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Neuantrag ALG II

Susi1980

Aktives Mitglied
Hallo,

ich hab da eine Frage... ich hatte letztes Jahr ein paar Monate von Hartz IV gelebt und am 19.08. eine Arbeit angefangen bis zum 31.12.05.

Habe jetzt am 14.02.06 Antrag auf ALG II abgeben. Jetzt kam vorige Tage ein Brief das sie lückenlos der letzten 3 Monate meine Kontoauszüge haben wollen und all meine Gehaltsabrechnungen... meine Frage ist.. können die jetzt behaupten das ich von dem Geld hätte was sparen sollen??

Ich hab nicht die Welt verdient (9,43 € brutto/std)... und am 09.02.06 ist meine Steuererklärung aufs Konto überwiesen worden... da das aber alles noch vor der Antragsstellung war können die mir doch nix oder? Soweit ich weiß darf man bevor man Hartz IV-Empfänger wird Vermögen pro Lebensjahr haben (200 € pro Jahr). Die können mir doch also kein Geld verwehren oder? Ich würd eh nur 177,13 € vom Job Center bekommen. Oder können die sagen das ich vom Lohn hätte was zurücklegen müssen? Ich mein, ich will Deutschland was gutes tun und hab alles ausgegeben 🙂 Außerdem war ich im Dezember im KH und musste das zahlen und hab auf grund meiner Neurodermitis 30 % Behinderung und muss allerlei Pflegeprodukte kaufen die ja auch nicht billig sind.

Ich hab echt Angst das ich jetzt kein Geld von denen bekomme... denn ich hab nix zurücklegen können. Und wenn die mein Kontoazuszug genau ansehen, sehen die das ich in den Miesen bin....

Ich freu mich schon auf eure Antworten,

Susanne
 
Das die vom Amt die Kontoauszüge sehen wollen ist normal. Denen geht es nur darum ob Du Einnahmen hast wie hoch die sind, und ob Du Miete usw. zahlst. Das Du in den Miesen bist interessiert die nicht.
Von Deinem Gehalt mußt Du nichts zurückgelegt haben, das kann keiner verlangen.
Du wirst Dein Geld sicher bekommen, Du mußt Dir da keine Sorgen machen.
Laß Dich von der ewig nervenden Bürokratie nicht unterkriegen!
Alles Gute!
 
Hallo Susanne,

die wollen auf deinen Kontoauszügen sehen, ob du was zurückgelegt hast. Wenn nichts mehr da ist von dem Geld, müssen sie dir Alg 2 zahlen, da du ja jetzt wieder bedürftig bist. Es wird also nur abgeklärt, ob du Ersparnisse hast, von denen du erstmal leben könntest.
Mach dir also keine Sorgen, ich weiß es, denn ich arbeite bei dieser blöden Behörde.

Alles Gute für dich
 
Hallo Susanne,

wenn du die Kontoauszüge der letzten 3 Monate vorlegen musst, bedeutet das nur, dass sie kontrollieren möchten, ob du dich in dieser Zeit auf irgendeine Art und Weise selber arm gemacht hast. Das bedeutet, du hättest jetzt z.B. im Lotto 20.000 Euro gewonnen und die einfach schnell vom Konto genommen, damit du Hartz IV bekommen könntest.

Das ist der ganze Hintergrund. Und es ist auch völlig normal, das müssen alle tun, die Hilfen beantragen. Deine Steuerrückzahlung wird sicherlich nicht so hoch sein, dass du da ohne weiteres Monate von leben könntest. Gut, da diese Rückzahlung am 09.02. erfolgt ist, könnte es sein, dass sie dich fragen, was du mit dem Geld gemacht hast, aber es gibt ja auch Anschaffungen, die schon seit langem dringend nötig waren oder das Geld soll als Rücklage dienen. Ein Sparguthaben kannst du ja, wie du schon geschrieben hast, auch haben. Also, nicht verrückt machen lassen.
 
Hallo,

danke für eure Antworten.

Ich hab nur Angst das die mir jetzt den Rückgrat brechen wegen der Steuererklärung. Das Geld ist wie gesagt am 09.02. auf mein Konto eingegangen und den Antrag auf ALG II hab ich am 14.02. gestellt. Und meine Steuerrückerstattung ist über 800 € gewesen... meint ihr das die mir da echt nix können?? Ich hab das Geld auch schon vorher ausgegeben in dem ich meiner Schwester Sachen für ihr Auto gekauft hab... Hab nix zurücklegen können von der Steuerrückstattung, da ich gern Leute helfe wenn ich Geld hab (anstatt zu sparen)

Aber das Geld von der Steuererstattung kann ich doch als "Vermögen" angeben da es vor der Antragstellung war, oder nicht?

Freu mich auf Antwort da ich mir echt Sorgen mach das ich kein Geld bekomm.

Gruß

Susanne
 
Guten Abend,

der Monat Februar war Antragstellung auf ALG II. Du hast auch im Februar
die Steuerrückzahlung erhalten.
Ich weß, daß jedes Jobcenter es anders macht.
Entweder werden Dir im Februar die 800,oo Euro als Einkommen angerechnet,
dann bekommst Du gar kein ALG II. Oder Sie teilen die 800,00 : 12 Monate-
dann bekommst Du 12 Monate weniger ALG II.
Wenn sie gut zu Dir sind, rechnen sie die 800 Euro als Vermögen und Du erhälst ab März die volle ALG II-Leistung.
Es gibt allerhand Urteile, die besagen, daß die 800,oo Euro nur im Februar
als Einkommen anzurechnen sind.
Ich würde in Widerspruch gehen.
Beim Jobcenter zählt immer der Zuflußmonat des Geldes.
Z.B. , Du beginnst am 1.3. einen Job, erhälst den Lohn aber erst im April,
dann steht Dir für Monat März die volle ALG-Leistung zu (Regelsatz + Miete).
Viel Erfolg.
 
Hi Leute,

habe diesen Ausschnitt im Internet gefunden.... was versteht ihr darunter? Dürfen die mir meine Steuerrückerstattung also nicht anrechnen??


keine Anrechnung der Steuerrückzahlung auf das ALG II
Sozialgericht Leipzig Az: S9 405/05 ER vom 16.08.05: keine Anrechnung der Steuerrückzahlung auf das ALG II

Aus den Gründen:
"Die Auszahlung einer Steuererstattung ist nach der Rechtsprechung des BVerwG ein Zufluss im Sinne des § 76 Abs. 1 BSHG und somit Einkommen. Der Zuordnung als Einkommen im Jahr der Auszahlung steht nach Auffassung des BVerwG nicht entgegen, dass Grund für die Steuererstattung die zuviel entrichtete Steuer im Vorjahr sei. Auch wenn bereits dem Anspruch auf Steuererstattung ein Vermögenswert zukomme, hindere das die Zuordnung ihrer Auszahlung als Einkommen im Sinne des § 76 Abs. 1 BSHG nicht, weil der Erstattungsgläubiger die zu hoch entrichtete Steuer nicht freiwillig „angespart“ habe, sondern die Steuererstattung nicht früher hätte erhalten können. Damit sei die Steuererstattung eine einmalige Leistung, und damit nicht als Vermögen zu qualifizieren.
Der Rechtsauffassung des BVerwG kann nicht gefolgt werden, soweit die Steuererstattung als einmalig
...
[Quelle:Sozialgericht Leipzig]

Danke für eure Mühe

Susanne
 
Hallo Susanne,

mach Dir keinen Kopf.

Ich weiß ja nicht, ob Du aufrecht sitzend im Bett schläfst, da das Kopfkissen mit Euroscheinen gefüllt ist, vorstellbar ist es nicht.

Hier in diesem Link werden auch die Vermögensfreigrenzen bei ALG II genannt. Sollen jetzt bei 1.600 € bei einer Person liegen.

http://www.alg-2.info/info/sozialhilfe/view

Vor diesem Hintergrund würde ich mir keine Gedanken machen und vielleicht nicht zuviele €s für anderer Leute Autos ausgeben🙂) Du brauchst jetzt Deine Kohle erstmal selber.

Viele Grüße

Thomas
 
Guten Abend Susanne,
ohne die Kontoauszüge kannst Du den Antrag nicht abgeben. Sparen kann niemand vorschreiben, nicht vom selbstverdientem Geld. Ich finde es auch wichtig nicht so ängstlich darauf zuzugehen.
Gebe alle gewünschten Unterlagen ab und warte das Ergebnis ab. Widerspruch kann man dann immer noch einlegen.
Nur Mut!
Alles Gute
Kuerbissuppe




Susi1980 meinte:
Hallo,

ich hab da eine Frage... ich hatte letztes Jahr ein paar Monate von Hartz IV gelebt und am 19.08. eine Arbeit angefangen bis zum 31.12.05.

Habe jetzt am 14.02.06 Antrag auf ALG II abgeben. Jetzt kam vorige Tage ein Brief das sie lückenlos der letzten 3 Monate meine Kontoauszüge haben wollen und all meine Gehaltsabrechnungen... meine Frage ist.. können die jetzt behaupten das ich von dem Geld hätte was sparen sollen??

Ich hab nicht die Welt verdient (9,43 € brutto/std)... und am 09.02.06 ist meine Steuererklärung aufs Konto überwiesen worden... da das aber alles noch vor der Antragsstellung war können die mir doch nix oder? Soweit ich weiß darf man bevor man Hartz IV-Empfänger wird Vermögen pro Lebensjahr haben (200 € pro Jahr). Die können mir doch also kein Geld verwehren oder? Ich würd eh nur 177,13 € vom Job Center bekommen. Oder können die sagen das ich vom Lohn hätte was zurücklegen müssen? Ich mein, ich will Deutschland was gutes tun und hab alles ausgegeben 🙂 Außerdem war ich im Dezember im KH und musste das zahlen und hab auf grund meiner Neurodermitis 30 % Behinderung und muss allerlei Pflegeprodukte kaufen die ja auch nicht billig sind.

Ich hab echt Angst das ich jetzt kein Geld von denen bekomme... denn ich hab nix zurücklegen können. Und wenn die mein Kontoazuszug genau ansehen, sehen die das ich in den Miesen bin....

Ich freu mich schon auf eure Antworten,

Susanne
 
wer eine steuerrueckerstatung bereits auf dem konto hat, hat ein problem.
man sollte zuerst folgenden antrag auf abtretung beim finanzamt stellen:
http://www.steuer.bayern.de/vordrucke/18_allg/Abtretungsanzeige-LfSt.pdf
damit verzichtet man auf seine rueckerstatung zugunsten
eines dritten (man kann damit ja z.B. einen kredit bei der bank oder bei seinem onkel etc. tilgen)
die erstattung erhaelt der glaubiger. man selber hat also keine zu berueksichtigenden einnahmen.

max
 

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