Ich habe das Gefühl, dass es so offensichtlich sein soll, das ich als Kläger diese Ungereimtheiten aufnehmen muss um erneut einen Kampf aufzunehmen. Das ist teilweise so gewollt das wir bis zum Letzten kämpfen, denn anders kann ich es mir nicht erklären, das Gutachter mit einer hochqualifizierten Ausbildung derart Fehler begehen. Es stehen vorab eindeutige Diagnosen von den jeweils behandelnden Therapeuten und Ärzten (Kliniken), welche komplett ignoriert werden, wie als wenn es dieses Schreiben nie gegeben hätte und wie aus dem Nichts wird ein völlig anderer Tatbestand herbeigezogen. Das muss System haben.

Das Grässlichste ist, das die Opfer, wir, fortwährend traumatisiert (zusätzlich) werden. Dies geschieht in den meisten Fällen 1 Jahrzehnt. (kaum zu glauben, und dann sprechen sie noch von Verjährung, ziehen aber das OEG Verfahren bis ins unendliche hin)

Grüsse
Hilfesuchende
 
Lieber Hilfesuchende es War genauso bei mir Hat ein Gutachter mein Leben Zerstört , er hat das ganze verdreht und mich sogar als Simulant vorgestell. obwohl das ganze Akten volle Atteste ,Klinikberichte Gutachten vorlagen, er hat so ein Gutachten erstellt im Interesse der VA , und mir sagte er er sei angeblich Neutral , war er NIE. ich bekamm Schreiben vom Versorgungsamt mein ganze OEG ,Leistung ist eingestellt und wollten sogar das ganze zurückfordern was natürlich unmöglicht ist für fast 12 Jahre zurückliegende Fall. mein Gott davor hatten 2 Gutachter für mich entschieden und das Letzte hat alles bestritten vor 4 Moaten alles eingestellt. habe mit absicht kein Widerspruch -kein Klage erhoben WEIL, ich nicht Kraft dazu hatte , denn es hat 8 Jahre gedaurt bis ich mein Rechte bekommen habe. ich wollte mir das ´ganze Verfahren sparen obwohl mir immer noch sehr Schlecht geht PTBS . Es liegen Beweise Vor aber die haben kein Bericht von mein Behandelnde Äzte eingeholt auch diese Gutachter Zusatzspezalist sein er war Lügner in mein Augen. aber man kann gar nicht machen das VA hält an diese Gutachten Fest es dauert widerum Jahre bis man wider sein Recht gelengt. der Bescheid ist in meinem Fall Rechtkräftig geworden . ABER es gibt ein § der Besagt : man kann sogenannte ein Überprufungantrag stellen nach § 44 SGB
ob das Entziehung der Bescheid Korrekt war. dann ist das VA Verpflichtet ein erneute Bescheid zu erlassen da könnte man das OEG verfahren erneut aufrollen es kann nur 4 Jahre Zurück gehen. es kann alles von Vorne beginnen. OEG es dauert jahre lang , was ich alles erlebt habe.
 
Hallo,
das ist traurig und tragisch. Man ist der Behördenwillkür gnadenlos ausgeliefert.
Du hast jahrelang um dein Recht gekämpft, gib nicht auf, geh ihn weiter, denn du bist im Recht.
Hole dir die Kraft aus der Therapie.

Meinst du, du könntest den Kampf noch einmal auf dich nehmen ?

Grüsse
Hilfesuchende
 
....es War genauso bei mir Hat ein Gutachter mein Leben Zerstört , er hat das ganze verdreht und mich sogar als Simulant vorgestell. obwohl das ganze Akten volle Atteste ,Klinikberichte Gutachten vorlagen, er hat so ein Gutachten erstellt im Interesse der VA , und mir sagte er er sei angeblich Neutral , war er NIE.
Hallo Gast, leider kann man dir keine PN schreiben.
Also, was ich nicht verstehe ist, dass du mich in einem and. Thread angreifst, ich soll schnell gesund werden
und arbeiten gehen, weil ja OEG angeblich sooo schlecht sei, wenn man das bekommt....
Bitte schimpfe nicht auf uns Opfer, oder mache das OEG schlecht, nur weil du so schlimm behandelt wurdest und dir OEG gestrichen wurde.
Ich habe mit solch einer Einstellung Probleme, denn ich kämpfe auch seit Jahren um meine Rechte und habe viel erreicht.
Klar könnte uns das allen passieren, was dir widerfuhr, aber Jemanden zu sagen er muss gesund werden und soll arbeiten gehen (wobei das ja eh jeder will, denn wer will schon in Abhängigkeit leben?)
Mein Psychiater meinte neulich ich soll endlich mal die Realität sehen.
Ich wollte die Realität nicht sehen. Ich bin froh, wenn ich nur einen Tag habe, wo ich nicht vor lauter Schmerzen und Krämpfe mich krümme. Du weißt ja, woher diese kommen (Wenn man zig mal auf dem Klo sitzt)
Da ist an Arbeit gar nicht zu denken.
Muss ich derzeit auch gar nicht, denn meine Rente läuft weiter und mein OEG hoffe auch genauso reibungslos....
Ich bekäme keine EM Rente, wenn ich nur halbwegs arbeiten könnte, glaub mir.....Du hast ja nie eine beantragt, denn dann hättest gesehen, wie schwer es ist eine zu bekommen!

ABER es gibt ein § der Besagt : man kann sogenannte ein Überprufungantrag stellen nach § 44 SGB
Keine Ahnung ob der § auch beim OEG gilt.
Aber wenn du noch einen Funken Kraft hast zu kämpfen, dann tue es.
Ich hätte mir das nicht gefallen gelassen.....ich würde ein Leben lang mir dies vorwerfen, denn
ich habe nie gelogen und nie simuliert! Hoffe, das unterstellt mir Niemand, denn den würde ich anzeigen!


Nun zum Thema zurück.
Ich habe so einige Gutachten hinter mir und oft ist die Gutachtenanfrage schon verkehrt oder am Thema vorbei.
Da sollte man viell. als Betroffene mal hinweisen, bevor man die Fragen beantwortet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,
was ist denn hier für eine Stimmung ?

Gast zeigt sich verbittert und ich finde es nicht fair, ihn hier derart anzugreifen.
Klärt das doch bitte im alten Thread.

Grüsse
Hilfesuchende
 
Hallo,
was ist denn hier für eine Stimmung ?

Gast zeigt sich verbittert und ich finde es nicht fair, ihn hier derart anzugreifen.
Klärt das doch bitte im alten Thread.

Grüsse
Hilfesuchende

Hast Recht, hier weiß wohl keiner mehr, was Gast alles von sich gegeben hat...
Ich hätte das gerne per PN gemacht, aber das geht ja bei "Gast" nicht.
Deshalb werde ich hier dazu nix mehr schreiben, wollte nur, dass er einfach mal sieht, was er mit seinen Äußerungen bei PTBS Kranken anstellt...:wein:
 
Zuletzt bearbeitet:
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich verstehe Ihren Frust sehr gut. Man muss sich vorstellen- da wird ein Mensch Opfer einer Gewalttat und verliert buchstäblich den Boden unter den Füßen. Und als ob dies nicht schon Strafe genug ist, muss er sich auch noch durch den vermeintlichen "Behördendschungel" um endlich zu seinem Recht zu kommen. Zu allem Überfluss wird nach mehreren Gutachten auch noch attestiert, dass die jeweilige Schädigungsfolge abgeklungen ist. Alles in allem sind hier einige Dinge vorprogrammiert: Wut, Frust und Verzweiflung. Absolut menschlich und verständlich.

Nun betrachten wir uns mal die andere Seite- die Behördenseite. Da stellt ein Mensch Antrag nach dem OEG. Als Schädigungsfolge wird eine PTBS angegeben. Im Gegensatz zu körperlichen Gebrechen wie bspw. der Verlust eines Auges oder der Bruch des Kiefers, ist eine psychische Schädigung von Hause aus schon sehr schwer nachzuvollziehen weil selbst die Mitarbeiter des Versorgungsamtes niemanden in direkt in den Kopf schauen können. Also geht die Akte- nach der üblichen Sachaufklärung- zu einem Gutachter, einem Fachmann, der ein qualifiziertes Gutachten abgeben muss, auf welches die letztendliche Entscheidung gestützt wird. In aller Regel ist es so, dass diese Gutachter schon viele Jahre vom VA beauftragt werden ihre Gutachten zu erstellen. Nun kommt die Akte nebst Gutachten zurück mit dem Befund, dass keine Versorgungsleistungen mehr zustehen. Was bleibt dem Sachbearbeiter im VA nun übrig? Nichts anderes, als die Leistung einzustellen. Man muss sich dabei vor Augen halten, dass neben der geringen Anzahl von "Fehlgutachten" eine enorm hohe Anzahl Gutachten abgegeben werden, bei denen der Befund "Leidensverbesserung" tatsächlich zutrifft. Der Mitarbeiter kann also garnicht davon ausgehen, dass es sich um ein Fehlgutachten handeln könnte. Neben der Tatsache, dass er selbst psychologisch nur grundgeschult ist, kommen- wie erwähnt- die Fehlgutachten garnicht sooft vor als dass ein Grundmisstrauen in sämtliche Gutachten geweckt werden könnte. Nun ist es natürlich so, dass der Betroffene jederzeit die Chance hat, binnen vier Wochen nach Bekanntgabe gegen den Bescheid vorzugehen. Dies sollte natürlich hinreichend begründet werden. Es besteht dann die Möglichkeit, einen anderen Gutachter mit der Erstellung eines Befundes zu beauftragen. Natürlich besteht dabei die Möglichkeit, dass das Gutachten des Vorgängers außer Kraft gesetzt werden muss und der Versorgungsberechtigte seine Bezüge wieder erhält. Allerdings besteht ebenfalls die Möglichkeit, dass der zweite Gutachter ebenfalls zu den Schluss kommt, dass das Leiden sich verbessert hat. In diesem Falle steht natürlich auch der Klageweg offen. Man muss sich aber dann fragen, ob, nach einem gewissen Zeitraum nach der Gewalttat und zwei unabhängigen psychologischen Gutachten nicht theoretisch doch die Möglichkeit besteht, dass ein bestehendes Leiden sich verbessert hat. Traumatisierte Menschen befinden sich in aller Regel in einer Therapie. Ziel dieser ist es natürlich, das Leiden zu verbessern. Wieso muss also immer zwingend davon ausgegangen werden, dass ein psychisches Leiden sich niemals verbessern kann? Ich denke, von dieser Meinung sollte man abweichen können. Natürlich kommt es jemanden zuerst "unfair" vor, dass auf einmal seine Versorgungsbezüge eingestellt werden. Aber pragmatisch gesehen sind diese dazu da, den Berechtigten über die Zeit seines Leidens finanziell abzusichern und nicht dazu, diese bis ans Lebensende zu zahlen. Diesen Gedanken sollte man nie außer Acht lassen. Allerdings ist der Frust über den Verlust der finanziellen Mittel und die kanalysation der Wut auf das Versorgungsamt natürlich eine rein menschliche Reaktion, die absolut nachvollziehbar ist.

Eines kann ich Ihnen dennoch versichern: die Versorgungsämter sind NICHT angehalten, an Geldern zu sparen. Im Gegenteil. Es ist so, dass immer mehr zur Großzügigkeit angehalten wird. Die Leistungsablehnung oder Versagung darf nur auf rein objektiven Tatsachen beruhen, zu welchen ein qualifiziertes tiefenpsychologisches Gutachten nunmal (leider) gehört.

P.S. Ein Überprüfungsantrag nach § 44 SGBX kann natürlich jederzeit auch außerhalb der Widerspruchsfrist gestellt werden. Das macht allerdings nur bei vorliegen neuer Erkenntnisse wirklich Sinn.

Alles Gute für Sie!
 
Die Situationen wie Sie sie hier beschreiben sind wünschenswert,
entsprechen nur häufig nicht der Realität.
 

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