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Neue Stelle, Chef stimmt Aufhebungsvertrag nicht zu

  • Starter*in Starter*in Katja27
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K

Katja27

Gast
Hallo zusammen,

Ich habe folgendes Problem. Auf meiner verhassten Arbeitsstelle wurde und werde ich nur ausgenutzt und extrem schlecht bezahlt, beispielsweise wird Akkordarbeit verlangt, es wird aber kein Akkordzuschlag gezahlt.

Lange Rede, kurzer Sinn, ich habe mich anderweitig beworben und habe nun nach Monaten endlich eine Zusage für einen wirklich tollen Job in einem komplett andren Berufsfeld. Das Problem ist, dass der Personaler mich am liebsten sofort einstellen würde, da die Stelle so schnell wie möglich besetzt werden soll.

Ich habe allerdings eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende, was bedeuten würde, ich kann erst zum 1.9. Die neue Stelle antreten.

Meinen Chef habe ich bereits informiert und um einen Aufhebungsvertrag gebeten, er stimmt diesem aber aufgrund von Personalmanel nicht zu.
Die Frage ist, was mache ich nun? Einfach nicht mehr auf der Arbeit auftauchen? Eine Krankmeldung holen? Alles keine besonders guten Ideen.

Der neue Arbeitsvertrag bei dem anderen Unternehmen ist noch nicht unterschrieben. Ich habe Angst dass die Stelle anderweitig vergeben wird, wenn ich erst im September zur Verfügung stehe. Bitte gebt mir einen Rat!
 
Also ich würde folgendes machen:
1. Den neuen Arbeitsvertrag sofort unterschreiben.
2. Schriftlich kündigen zum 31.8.2016. Am besten per Einschreiben mit Rückschein.
3. Hast Du noch einen Urlaubsanspruch? Darauf bestehen, und diesen dann auch nehmen.

Bis zum 1.9. sind es noch maximal 4 Wochen. Krankschreiben finde ich auch nicht so toll. Aber wenn es nicht anders geht mach das. Nur bei deinem neuen Arbeitgeber darfst du dann nicht arbeiten. Wenn das bekannt wird, kannst Du erhebliche Schwierigkeiten bekommen.

Viel Glück!!!
 
Auf jeden Fall erstmal wie von Anuga schon geschrieben fristgerecht zum 31.08.2016 schriftlich per Einschreiben mit Rückschein kündigen.

Wenn du Deinem aktuellen Arbeitgeber Gesetzesverstöße nachweisen kannst, macht es vielleicht Sinn, ihn darauf hinzuweisen, daß Du Dich gezwungen siehst, ihm Steine in den Weg zu legen, wenn er Dir Steine in den Weg legt. Sprich ausstehende Ansprüche einklagen, Gewerkschaft, Aufsichtsbehörden, Finanzamt, Presse informieren, wer auch immer sich womöglich dafür interessieren könnte. Wenn Dein Arbeitgeber also nicht ein absolut reines Gewissen hat, dann könnte ich mir vorstellen, daß er plötzlich daran interessiert wäre, daß Du trotz Personalmangels so schnell wie möglich seinen Betrieb verläßt.

Wenn bei Deinem Arbeitgeber dagegen alles ok ist und er sich nichts hat zuschulden kommen lassen, Du also kein Druckmittel hast, er aber weiterhin nicht einer vorzeitigen Beendigung zustimmt, dann würde ich die restlichen 4 Wochen noch in Ruhe dort arbeiten und ggf. Überstunden abbauen und Resturlaub nehmen.

Dem neuen Arbeitgeber würde ich das so verkaufen, daß der alte Arbeitgeber Deinen Weggang sehr bedauert und Dich nicht vorzeitig gehen lassen will. Und es auch zu Deiner Arbeitsauffassung gehört, "klar Schiff" zu machen und laufende Arbeiten abzuschließen und Deinen Arbeitsplatz "sauber", geordnet und strukturiert zu übergeben.

4 Wochen kann die neue Firma sicher überbrücken. Das ist ja keine ungewöhnlich lange Kündigungsfrist. Das hat der Personaler bei seiner Entscheidung für Dich bestimmt schon einkalkuliert.

Denk auch daran, die verbleibende Zeit in der alten Firma zu nutzen für ein gutes Arbeitszeugnis. Wenn man erst einmal weg ist, kann man dem ewig hinterherrennen. Und ist auch nicht mehr vor Ort, um den Druck für etwaige Nachbesserung der Zeugnisformulierungen aufrechtzuerhalten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo zusammen,

Ich habe folgendes Problem. Auf meiner verhassten Arbeitsstelle wurde und werde ich nur ausgenutzt und extrem schlecht bezahlt, beispielsweise wird Akkordarbeit verlangt, es wird aber kein Akkordzuschlag gezahlt.

Lange Rede, kurzer Sinn, ich habe mich anderweitig beworben und habe nun nach Monaten endlich eine Zusage für einen wirklich tollen Job in einem komplett andren Berufsfeld. Das Problem ist, dass der Personaler mich am liebsten sofort einstellen würde, da die Stelle so schnell wie möglich besetzt werden soll.

Ich habe allerdings eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende, was bedeuten würde, ich kann erst zum 1.9. Die neue Stelle antreten.

Meinen Chef habe ich bereits informiert und um einen Aufhebungsvertrag gebeten, er stimmt diesem aber aufgrund von Personalmanel nicht zu.
Die Frage ist, was mache ich nun? Einfach nicht mehr auf der Arbeit auftauchen? Eine Krankmeldung holen? Alles keine besonders guten Ideen.

Der neue Arbeitsvertrag bei dem anderen Unternehmen ist noch nicht unterschrieben. Ich habe Angst dass die Stelle anderweitig vergeben wird, wenn ich erst im September zur Verfügung stehe. Bitte gebt mir einen Rat!

Die Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag ist bindend. Auch wenn es die von Dir benannten Widrigkeiten auf der Arbeit gibt, auf keinen Fall nicht der Arbeit fernbleiben, dann hättest Du F-Schichten, das bringt Dir gar nix, höchstens Schwierigkeiten.

Und eine Krankschreibung bringt Dir nicht viel, höchstens, dass Du nicht mehr zur alten Arbeit musst. Eine neue Arbeit aufnehmen während der Krankschreibung geht auch nicht.

Rede mit dem neuen Chef und erkläre Deine Situation. Alles Gute dafür.
 
Hallo,

rede nochmal mit deinem alten Chef. Sag ihm, dass du so oder so nicht mehr zur Verfügung stehen kannst, denn auch wenn du fristgerecht kündigst, wirst du deinen Resturlaub nehmen müssen. Und da wir in der zweiten Jahreshälfte sind, steht dir dein kompletter Urlaub zu, also nicht nur anteilig. Den müsste er sonst auszahlen.
Ansonsten könntest du noch um eine unbezahlte Freistellung bitten.

Aber ich würde auch mit dem neuen Arbeitgeber reden. Wenn man unbedingt dich haben möchte, wird man auch auf dich warten.

Alles Gute für den neuen Job.
 
Das ist sicherlich so, hilft aber leider in diesem Falle nicht weiter ... 😕

Nun ja, bringt dem Arbeitgeber auch nichts, sich querzustellen und sich dem Auflösungsvertarg zu verweigern. Glaubt er wirklich, dass der TO jetzt noch wirklich gut arbeitet ??? Ich würde mich in diesem Fall sofort krankschreiben lassen, damit ist dem AG geschadet, da er gerade einen Personalmangel hat....selbst Schuld.

Ich habe das auch schon durch und habe mir nie Vorwürfe gemacht, was den AG betrifft. Da wird auch meistens keine Rücksicht auf die Belange des AN genommen.

Aber natürlich erst beim neuen AG unterschreiben und dann....

Hat das denn alles so geklappt wie geplant ?

ZUZA
 
Nun ja, bringt dem Arbeitgeber auch nichts, sich querzustellen und sich dem Auflösungsvertarg zu verweigern. Glaubt er wirklich, dass der TO jetzt noch wirklich gut arbeitet ??? Ich würde mich in diesem Fall sofort krankschreiben lassen, damit ist dem AG geschadet, da er gerade einen Personalmangel hat....selbst Schuld.

Genau so, der Arbeitgeber muss sich ja auch um neues Personal kümmern. Was der Arbeitgeber glaubt, ist doch zweitrangig.
Es gibt nun einmal gesetzliche Bestimmungen. Wäre es umgekehrt und der Arbeitgeber hätte den Arbeitnehmer von gleich auf sofort entlassen, dann wäre das doch auch nicht in Ordnung. Und umgekehrt sollte es auch auf ordentlichem Wege gehen.


Ich habe das auch schon durch und habe mir nie Vorwürfe gemacht, was den AG betrifft. Da wird auch meistens keine Rücksicht auf die Belange des AN genommen.

Aber natürlich erst beim neuen AG unterschreiben und dann....

Hat das denn alles so geklappt wie geplant ?

ZUZA

Eine ordentliche Trennung von einem Arbeitgeber ist immer eine sauberere Lösung. Am besten ist die Klärung miteinander, schon wegen des Urlaubsanspruchs.
 
Wenn du nachweislich Akkordarbeit leistest und dafür keinen Akkordlohn bekommst, wäre eine Abmahnung das sinnigste und aufgrund des Umstandes, dass dein derzeitiger Arbeitgeber wohl eher dann dicht machen wird, wird die angemahnte Frist fruchtlos verstreiche und damit eine fristlose Kündigung möglich.

Allerdings würde ich dir empfehlen, weil man bei Abmahnungen vieles falsch machen kann als Laie, wende dich an eine entsprechende Beratungsstelle/an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
 

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