S
Stan
Gast
Hallo,
habe gerade festgestellt, dass das SG Aurich kürzlich geurteilt hat, dass bei Bezug von ALG II die ortsübliche Vergleichsmiete zu übernehmen ist.
Hier der Link zu dem entsprechenden Urteil.
http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?id=24684
Denke, eine Veröffentlichung ist es auf jeden Fall wert, da ja sicherlich viele davon betroffen sind.
Viele Grüße
Thomas
habe gerade festgestellt, dass das SG Aurich kürzlich geurteilt hat, dass bei Bezug von ALG II die ortsübliche Vergleichsmiete zu übernehmen ist.
Hier der Link zu dem entsprechenden Urteil.
http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?id=24684
Denke, eine Veröffentlichung ist es auf jeden Fall wert, da ja sicherlich viele davon betroffen sind.
Viele Grüße
Thomas