Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Neues Leben

L

Lili1984

Gast
Ich schreibe hier weil ich auf dieser Seite bisher die grösste "unterstützung" hatte und auch sehr sinnvolle Tipps bisher bekam.

Ich würde nichts lieber als zu meinem Verlobten zu gehen er lebt im Ausland im Moment und ich würde eigentlich sehr gerne zu ihm gehen um ein Neues Leben zu beginnen. Das Problem dabei ist das ich aus meiner 1. Ehe eine Tochter habe (4 Jahre alt). Mein Ex Mann und ich haben das Gemeisame Sorgerecht!
Meine Tochter hat mir ihrem Erzeuger kein Konakt und wünscht sie auch nicht.

Habe ich Möglichkeiten trotzdem meine neuen Zukunft entgegen zu schauen??
Oder bin ich an eine Stadt gefesselt wegen meinem Ex Mann?
 

Eisherz

Sehr aktives Mitglied
Hallo Lili,

ich würde an Deiner Stelle mich an das Familiengericht wenden und dort nachfragen.

Ansonsten meine ich, dass folgendes gilt: Abweichend vom gemeinsamen Sorgerecht können Elternteile aber auch ein alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht erwirken, dann würde so ein Umzug ggf. auch ohne Zustimmung möglich sein.

Ich betrachte an dieser Stelle natürlich auch den Kindesvater, für den (ich kenne Eure Situation ja nicht) es sicher sehr schwer ist, wenn ihr ins Ausland geht und sein Kind somit für ihn fast unerreichbar wird. Das Kind ist ja noch sehr klein, und ob es da schon selbstbestimmt sagen kann, dass es keinen Kontakt wünscht ...

Lg Eisherz
 
L

Lili1984

Gast
Ja leider ist die Situation zwischen meinem Ex Mann und uns sehr angespannt. Da er sich auchs chon über 1 Jahr nicht mehr mit unserer Tochter abgibt.
Meine Tochter und ich sind beide in Ärztlicher Behandlung durch die Ehe und durch das wir erlebt haben.

Ich habe das Alleinige Sorgerecht inzwischen agestrebt und warte nur noch auf einen Gerichtstermin!
 

Eisherz

Sehr aktives Mitglied
... das meinte ich damit, dass ich Eure Situation ja nicht kenne.

Aber der Weg, den Du jetzt gehst ist ja schon der richtige und er wird Dir dabei helfen, dass Du das alleinige Sorgerecht bekommst und ein neues Leben aufbauen kannst.

Viel Glück und alles Liebe

wünscht Euch Eisherz
 
Q

*quasi*

Gast
Wenn deine Tochter bei dir lebt, hast du ohnehin das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das ist automatisch so, damit die Eltern nicht wegen jeder Kleinigkeit einander kontakten und um Erlaubnis fragen müssen.
Vermutlich ist im Falle eines Umzugs ins Ausland schon eine Absprache über das JA nötig, da dies den Kontakt zusätzlich erschwert, aber ich glaube nicht, dass es ein echter Hinderungsgrund ist.
Was mich eher nachdenklich macht: Du schreibst, deine Tochter wünsche keinen Kontakt mehr zu ihrem Vater.
Ich weiß nicht, was vorgefallen ist, aber außer bei Missbrauch und/oder Misshandlung ist es eigentlich unmöglich, dass ein Kind in dem Alter dies schon so grundsätzlich beurteilen und festlegen kann - meist sind Kinder dann eher "Sprachrohr" ihrer (zornigen) Eltern (ich spreche da aus leider bitterer Erfahrung und eigenem Versagen, das ich sehr bereue).
Sollten die genannten Dinge, die natürlich einen Vater-Kind-Kontakt verhindern würden, nicht vorliegen, solltest du um des Kindes willen, das eines Tages sonst massive und heute noch nicht abzuschätzende Probleme mit der Situation bekommen würde, versuchen, den Kontakt zwischen den Beiden in Gang zu bekommen, ggf. unter Mithilfe des Jugendamtes.
Meine Kiddies sind heut erwachsen und die Beziehung zu ihrem Daddy ist trotz hin und wieder bestehender Treffs nachhaltig gestört. Und EIN Teil davon geht leider auf mein Konto, weil ich auch annahm, sie bräuchten ihren Papa nicht, weil ICH ihn nicht mehr wollte......
Wie gesagt: Ich kenne deine persönliche Situation nicht und möchte dir nicht zu nahe treten. Sondern hier nur meine Erfahrung damit benennen als Rat zur Überprüfung.
Liebe Grüße und alles Gute! quasimodo
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Thema gelesen (Total: 0) Details

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben