Hallo unwichtig82!
Es war gut, dass Deine Therapeutin beim Glaubwürdigkeitsgutachten begleitet hat und dass sie das beim nächsten Gutachten auch machen würde bzw, dass auf jeden Fall Deine Frau dabei sein wird. Es freut mich, dass Du viel Hilfe bekommst.
Meine Akte liegt noch beim LWL, die Verfahren habe ich bisher selbst durchgeführt, habe aber nun eine Rechtsanwältin für Opferrecht eingeschaltet. Ich bin nämlich im Widerspruchsverfahren, auch wenn die Akte an den medizinischen Dienst zurückging. Die Anwältin habe ich hinzugezogen, da meine damalige Freundin mittlerweile einen ablehnenden Widerspruchsbescheid bekam und ich damit rechnen muss, dass dies bei mir aufgrund des Gutachtens auch der Fall sein wird. Daher habe ich diese Rechtsanwältin für uns beide organisiert, denn meine damalige Freundin hat nun diese Rechtsanwältin beauftragt, Klage beim Sozialgericht einzureichen.
Ich hoffe, dass Gutachten wird bei Dir so ausfallen, dass es Dir im Verfahren hilft. Ich hoffe ebenso, dass Dir Dein Aufenthalt in der Klinik Ruhe und nneue kraft gibt
Lieben Gruß, KBS
P.S. Es macht nichts, wenn Du eine Frage stellst, die ich schon beantwortet habe. In diesem Fall beantworte ich sie einfach nochmal. Das ist nicht wesentlich, wesentlich ist, dass es für Dich wieder bergauf geht.
Es war gut, dass Deine Therapeutin beim Glaubwürdigkeitsgutachten begleitet hat und dass sie das beim nächsten Gutachten auch machen würde bzw, dass auf jeden Fall Deine Frau dabei sein wird. Es freut mich, dass Du viel Hilfe bekommst.
Meine Akte liegt noch beim LWL, die Verfahren habe ich bisher selbst durchgeführt, habe aber nun eine Rechtsanwältin für Opferrecht eingeschaltet. Ich bin nämlich im Widerspruchsverfahren, auch wenn die Akte an den medizinischen Dienst zurückging. Die Anwältin habe ich hinzugezogen, da meine damalige Freundin mittlerweile einen ablehnenden Widerspruchsbescheid bekam und ich damit rechnen muss, dass dies bei mir aufgrund des Gutachtens auch der Fall sein wird. Daher habe ich diese Rechtsanwältin für uns beide organisiert, denn meine damalige Freundin hat nun diese Rechtsanwältin beauftragt, Klage beim Sozialgericht einzureichen.
Ich hoffe, dass Gutachten wird bei Dir so ausfallen, dass es Dir im Verfahren hilft. Ich hoffe ebenso, dass Dir Dein Aufenthalt in der Klinik Ruhe und nneue kraft gibt
Lieben Gruß, KBS
P.S. Es macht nichts, wenn Du eine Frage stellst, die ich schon beantwortet habe. In diesem Fall beantworte ich sie einfach nochmal. Das ist nicht wesentlich, wesentlich ist, dass es für Dich wieder bergauf geht.