Hallo, ihr Lieben…ich brauche euren Rat. Zur Vorgeschichte: Ich habe am 01.01.2024 einen Antrag auf Opferentschädigung gestellt. Ich hatte im September 2024 eine Begutachtung, die nicht in meinem Sinne war und lediglich nur 15 Min gedauert hat, mein Antrag wurde dann von dem Landratsamt im Oktober 2024 abgelehnt daraufhin habe ich nun mit einem Anwalt Widerspruch im Februar 2025 eingelegt, in seiner Begründung schreibt er, dass ich unter einer mittelgradige depressive Episode F 32.1G sowie einer PBS leide aufgrund eines gewaltsamen Modes meines Vaters im Jahr 2008. Diese Diagnose wurde von meinem Psychologen festgestellt.
Nun hatte am 29.07 eine weitere Begutachtung, die vom Gericht beauftragt wurde, die 5 Stunden gedauert hat. Jedoch ist das Gutachten für mich sehr negativ aufgefallen der Gutachter schlägt einen GdS von 0 vor. Ich bin nun am überlegen ich in die Klage vor dem Sozialgericht verwerfe wegen mangelnder Erfolgsaussicht. Ich bin sehr traurig darüber.
Nun hatte am 29.07 eine weitere Begutachtung, die vom Gericht beauftragt wurde, die 5 Stunden gedauert hat. Jedoch ist das Gutachten für mich sehr negativ aufgefallen der Gutachter schlägt einen GdS von 0 vor. Ich bin nun am überlegen ich in die Klage vor dem Sozialgericht verwerfe wegen mangelnder Erfolgsaussicht. Ich bin sehr traurig darüber.