@unwichtig82
Es ist unglaublich, dass das Verfahren solange bei Dir läuft. Daher drücke ich Dir die Daumen, dass Du die weitere Wartezeit gut überstehst. Welches Versorungsamt ist eigentlich für Dich zuständig?
Ich stellte meinen Antrag am 01.03.2016 und mein Verfahren läuft auch noch. Meinen Gutachtertermin hatte ich am 31.05.2017. Bei mir liegt dies daran, dass ich das Gutachten nicht akzeptierte, auch wenn die Behörde danach den ersten Bescheid abänderte, und mir für eine gewisse Zeit einen GdS von 30 zubilligte. Bisher habe ich die Verfahren selbst betrieben, habe sie aber im August an eine Rechtsanwältin für Opferrecht im abgegeben.
Ich bin selbst ziemlich blauäugig in die Begutachtung gegangen, was in meinen Fall ein Fehler war. Ich ging davon aus, dass mein Gutachter die Akte kennt. Er unterbreitete mir aber im Termin, dass er meine Akte vorab nicht gelesen habe, was seine Arbeitsweise wäre. Dies machte mich ziemlich sprachlos, da ich vom umgekehrten Fall ausgeging. So wurden wesentliche Dinge meiner psychischen Probleme im Termin nicht angesprochen. Als ich sein Gutachten las, fiel ich aus allen Wolken. Er hatte nicht nur meine Persönlichkeit in meinen Augen haarsträubend dargestellt, sondern es befanden sich auch Fehler im Gutachten. Ich schrieb also eine lange Stellungsnahme zu seinem Gutachten. Darauf folgte eine Stellungsnahme des Gutachters, die ich erstrecht nicht so stehen lassen konnte. Durch diese Stellungsnahme von ihm war ich nun sogar in der Lage einen Fehler von ihm ( er zitierte eine EMail von mir absolut verdreht) sogar zu beweisen.
Warum erzähle ich Dir das? Ich hoffe, dass Du nicht ähnlich blauäugig in den Termin gehst. Ich hoffe, Du bereitest Dich auf den Termin auch vor. Ich hatte z.B. auch die Schwierigkeit die einzelnen mich belasteten Situationen detailiert zu beschreiben, obwohl dies alles aus meinen Schriftsätzen hervorging. Ich musste im Termin von meiner Jugend, zu meinen Beziehungen bis hin zu der Gewaltat springen. Das schaffte ich nicht innerhalb der ca 90 min, ich war damit unvorbereitet wie ich war als Opfer einer schweren Gewalttat einfach überfordert.
Dies sollte Dich aber nun nicht entmutigen. Es gibt auch gute Gutachter und ich hoffe, Du triffst auf einen. Aber wenn Du auf einen triffst wie ich, dann heißt auch dies noch nicht, dass Du dann aufgeben musst, wie mein Beispiel zeigt. Meine Akte liegt nun wieder beim medizinschen Dienst...sie wollten es nicht anders, sie werden mich nicht einfach los.😀 Wir haben als Opfer Rechte und die gilt es durchzusetzen!