S
Stan
Gast
Wollen wir doch mal zusammenfassen:
Die Fragestellerin ist selbstständig.
Kein Auskommen mit dem Einkommen.
Fazit:
Antrag nach Hartz IV. Auch Selbstständige haben einen Anspruch darauf.
Vorher abchecken, wer ist für die Häuser im Grundbuch als Eigentümer eingetragen.
Falls Fragestellerin nicht Eigentümer ist, keine Probleme.
Also hin zur ARGE und Antrag stellen. Mit Bewilligung, auch wenn es nur 1 Cent ist, besteht Krankenversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Um noch bessere Auskünfte geben zu können, erst mal weniger Prosa und mehr Fakten.
Gruß
Die Fragestellerin ist selbstständig.
Kein Auskommen mit dem Einkommen.
Fazit:
Antrag nach Hartz IV. Auch Selbstständige haben einen Anspruch darauf.
Vorher abchecken, wer ist für die Häuser im Grundbuch als Eigentümer eingetragen.
Falls Fragestellerin nicht Eigentümer ist, keine Probleme.
Also hin zur ARGE und Antrag stellen. Mit Bewilligung, auch wenn es nur 1 Cent ist, besteht Krankenversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Um noch bessere Auskünfte geben zu können, erst mal weniger Prosa und mehr Fakten.
Gruß