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OEG Gutachten war Negativ, was kann nun getan werden?

Bernd90

Mitglied
Hallo, ihr Lieben…ich brauche euren Rat. Zur Vorgeschichte: Ich habe am 01.01.2024 einen Antrag auf Opferentschädigung gestellt. Ich hatte im September 2024 eine Begutachtung, die nicht in meinem Sinne war und lediglich nur 15 Min gedauert hat, mein Antrag wurde dann von dem Landratsamt im Oktober 2024 abgelehnt daraufhin habe ich nun mit einem Anwalt Widerspruch im Februar 2025 eingelegt, in seiner Begründung schreibt er, dass ich unter einer mittelgradige depressive Episode F 32.1G sowie einer PBS leide aufgrund eines gewaltsamen Modes meines Vaters im Jahr 2008. Diese Diagnose wurde von meinem Psychologen festgestellt.

Nun hatte am 29.07 eine weitere Begutachtung, die vom Gericht beauftragt wurde, die 5 Stunden gedauert hat. Jedoch ist das Gutachten für mich sehr negativ aufgefallen der Gutachter schlägt einen GdS von 0 vor. Ich bin nun am überlegen ich in die Klage vor dem Sozialgericht verwerfe wegen mangelnder Erfolgsaussicht. Ich bin sehr traurig darüber.
 

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Hallo Bernd, lasse dich hierzu unbedingt mal von einem guten Anwalt beraten, der sich mit solchen OEG Sachen gut auskennt. Erst dann entscheide dich für einen Weg.
Hierzulande muss man leider hart kämpfen, um an sein Recht zu gelangen.
In dem Schreiben hast du einmal vergessen oder übersehen deinen Namen zu schwärzen. Das würde ich unbedingt noch tun.

Alles Gute!
 
Ich denke das große Problem ist, dass du dich von 2008-2009 hast behandeln lassen und danach eben nicht mehr und das du nicht schon 2009 Einspruch erhoben hast.

Und der Abschnitt ...." infolge der Spärlichkeit der vom Kläger zu erhaltenden Informationen.."
und "....trotz intensiver Befragung nicht spontan eingebracht...."

Wirklich weiterhelfen kann dir da nur ein Anwalt oder ein Verein.
 

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