Mit der Jobsicherheit im öffentlichen Dienst muss man halt Glück haben. Viele Behörden haben erst mal nur befristete Angestelltenstellen anzubieten. So wie früher, dass jeder beamtet wurde, das gibt es schon lange nicht mehr. Damit muss man schon rechnen, dass man erst mal eine befristet Stelle für 2 Jahre hat, wenn man anfängt.
Stimmt! Geht ja auch gar nicht.
Für die Verbeamtung muss man beamtenbahnrechtliche Vorraussetzungen erfüllen. Das heißt je nach Laufbahn 2-3 Jahre Ausbildung/Studium sowie persönliche Vorraussetzungen (Alter, Gesundheit, etc.).
Im Falle der TE sprechen wir von einem kleinen befristeten Angestelltenverhältnis. So wie das klingt, ist das ja nicht mal eine tarifliche Ausbildung. Also ohne jeglichen Angestelltenlehrgang und damit mit einer Bezahlung nach Entgeltstufe von vermutlich maximal EG 4. Unwahrscheinlich bis unmöglich darüber hinaus zu kommen, weil EG 5 ja i.d.R. bereits den Angestelltenlehrgang voraussetzt.
In der Reihenfolge der Sicherheit und Bindung an den ÖD:
1. Beamte
2. Ausgebildete Tarifbeschäftigte (meistens nach einer gewissen Zeit auch unkündbar)
3. lange nichts
4. Angestellte mit Zeitverträgen als Sekretärinnen, Hausmeister, Postzusteller und co.
Und es gibt sehr viele befristet Angestellte, die gerne auf Position 2 vorrücken würden. Z.B. die ganzen Unterkunftsbetreuer, die sogar Gehaltskürzungen hinnehmen solange ihr Vertrag nur entfristet wird.
Aber es ist sehr schwer als Quereinsteiger-Sekretärin wie die TE dauerhaft im ÖD Fuss zu fassen oder gar Karrierie zu machen.