Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Neuer Mietvertrag - Alle Wohnräume mit Latexfarbe gestrichen

Vienne

Aktives Mitglied
Hallo Ihrs,

Ihr habt doch immer so gute Tipps auf Lager, ich bräuchte bitte auch mal einen Rat.

Mein Partner und ich, wir haben vor kurzem einen Mietvertrag unterschrieben (Mietbeginn ab 01.08.09). Jetzt hat sich letzte Woche herausgestellt, dass ALLE Wohnräume samt Decken mit Latexfarbe gestrichen sind.

Die 1. Besichtigung vor Unterzeichnen des Vertrages hat knapp 10 Minuten gedauert (die Wohnung war da auch noch nicht leer), wir sind auch nicht Fachmann genug, um sowas auf den 1. Blick zu sehen. Eine Wohnungsübergabe hat noch nicht stattgefunden.

Abgesehen davon, dass man Latex ja nicht einfach überstreichen kann, hat diese Farbe ja einen sehr negativen Einfluss auf das Raumklima, weil die Räume nicht atmen können. Wenn man es richtig machen wollte, müsste man also alle Tapeten runterreißen (was auch nicht alles ist, da im Schlafzimmer sogar direkt auf die Decke - also ohne Tapete - gestrichen wurde).

Wir sind inzwischen mehr als unglücklich mit der Wohnung, weil sich so viele Kleinigkeiten häufen und sind bereits auf der Suche nach Ersatz - auch wenn wir in den sauren Apfel beißen und doppelte Miete zahlen müssen.

Mit dem Vermieter haben wir noch nicht gesprochen. Das ist ein 86jähriger Herr, der nicht mehr ganz so auffassungsfähig ist. Die Vermieter selbst kümmern sich übrigens seit Jahren nicht selbst um die Wohnung, das macht die zweite Mieterin für sie mit (aber soweit ich weiß, ohne schriftliche Fixierung).

Jetzt die Frage: Gibt es irgendwelche Regelungen, die spezielle Wandanstriche als unzumutbar bewerten? Der Aufwand steht hier ja in keiner Weise zum Verhältnis (sind gute 70 qm, die neu zu machen wären, was zu zeit- und kostenintensiv für uns ist).

Und gibt es eine Möglichkeit, einigermaßen glimpflich aus dem Mietvertrag zu kommen?

Ich hoffe, ich hab das verständlich erklärt. Wir wären wirklich für jeden Tipp dankbar.

Es dankt & grüßt
Vienne
 
Danke Deichgräfin,

denk Link kannte ich schon und genau das ist mein Problem:
Käme es zum Rechtsstreit, so bestünde ein nicht zu unterschätzendes Prozess - und Kostenrisiko, wenn Sie nämlich darlegen und beweisen müssten, dass der Anstrich eine nachhaltige Gesundheitsgefährdung auslöst.

Du hast mir aber dennoch weitergeholfen, manchmal sieht man ja das Naheliegendste nicht: Mein Freund ist nämlich Asthmatiker und vielleicht kann man daran irgendwie anknüpfen.

@brandonf.: Auch Dir danke. Aber wir wohnen noch nicht in der besagten Wohnung, und aufgrund dieser und div. anderer Kleinigkeiten ist uns die Lust gänzlich vergangen, dort einzuziehen. Unsere Kündigungsfrist ist ganz normal 3 Monate...

Und: Die von mir genannten 70 qm sind nur die geschätzte Wohnfläche (besagte Farbe ist nicht in Bad + Küche - total logisch) ... inkl. aller Wände und Decken sollten wir mind. bei 200 qm sein.

... weiter überleg und forsch...

Liebe Grüße
Vienne
 
...forsch mit..😀

Da echte Latexfarben,mit Kautschukanteil,aus Kostengründen schon lange nicht mehr verarbeitet werden,wird es sich bei dem Wandanstrich in dieser Wohnung wahrscheinlich um Pseudo Latexfarbe handeln.
Ich kann mir nicht vorstellen,dass ein Wandanstrich mit dieser Farbe zum Zurücktreten vom Mietvertrag berechtigt.
Einem sturen Vermieter wird es egal sein,ob ihr mit dem Raumklima zurecht kommt.
Vielleicht solltest du mit dem alten Herrn mal in Kontakt treten.Gerade alte Menschen haben oftmals Verständnis für die Gesundheitsprobleme anderer Menschen.😉🙂


L.G.Karin

Kunstharzdispersionswandfarben mit besonders hoher Wasserfestigkeit, für den Außen- und Fassadenbereich sowie für Feuchtbereiche im Hausinneren, werden häufig auch als Latexfarben bezeichnet, was nicht korrekt ist, da sie kein Latex enthalten, sondern lediglich einen erhöhten Anteil an Kunstharz. Auch Kunstharzdispersionsfarben mit dekorativen Zusätzen (wie Glitter) werden oft so bezeichnet......

Das Umweltbundesamt bescheinigt Kunstharzdispersionsfarben im Allgemeinen eine hohe Umweltverträglichkeit. Für die Kennzeichnung mit dem Blauen Engel gilt für Innenprodukte neben anderen Grenzen ein Grenzwert von max. 700 ppm VOC (Volatile Organic Compounds)[5]. Diese Begrenzung ist weitaus niedriger als die von der EU in der sogenannten Decopaint-Richtlinie vorgegebene Grenze von 100g/l (ab 2007) bzw. 30 g/l (ab 2010)[6][7]. Bei Systemen, die mit dem Blauen Engel gekennzeichnet werden, kann davon ausgegangen werden, dass nahezu keine flüchtigen Stoffe abgegeben werden.

Dispersionsfarbe ? Wikipedia
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

auch hier würde ich mich gern "einmischen", denn ich arbeite in dieser Branche.

in solch einem Fall würde ich versuchen mit dem Eigentümer zu reden und 2 Monate "mietfrei" herauszuhandeln.

Ansonsten habt ihr immer noch das recht vom Mietvertrag wegen versteckter Mängel zurück zu treten. Allerdings müsst ihr dem Vermieter (oder Eigentümer) eine angemessene Frist zur Nachbesserung setzen.

Ich denke mal, dass mit den 2 Monaten sollte klappen (runter handeln lassen auf 1 oder 1,5 Monate kann man sich immer noch) wenn man vernünftig mit ihm redet. Es ist für einen Eigentümer nichts schlimmer als Leerstand.

Ein Versuch wäre es wert. Ich drücke euch die Daumen
 
Danke Deichgräfin 🙂

Kunstharzdispersionswandfarben mit besonders hoher Wasserfestigkeit, für den Außen- und Fassadenbereich sowie für Feuchtbereiche im Hausinneren,

Ja eben - Außenbereich oder Feuchtbereich im Innenraum. Und nicht alle Wände samt Decken im WOHNBEREICH.

Ja, ich weiß, dass es die ursprünglichen Latexfarben so gar nicht mehr gibt. Was jetzt allerdings die Güte der hier verwendeten Farben betrifft, so wird kein Urteil möglich sein, weil das sicher nicht mehr nachvollziehbar ist.

Und selbst wenn man das Raumklima mal außen vorlassen würde, so kommen die erhöhten Kosten hinzu, weil wir teure spezielle Farbe aus dem Fachhandel nehmen und damit alles mind. 2 x streichen müssten.

Und hier kommt Hela's Antwort zu tragen (danke Dir dafür!).

Die versteckten Mängel sind ein sehr gutes Stichwort.

Und auch das mit der Nachbesserung ist mir bewusst, also dass man dem Vermieter Gelegenheit dazu geben muss.

... nur wollen wir ja möglichst erst gar nicht in diese Wohnung. Nur, bevor wir eine Alternative haben, wissen wir nicht, wie wir mit dem Vermieter argumentieren sollen - und währendessen vergehen wertvolle Tage, wo man evtl. noch einen der anderen Wohnungsbewerber "greifen" könnte.

Ich überlege, ob ich mal auf frag-einen-anwalt (oder wie das heißt) nachfrage. Die dortige Fragestellung war ja schon sehr gut, nur wollte diese Dame dort wohnen bleiben und bei uns sind es ja ganz andere Voraussetzungen.

Ich werde Euch auf dem Laufenden halten.

@hela: Darf ich Dich fragen, in welcher Branche genau Du tätig bist? Ist Dein Nickname vielleicht vielsagend? 😉
 
Hallo Vienne,

klar darfst du fragen. Ich bin in der immobilienbranche tätig. Als Vermieter und Verwalter ;-).

Wenn ihr die Wohnung garnicht haben wollt, macht doch einfach von eurem Widerrufsrecht Gebrauch und tretet vom Vertrag zurück. Ihr habt doch die Schlüssel noch garnicht oder ?

Versucht Euch dabei auf § 323 BGB zu beziehen. Wichtig ist, dass ihr es schnellstens SCHRIFTLICH Eurem Vermieter anzeigt, damit er noch eine angemessene Frist hat ggf Nachmieter zu bestimmen. Schriftlich heißt auch, dass ihr einen Nachweis habt, dass er es bekommen hat. Also entweder persönlich hingehen und quittieren lassen oder per Einschreiben mit Rückschein

Allerdings kann es auch sein, dass er von seinem Recht der Nachbesserung Gebrauch macht und ihr in dem Vertrag drin seid. Dh, ihr hättet eine 3- monatige Kündigungsfrist.

Versucht erstmal mit ihm zu reden. Wenn es da noch andere Bewerber gab, sollte es doch nicht das Problem sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo,

also in unserem haus war auch die gästetoilette mit latexfarbe gestrichen (weiss der teufel warum :mad:😀) fakt ist, dass man diese farbe aber nicht überstreichen kann bzw. erst nach aufbringen von tiefengrund und einer erneuten latexfarbe, wir haben uns dann dafür entschieden die gästetoilette in hellgelb zu lassen 😀🙂

lg

kitty
 
Es müsste,nach meiner Meinung, erstmal geklärt werden,was sich "tatsächlich" auf den Wänden befindet.
Ist es tatsächlich eine Farbe,welche für Wohnräume nicht geeignet ist ?

Handelsübliche Dispersionsfarbe für Wohnräume gibt es auch in wasser,- wisch.- und scheuerfester Qualität.
Matt,seidenmatt oder auch glänzend.
Das kann bei einem Laien leicht den Eindruck erwecken,dass mit "Latex" für Feuchträume gestrichen wurde.


L.G.Karin
 
Zuletzt bearbeitet:

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
S Neuer Bescheid vom Jobcenter Finanzen 32
F Wahrnehmung des Wertes von Geld - Thema für Alle, TE raus Finanzen 69

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben