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Neues Erbrecht

A

Alice

Gast
Es geistert so viel in Medien über die Veränderung der Immobilienbewertung bei Erbschaft rum. Ich habe nur leider nicht rausfiltern können, auch auf keiner Seite im Netz, wie eine Immobilie jetzt tatsächlich bewertet wird. Meine Eltern haben zwei Häuser im Wert von ca. 250.000 Verkaufswert und das andere ca. 300 000 Verkaufswert. Circa , wohlgemerkt. Was kommt da auf uns zu?.Bargeld gibt es so gut wie keins, dass steckt alles in den Häusern, weil sie älter sind und immer was kaputtgeht.
 
Hallo,

also zuerst ist es mal so , dass die Häuser bis Ende dieses Jahres auf jeden Fall noch mit dem günstigeren Einheitswert (das ist der bisherige niedrigere Wert) und nicht mit dem tatsächlichen Verkehrswert bewertet wird.

Da die Regierung noch bis Ende des Jahres Zeit für ein neues Steuergesetz bezüglich der Haus- und Grundstücksbewertungen hat gibt es bisher noch keine Regelungen für die Zeit danach.

Allerdings ist , dem vernehmen nach , angedacht die Häuser und Grundstücke sowie Firmenbesitze höher zu bewerten, wie vom Verfassungsgericht gefordert, im Gegenzug jedoch auch die Freibeträge für diesbezügliche Erbschaften entsprechend anzuheben, so dass sich das dann letztendlich wieder ausgleichen soll.

Gruß. kasiopaja
 
Vielen Dank. Das heißt, das Gesetz steht noch nicht auf festen Füßen. Ich konnte also gar nix konkretes finden. Hab nur Angst gekriegt wegen der Panik in den Medien.
 
Es ist so, dass bisher das Haus beim Erben etwa mit dem Wert angerechnet wird , wie ca. 1960 Wert hatte.

Nun muss lt. dem Bundesverfassungsgericht der richtige als der heutige Wert angerechnet werden.

Geplant ist, dies auch zu tun aber dafür auch die bisherigen , niedrigeren Freibeträge für den Erben , d. h. den Betrag bis zu dessen Höhe das erbe steuerfrei ist, entsprechend nach oben anzuheben.

Die Folge ist dann, dass zwar das Haus höher bewertet wird, dafür aber auch mehr geerbt werden darf bevor es versteuert werden muss und so soll sich die Sache wieder ausgleichen.

Das ist das was im Moment mal angedacht ist , aber entschieden oder gar gesetzlich geregelt ist noch gar nichts.

Bis zum 31.12.07 bleibt erst mal alles beim alten.

Interessant wird sein , ob sich der erhöhte Einheitswert auch auf die Grundsteuer auswirkt oder nur auf die Erbschaftssteuer.

Für beide ist bisher derselbe Wert die Bemessungsgrundlage.
 

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