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Neues Urteil: Mietübernahme bei Bezug von ALG II

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S

Stan

Gast
Hallo,

habe gerade festgestellt, dass das SG Aurich kürzlich geurteilt hat, dass bei Bezug von ALG II die ortsübliche Vergleichsmiete zu übernehmen ist.

Hier der Link zu dem entsprechenden Urteil.

http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?id=24684

Denke, eine Veröffentlichung ist es auf jeden Fall wert, da ja sicherlich viele davon betroffen sind.

Viele Grüße

Thomas
 
HAlli hallo........

ich verstehe gar nix mehr! auch ich bekomme zur sicherung .eine lebensbeihilfe...
ich bekomme 642 € arbeitlosen geld, bin alleinerziehend mit 2 kids, (10 und 12) meine miete beträgt 495 € warm bei 62qm ( wohne in einer sozialgeförderten Wohnung in Augsburg, wofür ich sogar einen wohnberechtigungsschein brauchte) so und nun bekomm ich seit sep 2005 nur 144 € von der ARGE dazu........ irgendwas kann doch da nicht stimmen, ich habe nun gesehen was den Mietanteil betrifft , dass bei mir nur insgesamt 363,83 miete mit heizung angerechnet werden und diese auf uns 3 aufgeteilt°!

wie kann das sein wenn ich über all lese dass die miete komplett bezahlt wird?

helft mir ! bitte!!!
lg fee
 
Lege gegen den Bescheid der ARGE Widerspruch ein. Füge einen Ausdruck des Urteils, siehe Link weiter oben, bei.
 
Vielen Dank!!! ich muss nun nur noch den mietspiegel für Augsburg finden
Lg Fee
 
fee1967 meinte:
Vielen Dank!!! ich muss nun nur noch den mietspiegel für Augsburg finden
Lg Fee

Hallo Fee,

Augsburg hat leider keinen Mietspiegel. Mache es so, wie es hier die Stadt Augsburg vorschlägt:

http://www.augsburg.de/Seiten/augsburg_d/rathaus/wegweiser/wohnungswesen/mietberatung.shtml

Eigentlich ist das nicht erforderlich, da öffentlich geförderte Wohnungen durch die Förderung unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Sonst müssten sie ja nicht gefördert werden. Durch die Förderung wird nämlich der Mietpreis subventioniert. Ohne Förderung wäre er wesentlich höher und zwar im Bereich der ortsüblichen Miete. Hier im Rhein-Main-Gebiet werden durch die ARGE die Mieten im Rahmen der ortsüblichen Vergleichsmiete übernommen.

Gruß

Thomas
 
Hallo shalimar, hallo nolava

An Energiekosten werden nur die reinen Heizkosten übernommen. Alle anderen Kosten (kochen, warmes Wasser, ...) muss man von der monatlichen Regelleistung bezahlen.

Hallo fee1967

Ich habe einmal mit Deinen Zahlen herumgerechnet. Werde leider nicht ganz schlau daraus. Dass nicht die volle Miete übernommen wird, kann auch daran liegen, dass verschiedene Nebenkosten herausgerechnet werden könnten: Strom, warmes Wasser, gemeinsame Satellitenanlage, ...

Günter
 
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