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Nebenkostenvorauszahlung

sommervision

Aktives Mitglied
Hallo, wir erhielten unsere Betriebskostenabrechnung mit einer Nachzahlung von unter 100 €. Soweit alles ok. Nun kommt die Berechnung der neuen Nebenkostenvorauszahlung. Die Heizkosten wurden gleichmal um 150 % prozentual erhöht.
Insgesamt kommen wir auf eine Nebenkostenvorauszahlung von ca. 190 %.
Die Miete selbst wurde nicht erhöht. Weil aber die Nebenkosten immer mit der Miete gezahlt werden kommen wir auf eine Mietmehrzahlung von ca. 32 %.
Ich möchte nun Einspruch einlegen und um Neuberechnung der Nebenkosten bitten. Wie würdet Ihr euch verhalten. Danke im voraus für Eure Ratschläge.
 

Frau Rossi

Aktives Mitglied
Das ist doch schon mal eine gute Idee.

Man könnte sich auch bei Beratungsstellen schlau machen wie Verbraucherzentrale oder Mieterschutzbund.
Ich persönlich finde es sinnvoll entweder eine angemessen monatlich erhöhte Miete zu zahlen oder die Neuberechnung monatlich zur Seite zu legen.
 

_cloudy_

Urgestein
Hallo.

Es handelt sich ja um einen Abschlag, keine festen Kosten.

Mein Vermieter hat auch bei der diesjährigen Abrechnung dazugeschrieben, dass sich diese im nächsten Jahr verdreifachen kann.

Wenn ihr jetzt weniger Abschlag zahlt wird die Abrechnung umso höher nächstes Jahr.
 

Styx.85

Aktives Mitglied
Hallo, wir erhielten unsere Betriebskostenabrechnung mit einer Nachzahlung von unter 100 €. Soweit alles ok. Nun kommt die Berechnung der neuen Nebenkostenvorauszahlung. Die Heizkosten wurden gleichmal um 150 % prozentual erhöht.
Insgesamt kommen wir auf eine Nebenkostenvorauszahlung von ca. 190 %.
Die Miete selbst wurde nicht erhöht. Weil aber die Nebenkosten immer mit der Miete gezahlt werden kommen wir auf eine Mietmehrzahlung von ca. 32 %.
Ich möchte nun Einspruch einlegen und um Neuberechnung der Nebenkosten bitten. Wie würdet Ihr euch verhalten. Danke im voraus für Eure Ratschläge.
Die Frage ist hier, was du dir davon versprichst....

Die 190% sind, je nachdem wie ihr eure Energie bezieht, durchaus realistisch.
Du kannst die Abschläge jederzeit ablehnen, musst dann aber nächstes Jahr mit einer fetten Nachzahlung rechnen.
Oder aber, du nimmst sie an und kommst bei der Nachzahlung nächstes Jahr glimpflicher davon. So oder so, wirst du den gestiegenen Energiekosten Rechnung tragen.

Sollte sich die Krise, entgegen der Erwartung, binnen der nächsten Wochen / Monate lösen lassen, wirst du eventuell zuviel bezahltes Geld zurückbekommen.
 

sommervision

Aktives Mitglied
Was ihr schreibt, ist mir wohl bewusst. Ich möchte auch eine Erhöhung bezahlen, aber nicht in dieser Höhe, da bleibt mir nämlich nicht mehr viel zum Leben.
 
G

Gelöscht 120787

Gast
Die Heizkosten haben sich allgemein erhöht, egal ob gas oder Öl, das ist nicht nur bei dir der Fall. Dann musst du entweder die Heizung herunterdrehen oder bei der nächsten Abrechnung mehr nachzahlen.
Was nutzt dir das, wenn du Nebenkosten in der Höhe nicht bezahlen willst? Dann muss du bei der nächsten Abrechnung mehr nachzahlen. Ist Jacke wie Hose.
 

Doratio

Aktives Mitglied
Was ihr schreibt, ist mir wohl bewusst. Ich möchte auch eine Erhöhung bezahlen, aber nicht in dieser Höhe, da bleibt mir nämlich nicht mehr viel zum Leben.
Die Erhöhung ist normalerweise nicht verpflichtend.
Du kannst also deinem Vermieter einen Gegenvorschlag machen, wieviel du für die Nebenkosten als Abschlag bezahlen möchtest.
Bedenke dabei aber bitte auch, sollten die Beträge nicht ausreichen um die Rechnung zu begleichen, dann droht unter Umständen eine erhebliche Nachzahlung.
Solltet ihr die dann nicht zahlen können, dann habt ihr ein riesiges Problem.
 

_cloudy_

Urgestein
Ich habe das hier dazu gefunden:
Wie stark darf die Betriebskostenvorauszahlung erhöht werden?
Die Betriebskostenvorauszahlung darf auf das ganze Jahr gesehen um den Betrag der Nachzahlung aus der letzten Betriebskostenabrechnung erhöht werden. Da die Betriebskosten in der Regel monatlich vorausgezahlt werden, darf sich der Monatsbetrag für die Betriebskostenvorauszahlung entsprechend um ein Zwölftel des gesamten Nachzahlungsbetrags erhöhen.

Ein Beispiel:

  • Du zahlst aktuell 100 Euro Betriebskosten pro Monat und musstest bei der letzten Jahresabrechnung 600 Euro nachzahlen.
  • Im nächsten Abrechnungsjahr darf dein Vermieter die Betriebskostenvorauszahlung daher auf 150 Euro anheben.
Wenn nichts anderes vereinbart wurde, ist die höhere Betriebskostenvorauszahlung mit der nächsten Monatsmiete zu bezahlen.


Bei der Rechnung ist aber nicht mitgerechnet, dass die Betriebskosten im nächsten Jahr um das Dreifache ansteigen können.
 

bird on the wire

Aktives Mitglied
Viele "kleine" private Vermieter und auch große Wohnungsbaugesellachaften erhöhen jetzt die Nebenkosten, weil sie sonst sehr hoch in Vorleistung gehen müssen.
Der Vermieter muß ja zunächst mal die Energie einkaufen, die Du verbrauchst. Auch Eigentümer von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern mit mehreren Wohnungseigentümern müssen z.B. an die Eigentümergemeinschaft ihren von der Gemeinschaft kalkulierten Anteil an den Betriebskosten monatlich zahlen und können das nur auffangen, indem sie die Erhöhung an ihre Mieter als Nebenkostenerhöhung weitergeben.

Schau, daß Du einen Kompromiss findest mit dem Vermieter. Lass Dir ruhig seinen Wirtschaftsplan zeigen aus dem sich seine Zahlen ergeben.

Und dann kommt es darauf an, was Du besser verkraften kannst, höhere monatliche Vorauszahlungen oder höhere Nachzahlung.
Vor allem, wenn Du noch wesentliches Energieeinsparpotential bei Dir siehst, kommt eine geringere monatliche Nebenkostenerhöhung in Betracht, weil die Energie zwar teurer wird, aber Dein Verbrauch voraussichtlich geringer.
 

sommervision

Aktives Mitglied
Ich habe das hier dazu gefunden:
Wie stark darf die Betriebskostenvorauszahlung erhöht werden?
Die Betriebskostenvorauszahlung darf auf das ganze Jahr gesehen um den Betrag der Nachzahlung aus der letzten Betriebskostenabrechnung erhöht werden. Da die Betriebskosten in der Regel monatlich vorausgezahlt werden, darf sich der Monatsbetrag für die Betriebskostenvorauszahlung entsprechend um ein Zwölftel des gesamten Nachzahlungsbetrags erhöhen.

Ein Beispiel:

  • Du zahlst aktuell 100 Euro Betriebskosten pro Monat und musstest bei der letzten Jahresabrechnung 600 Euro nachzahlen.
  • Im nächsten Abrechnungsjahr darf dein Vermieter die Betriebskostenvorauszahlung daher auf 150 Euro anheben.
Wenn nichts anderes vereinbart wurde, ist die höhere Betriebskostenvorauszahlung mit der nächsten Monatsmiete zu bezahlen.


Bei der Rechnung ist aber nicht mitgerechnet, dass die Betriebskosten im nächsten Jahr um das Dreifache ansteigen können.
Vielen Dank. Damit kann ich auch wirklich etwas anfangen. Bei unserer Vorauszahlung kommen wir auf jährlich insgesamt ca. 4000 €. Bisher ca. 2000€. Nachzahlung 93 €. Habe jetzt schon einen Brief angefertigt,, dass mir das Doppelte zu viel ist. Man kann ja sicher auch nächstes Jahr noch aufrüsten.
 

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